Original von Waldorf
Fristen hin, Fristen her!
SOLLTE es bei einigen Vereinen wirklich NUR um Fristversäumisse gehen, muss ganz klar gesagt werden:
Eine Verweigerung der Lizenz aus diesem Grund entspricht nicht der Verhältnismäßigkeit der Mittel, weil
1. Fredenbeck und Hamburg wegen solcher Versäumnisse in der abgelaufenen Saison mit Punktabzug bestraft wurden und es nicht nachvollziehbar ist, warum jetzt plötzlich ein Punktabzug als Sanktion nicht mehr ausreichen soll
und
2. der Sinn und Zweck des Lizensierungsverfahrens in erster Linie die wirtschaftliche Sicherstellung des Spielbetriebs ist. Kann aus wirtschaftlicher Sicht die Lizenz erteilt werden, darf sie nicht aufgrund von Fristversäumnissen verwehrt werden, zumal die Lizenzierungsbestimmungen lediglich für die Abgabe des Antrags auf Lizenzerteilung eine Ausschlussfrist (ohne Möglichkeit der Verlängerung) vorsehen; alle anderen Fristen können auf Antrag verlängert werden.
Der "Strafrahmen" für wiederholt "vergeigte" Fristen reicht von Geldstrafe über Punktabzug bis zur Nichterteilung der Lizenz als letztes Mittel. Von diesem letzten Mittel wollte man im Fall des HSV lange Zeit nicht einmal gewusst haben, dass es überhaupt existiert...
Es muss also besonders gut und auch für ordentliche Gerichte nachvollziehbar und einleuchtend begründet werden, dass urplötzlich als Sanktion kein Punktabzug mehr in Frage und nur das letzte Mittel angewandt werden konnte!
Wie gesagt, dies gilt nur, wenn die Versagung der Lizenz ausschließlich mit Fristversäumnissen begründet wurde!