VfL Oldenburg erklärt seinen Verzicht auf die Teilnahme am EHF Cup 2018/19
Das Thema hat sich jetzt auch erledigt. Damit haben der Vierte und Fünfte (mit Wildcard) die Möglichkeit im EHF-Cup zu starten.
Durchführungsbestimmungen BL 2017-18-Seite8
38. An den Europacup-Wettbewerben können teilnehmen:
Champions League: Deutscher Meister
EHF-Pokal: Deutscher Pokalsieger sowie Zweit- und Drittplatzierter der Meisterschaft, bzw.
die jeweils nachfolgend bestplatzierte Mannschaft der Meisterschaftsrunde. Sollte die EHF eine
weitere Mannschaft für den EHF-Pokal zulassen, fällt dieser Platz ebenfalls an die jeweils
nachfolgend bestplatzierte Mannschaft der Meisterschaftsrunde.
Für den Fall, dass der Pokalsieger gleichzeitig Deutscher Meister wird, qualifiziert sich der Verlierer des Pokalendspiels für den EHF Cup.
Sollte sich aus den Ranglisten der EHF eine andere Teilnahmestruktur ergeben, ist der Vorstand befugt, die Meldungen nach sportlichen Gesichtspunkten anzupassen.
Die Meldung an die EHF wird gemäß Beschluss des Vorstandes der HBF durch den DHB veranlasst.
Qualifiziert sich ein Verein für mehrere Wettbewerbe, so wird er ausnahmslos für den ranghöheren Wettbewerb gemeldet, wobei sich die Rangfolge aus der vorstehenden Auflistung ergibt.
39. Sollte eine der Mannschaften, die sich sportlich qualifiziert haben, auf die Teilnahme verzichten, hat sie dieses dem Vorstand der HBF innerhalb einer Woche nach Feststehen der Teilnahme schriftlich durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein mitzuteilen. Danach ist der Vorstand befugt, bei Verzicht eine Geldbuße in Höhe von 1.000,-€ auszusprechen.
Der Vorstand ist zudem in Abstimmung mit der EHF befugt, eine weitere Mannschaft nachzumelden.
40. Die Vorschriften der EHF bleiben unberührt.
41. Der Vorstand der HBF sowie die Spielleitende Stelle überwachen die Einhaltung dieser