Beiträge von Gottfried

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    Original von Arcosh
    Es ist der Kharkiv International Airport.

    (Das war eine harte Nuss. :respekt: Wie soll man auch darauf kommen, dass es sich bei diesem Bauwerk um ein Flughafengebäude handelt.

    Sieht man doch, daß die Lampe links die Landebahnbefeuerung darstellt... :D

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    Original von Ide71

    Da hättest Du eher die Bildzeitung als Quelle angeben sollen. Moniert wird von den Richtern nur die Begründung, nicht die Abschaffung als solche. Im Moment ist die Konsequenz die selbe, aber langfristig vermutlich nicht. ;)

    Da hast Du recht. In der Kürze der Zeit habe ich nur die Quelle Spiegel Online gefunden. Der Server vom Bundesverfassungsgericht war gar nicht erreichbar, bzw. ist es bis jetzt nicht.

    Ein bißchen mehr Licht ins Dunkel bringt vielleicht der Artikel in der FTD.

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    Zwar habe der Gesetzgeber im Steuerrecht einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Mrd. Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus.

    Was ich ausdrücklich begrüße, denn in letzter Zeit häufen sich Gesetzesbegründungen, die inhaltlich genauso hanebüchen sind wie diese Aussage. So hatte Steinbrück nämlich in der mündlichen Verhandlung argumentiert, er müsse eben 2,5 Mrd € sparen. Das liest sich wie: "Das muß gemacht werden, weil es so sein muß." Inhaltliche Auseinandersetzungen findet man da kaum noch, von daher ist es eine schallende Ohrfeige für das Finanzministerium und seine hochintelligenten Ministerialbeamten, die den Schrott ja erst zu Papier bringen.

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    Allerdings wolle er ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, die Pauschale in ihrer alten Form wieder einzuführen, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

    Das hätte auch bedeuten können, daß die alte Regelung so wieder in Kraft gesetzt würde, daß man zwar ab dem ersten Kilometer wieder Fahrtkosten geltend machen kann, dafür aber nur mit 15 Cent pro km, oder 20, oder 25... Die Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium sind da aber eher eindeutig in Richtung 30 Cent.

    Recht gebe ich Dir, daß ab 2010 wohl eine weitere gesetzliche Verschärfung droht. Ich tendiere hin zu einer Kürzung auf einen geringeren Kilometersatz. Nach dem Motto: "Wir subventionieren nur Fahrten mit einem Dreiliterauto". Das dürfte meiner Ansicht nach viel weniger als verfassungsbedenklich angreifbar sein.

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    Original von michel b.
    Diese Party und dieses Gespräch ist, zugegeben, schon einige Jahre her.

    War ein Lehrer. ;)

    Gefühlte 50% der höchstrichterlichen Rechtsprechung beschäftigen sich in Bezug auf Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Toskanareisen, Krokodilledertaschen und der Frankfurter Rundschau mit Klägern aus diesem Berufsstand... :)

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    Original von Handba11
    Vermutlich wollte er damit ausdrücken, dass es einen sehr guten Grund hat das die Berufsausbildung des Richters gut eine Dekade andauert während man in unserem Land schon nach 3 Jahren Kapitalgesellschaften leiten kann.

    Off topic, aber das ist mir auch neu.

    Solange die meisten hier keinerlei persönlichen Erfahrungen mit dem Thema Steuerhinterziehung haben, werden sich die meisten für eine deutliche Verschärfung aussprechen, Lord der Finsternis. Die meisten glauben ja immer noch, daß die Reichen keine Steuern zahlen und vor lauter Steuerschlupflöchern das Tageslicht kaum sehen.

    Ungewöhnlich finde auch ich zuerst einmal, daß das Bundesverfassungsgericht so konkrete Grenzen vorgibt wie hier:

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    Der Bundesgerichtshof legte eine Art Drei-Stufen-Modell vor, von Geld- über Bewährungs- bis zur Haftstrafe. Ab einem Betrag von 100.000 Euro kann nur noch in Ausnahmefällen eine Geldstrafe verhängt werden, in der Regel ist dann eine Bewährungsstrafe fällig. Bereits ab 50.000 Euro handele es sich um eine Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß".

    Nach meiner Einschätzung werden die meisten Betriebsprüfungen dann eine Steuerhinterziehung im großen Ausmaß aufdecken. Wir reden dann nicht mehr von dem Bauunternehmer mit 100 Mitarbeitern, sondern auch von der Pizzeria um die Ecke. Das sage ich nur mal zum Verständnis, ohne Wertung.

    Ich sehe es auch so wie einer der Lesermeinungen in dem von Dir zitierten Artikel: Solange auf der Einnahmenseite, das heißt bei den Steuereinnahmen immer mehr strafrechtliche Regelungen eingezogen bzw. verschärft werden, muß auch endlich einmal deren Verwendung bzw. teilweise Verschwendung sanktioniert werden.

    Mal ganz unjuristisch: Würde man Klar weiterhin inhaftiert lassen, so gäbe man gerade ihm doch nur die Chance, die vermeintliche Siegerjustiz der BRD anzuprangern.

    Die Zeit ist weitergelaufen, Klar nur noch ein nicht ernst zu nehmender Typ mit Gedanken an Gestern. Das ist wohl viel schlimmer für ihn.

    Dein Engagement ehrt Dich, aber irgendwie habe ich den Eindruck, daß Du keinerlei Ahnung über die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers hast, Jochen.

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    Es müssen ja nicht gleich die Marktführer sein. Ziel soll vor allem sein die WP zu kennen und eventuell auch intensiver darauf zu schulen, was in Sportbetriebsgesellschaften besonders zu beachten ist.

    Nichts besonderes. Aber auch gar nichts besonderes. Jeder, der eine Dönerbude prüfen kann, könnte auch eine Sportbetriebsgesellschaft prüfen. Das Manko liegt doch nicht an den Prüfern, sondern an den zu prüfenden Unterlagen, aber ich wiederhole mich. Und das ist vollkommen unabhängig davon, ob ein Prüfer von dem Verein oder der Liga beauftragt wird.