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Original von Sepp
Das Zauberwort ist "Strafe". Ich kann beim jetzigen Ausgang des Prozesses keine erkennen. Das zweite Zauberwort wäre übrigens "Schadensersatz"...
Wie gesagt: Die Strafe geht Dich nichts an. Und der Schadenersatz ginge nur Mannesmann oder Vodaphone etwas an und der wird schon einmal gar nicht in einem Strafverfahren verhandelt.
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Original von Sepp
Das im vorliegenden Fall ein öffentliches Interesse besteht steht ja wohl außer Zweifel...
Auch wie gesagt: Dein Interesse ist kein öffentliches.
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Original von Sepp
Übrigens: Soweit ich weiß wurde keine "Geldbuße" verhängt, weil diese eine Strafe ist und damit einen erfüllten Tatbetand voraussetzt, den die Staatsanwaltschaft ja nicht sehen wollte. Was Esser, Ackermann Co. zahlen müssen ist m.E. eine Geldauflage
Ist richtig. Ich habe das unscharf ausgedrückt. Soll Leute geben, die mit "Geldbuße" mehr anfangen können als mit "Auflage".
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Original von Sepp
Nun, die Folgen sind offensichtlich: Wer in entsprechenden Positionen sitzt und sieht, wie man damit durchkommt, könnte versucht sein, es ebenfalls so zu machen. Die geplante, und inzwischen obsoleten, Gehaltserhöhung im Siemens-Vorstand um 30 Prozent bei gleichzeitgem Auflegen eines "rigiden" Sparkurses sind ein Beispiel. Geld verführt - das weiß so ziemlich jeder. Und mehr Geld verführt noch mehr ...
Bei solchen Beiträgen verstehe ich immer nie, wieso der Verfasser nicht auch einmal versucht hat, in die entsprechenden Positionen zu kommen, wenn es so einfach und leicht wäre. Ich kann damit nichts anfangen, es ist mir zu platt und außerdem ein völlige verfehlter Vergleich, da es sich bei Siemens um Gehälter handelt und bei Mannesmann um Abfindungen. Im übrigen sind die Siemens-Gehaltserhöhungen nicht obsolet, sondern nur um ein Jahr aufgeschoben und ich finde sie ebenso bedenklich. Aber darum geht es hier nicht.
Tatsache ist, daß in der Fachwelt und in Fachzeitschriften durchaus eindeutig über die Rechtmäßigkeit und ethische Rechtfertigung solcher Abfindungsprämien diskutiert werden; eine Frage, der sich das Gericht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit im übrigen verschlossen hat und deren höchstrichterliche Klärung mich auch interessiert hätte. So wurde das Verfahren ja auch unter dem Gesichtspunkt eingestellt, es gebe noch keine höchstrichterlichen Vergleichsfälle - wenn man diese auch nicht anstrebt, wird es auch weiterhin keine geben...
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Original von vorlaut
Hinzu kommt,als Plus für die Angeklagten,daß keiner der hochkarätigen Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer ausdrücklich von der Prämienregelung abgeraten haben.
Nun, das stimmt ganz und gar nicht. Die mit der Prüfung beauftragte Gesellschaft KPMG hatte ganz erhebliche Bedenken.
Quelle: Manager-Magazin
KPMG: "Wir haben schwere Bedenken"
9.00 - 9.20 Uhr: Im Mannesmann-Prozess sollen heute mehrere Wirtschaftsprüfer als Zeugen aussagen. Die Mitarbeiter der Gesellschaft KPMG hatten Einwände gegen die umstrittenen Millionenprämien erhoben, die im Jahr 2000 im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone an Manager ausgeschüttet wurden.
Die Prüfer hatten das Fehlen einer Rechtsgrundlage bemängelt und auch die Höhe der ausgemachten Summen kritisiert. Im ersten Mannesmann-Prozess, der mit Freisprüchen für alle Angeklagten endete, kam unter anderem zutage, dass ein KPMG-Prüfer die bereits angewiesene Überweisung der Millionenprämie an den damaligen Konzernchef Klaus Esser verhindert hatte. Zudem wurde publik, dass der erforderliche Stempel, mit dem die KPMG-Prüfer ihr Einverständnis zu den Zahlungen auf den entscheidenden Papieren hätten bestätigen sollen, nie gesetzt wurde.
Zur Sprache kommen dürfte dabei auch ein Brief von KPMG an Mannesmann, der nach den Erkenntnissen aus der ersten Prozessrunde zwar nicht abgeschickt, aber einigen Topmanagern und Entscheidern bei Mannesmann vorgelegt worden war. Darin heißt es:
"Wir haben schwere Bedenken, ob die vorgenannten Zahlungen mit Recht und Gesetz vereinbar sind ... Die Zahlungen an die genannten Herren des Vorstandes können nicht aus den bestehenden Anstellungsverträgen abgeleitet werden. Sie beruhen vielmehr auf gesonderten Beschlüssen des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten ... Es sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die Gesamtbezüge der Vorstände nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitgliedes und zur Lage der Gesellschaft stehen und damit eine Pflichtverletzung des Aufsichtsrates ... vorliegt."