ZitatOriginal von Brummsel
Wenn Du als Privatperson oder auch als Vertreter Deines Vereins ein öffentliches Gebäude mietet, z.B. eine Schulsporthalle, um dort ein Sportfest zu veranstalten, dann erwirbst Du im Normalfall auch das Hausrecht für den Zeitraum, in dem Du die Halle gemietet hast. Du darfst dann bestimmen, wer reinkommt, wer nicht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht wollen würdest, dass irgendwelche Randalierer Zutritt bekommen, nur weil das Gebäude Eigentum der öffentlichen Hand ist.
Dann muss ich aber auch selbst für die Sicherheit der Veranstaltung sorgen und bekomme nicht Polizisten zur Sicherheit gestellt.
Ein weiteres, gravierendes, Problem ergibt sich aus dem Urteil für Fans die Auswärtsspiele mit Fanbussen besuchen. Die wissen vorab mit Sicherheit nicht wer alles mit in ihrem Bus sitzt und ob die Mitfahrer dazu neigen Gewalt im Rahmen von Fußballspielen ausüben. Diese Fans riskieen in Zukunft ein Stadionverbot wenn einer ihrer Mitfahrer gewaltätig wird.
Wenn ich das Urteil lese und einige Beiträge in diesem Forum lese könnte ich den Eindruck gewinnen der größte Teil der Fußballfans seien gewaltätige Schlägertypen für die der Fußball nur eine geringe oder gar keine Rolle spielt. Zum Glück weiß ich, dass dies nicht stimmt.