1. ja
2. nur nach einem Pass
3. Was gibt es da nach der Antwort zu Frage 2 noch zu erklären?
Beiträge von TLpz
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Eine 101%ige Totgeburt. Kein Lok- oder Chemiefan wird sich herablassen, zu einem solchen Retortenclub zu gehen
Wie gut dass das nur ca. 10.000 der 500.000 Leipziger sind, da bleiben für RB Leipzig doch noch genügend potenzielle Zuschauer.
ZitatAber die vielen "fußballverrückten" Leipziger wollen nicht irgendeinen Club in der Bundesliga sehen, sondern ihren jeweiligen Club.
Die vielen "fußballverrückten" Leipziger wollen guten und hochklassigen Fußball sehen. Lok und Chemie sind nicht der Nabel der (Leipziger) Fußballwelt. Die ganzen Querelen, das ständig verzockte Geld usw. hat bei vielen gewisse Narben hiniterlassen. Bundesliga- Fußball zieht, auch in Leipzig.
Man hat 1993 in Leipzig die große Chance verpasst...
PS: Ich gehe ins Stadion, wenn Bayern und Schalke in Leipzig spielen.
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Warum jetzt auf einmal nur der Klassenerhalt das Ziel ist. Welche großen Leistungsträger haben denn die Mannschaft verlassen ?
Langsam versteht man das nicht mehr . Es haben doch nur Spieler den Verein verlassen, die gar nicht eingesetzt worden sind.
Und was haben die anderen Spielerinnen gerissen? Nichts, sportlich waren die abgestiegen. Und da bis jetzt keine namhaften Neuzugänge hinzugekommen sind ist die Formulierung doch ok.
Oder was soll sich eine eigentlich sportlich abgestiegene Mannschaft sonst auf die Fahnen schreiben?
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Damit komme ich nämlich zum entscheidenden Punkt: Hätten wir Einspruch erheben können, und (wichtiger) hätte dieser Einspruch Aussicht auf Erfolg gehabt (Spielendstand 17:17)?
DAS wird hier keiner mit absoluter Sicherheit beantworten können...
PS rrbth: Handball-SR war bis vor kurzem aktiver DHB- SR, A- Kader. Seiner Antwort würde ich zu 95% vertrauen. Im übrigen würde ich seiner Aussagen in diesem Fall uneingeschränkt zustimmen.
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2. Ein Wechselfehler (Hinausstellung ist kein Wechsel) liegt meiner Ansicht nach nicht vor ... ergo keine "persönliche" Bestrafung eines weiteren Spielers.
Nach meiner Vermutung könnte es so abgelaufen sein: Der TW erhält 2 min, geht zur Bank und der 2. TW geht für ihn auf das Spielfeld. So läuft es oftmals ab, den das ein TW 2 min bekommt ist ja eher selten. Es hat halt keiner der Mannschaft aufgepasst das der 2. TW nur gegen einen auf dem Feld befindlichen Spieler gewechselt werden darf. Ergo Wechselfehler und 2 min für den 2. TW. Ob es so war kann nur orange sagen.
Zitat3. Der Mannschaftsverantwortliche ist seiner Aufgabe nicht nachgekommen und ist progressiv zu bestrafen. Gelb oder wenn bereits gelb, dann 2-Minuten gegen die Bank. -> Reduzierung auf vier Feldspieler.
In welcher Regel steht das? Nach 4:3 ist der MV lediglich dafür verantwortlich das nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfläche betreten. Und trotz Zeitstrafe ist der TW ja teilnahmeberechtigt. Also gelb oder 2 min geben die Regeln in einem solchen Falle bei weitem nicht her!
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Situation 1: Spieler von Mannschaft A läuft zum Gegenstoß. Er steht etwa an der 9m-Linie mit dem Rücken zum Tor von Mannschaft B. Der Torwart von Mannschaft B läuft heraus, stößt den Spieler von hinten mit beiden Händen in den Rücken, sodass dieser den Ball nicht mehr fangen kann (der Ball war zu diesem Zeitpunkt noch nichtmal bei der Mittellinie). Die Schiedsrichter entscheiden auf 2 Minuten. Ist diese Entscheidung korrekt?
Ich denke das geht in Ordnung. Interessanter wäre die Spielfortsetzung.
Welche Strafe hättest du gegeben/haben wollen?ZitatSituation 2 (direkt im Anschluss): Der TW, der die 2 Minuten erhalten hatte, geht vom Feld. Es kommt ein Ersatztorwart. Die Schiedsrichter pfeifen das Spiel wieder an, ohne davor die Spieleranzahl geprüft zu haben. Ich bemerke, dass die bestrafte Mannschaft mit 6 Feldspielern und einem Torwart weiterspielt (also 7 Spielern) und mache das Kampfgericht darauf aufmerksam. Bevor der Zeitnehmer das Spiel unterbrechen kann, gibt der Schiedsrichter Time-Out, kommt zum Kampfgericht und diskutiert mit den Trainern. Dann schickt er EINEN Spieler vom Feld und pfeift das Spiel wieder an. Hätte es hier nicht eigentlich weitere 2 Minuten geben müssen(gegen die Bank), da sie mit einem Spieler zu viel weitergespielt hatten? Argumentation der Schiris: "Damit wir hier einen weiteren Spieler bestrafen können, muss das Spiel durch das Kampfgericht unterbrochen werden. Da aber ein Schiedsrichter Time-Out gegeben hatte, darf es keine Strafe geben, auch wenn ein Spieler zu viel auf dem Feld war"
Die Aussage des Schiris ist natürlich kompletter Blödsinn! Allerdings ist der Schiedsrichter nicht dafür verantwortlich die Spieleranzahl zu prüfen. Das obliegt dem Kampfgericht bzw. den Mannschaften (so z.Bsp. auch beim Auffüllen nach einer Hinausstellung).
Im geschilderten Fall hätte es eine weitere Hinaustellung geben müssen. Allerdings nicht gegen die Bank (wer ist "die Bank" und wieso sollte sie bestraft werden?) sondern gegen den Spieler, der den Fehler begangen hat.
Ich vermute, das hier der Ersatztorwart einen Wechselfehler gegangen hat...
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Und dass Stange in Leipzig nicht mehr viel gespielt liegt wohl auch viel damit zusammen das der Trainer lieber seine Lebensgefährtin spielen sieht ....
Allerdings bestätigt sie ihre Aufstellung auch mit grob geschätzten 8-10 Toren pro Spiel. Bei der Anzahl würde sie wohl auch spielen wenn sie nicht die Lebensgefährtin des Trainers wäre...
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Wenn das möglich wäre kann der Verein mit 2 Teams im geschickten Umgang mit den Spielplänen gegen die Mittwettbewerben immer das Top Team in Szene setzen, indem der § 55 geschickt genutzt wird und was man noch alles tun könnte lasse ich mal im Raum stehen.
Blödsinn! Spielen beide Teams in einer Liga ist es wegen §55 fast unmöglich immer die Top- Leute in B1 und B2 spielen zu lassen.
Btw: Warum wird dem Verein eigentlich per se unterstellt das so machen zu wollen? Aus entwicklungsgründen kann es sehr wohl gut sein, 2 Teams einer Altersklasse in der höchsten Liga zu haben, bei Jahrgangsmannschaften z.Bsp.
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Wenn es die Durchführungsbestimmungen zulassen, können auch 2 Mannschaften eines Vereins dort spielen.
Wettbewerbsverzerrungen werden m.E. noch minimiert, der Einsatz der Spieler ist nach §55 geregelt. Und da es sich hier um einen Staffelleiter handelt, kann der das viel leichter überprüfen...
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Die Frage ist doch eher ob sich
Zitat(...) mit dem unter Kontrolle gebrachten Ball (...)
und
ZitatTorhüterin rutscht (...) auf dem Hinterteil aus dem 6-Meter Kreis.
nicht irgendwie ausschließen könnten...
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in Leipzig hat sie sich mal beim Hallensprecher beschwert weil das Publikum zu laut wäre.
Genau. Ich glaube das war das legendäre Spiel ind er Grube- Halle, bei dem Leverkusen kurz nach Beginn der 2. HZ mit 10 Toren geführt und dann mit einem Tor verloren hat...
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allein schon die fehlende verwarnung für den MV wäre erfolgreicher einspruchsgrund, da regelverstoß.
Eher nicht. Dazu hätte der Regelverstoß spielentscheidend sein müssen, um hier eine Neuansetzung zu erwirken. Eine fehlende Verwarnung des MV wird mitnichten als spielentscheidend angesehen, schon garnicht in der Anfangsphase einer Partie.
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Und was ist da in Sachsen anders?
In Sachsen gibt es eine sogenannte Förderlizenz die das Spielen in 2 Vereinen ermöglich. Damit sollen es Spielern einfacher ermöglicht werden, in Jugendmannschaften der Oberliga zu spielen ohne ihren Heimatverein verlassen zu müssen. Das ist oftmals ein Hemmniss, auch von Seiten der Vereine.
Allerdings muß der Erstverein (Heimatverein; auf den ist auch der Spielerpass ausgestellt) unterhalb der Oberliga spielen.
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Nein, das ist nicht möglich.
Ausser in Sachsen... -
Zunächst einmal verwundert es mich, dass der Zeitnehmer das Spiel unterbricht und der SR daraufhin dem MV eine Verwarnung erteilt. Es bestünde dann ja die Vermutung dass die SR die Verwarnung nicht aus der eigenen Wahrnehmung heraus, sondern aus den Schilderungen des Kampfgerichtes vergeben haben. Das geht nicht.
Fand der Vorgang wie von netrojaner wie beschrieben statt, sagt Erläuterung 9 folgendes zur Spielfortsetzung:
Im Falle anderer Arten von Verstößen, die den Schiedsrichtern zu melden sind, sollte der Zeitnehmer im allgemeinen bis zur nächsten Spielunterbrechung warten. Wenn der Zeitnehmer dennoch das Spiel unterbricht, kann ein solcher Eingriff nicht zum Verlust des Ballbesitzes führen. Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die Mannschaft wiederaufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war.
Demnach war die Spielfortsetzung FW für Kiel korrekt.
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Sehe nur ich darin einen Widerspruch, zumindest einen kleinen?
Sicher ist es auf den ersten Blick ein Widerspruch. Allerdings: Eine feste Regelung zu schaffen wenn sich beide nicht einigen können ist allemal besser als eine schwammige Formulierung. Was wenn sie nicht zu einer Einigung kommen würden? Nicht weiterpfeifen?
In etlichen Durchführungsbestimmungen und SpO's gibt es solche klaren Formulierungen nicht. Z. Bsp. heißt es u.a., wenn kein SR zum Spiel erscheint: "Beide Mannschaften müssen sich auf einen SR einigen." Interpretationsmäßig sehr weit dehnbar: Wenn sich beide nicht einigen (zu einer Einigung gehören ja immer 2) und das Spiel deshalb ausfällt gibts von der Spielleitung einen auf den Deckel...
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Tja, ein Problem welches, so möchte ich behaupten, sich surch ganz Deutschland zieht. Es ist heutzutage schwierig, junge Leute für die Schiedsrichterrei zu begeistern. Neben den sicher vielfätigen Gründen stechen allerdings 2 immer wieder deutlich heraus: Geld und Zeit. Weitere Ausführungen erspare ich mir hier allerdings.
Zu deinem Beitrag möchte ich noch folgende Anmerkungen machen: Er ist ziemlich einseitig (und m.E. in einigen Punkten auch falsch). Nicht falsch verstehen, aber auch dies ist ein grundlegendes Problem. Ausserdem benennst du in deinen Ausführungen einige Problempunkte selbst.
ZitatBewegungsradien von einem Meter, deutliche Unlust, noch besoffen von der Disco
Das ist leider eine persönliche Einstellung zum Spiel. Wer so pfeift, auf den kann man eigentlich verzichten.ZitatDa werden ständig pöbelnde Trainer über ein ganzes Spiel ignoriert
Da hätten wir ein Problem. Warum pöbeln den die Trainer ständig (und dass noch in Jugendspielen, wo sie Vorbilder sein sollten)? Warum sollen Schiedsrichter das über sich ergehen lassen? Und wir können gleich erweitern: zuschauende Eltern die alles besser wissen, (ältere) Spieler die ebenfalls keine Ahnung von den Regeln haben und und und.Selbst mir als gestandenem Schiri vergeht manchmal die Lust am pfeifen. Warum soll sich das jemand antun?
ZitatAm Geld? Ein Jugendschiri verdient etwa 30-50 € für zwei Jugendspiele hintereinander, ein guter Stundenlohn.
Oh, in welchem Verband gibt es denn solch einen Lohn für 2 Jugendspiele? Da wechsle ich doch gern! In unserer Oberliga komme ich bei 2 Spielen definitiv nicht auf 30-50€. Außer man rechnet die Fahrtkosten mit rein. Aber das geht eben mal nicht -> also eine Falschaussage! Und Stundenlohn schon mal garnicht, An-/Abfahrt, Vorbereitung usw. zählen ja dazu. Auch ist es kein Verdienst, es ist eine Aufwandsentschädigung! Wieviele Diskussionen habe ich mit dem Verein durch um den Schiedsrichtern mal ein Trikot zu kaufen: "Die verdienen doch Geld mit dem Pfeifen, die können sich ihr Trikot selber kaufen." Ha ha!ZitatAm "Durchkommenlassen" in der Prüfung, weil man sonst gar keine Schiris hat?
Doch, leider ist es oftmals so. Außerdem müssten Jungschiedsrichter in der ersten Zeit betreut werden. Wer kann die Zeit dafür aufbringen?ZitatPersönlich habe ich mit einem Freund zusammen gerade den Schirilehrgang gemacht und stehe vor der Prüfung (wir haben beide die Handballkarriere hinter uns und sind auch Trainer).
Sehr löblich. Ich würde von jedem Trainer eine vollwertige Schiedsrichterausbildung fordern. Aber dann hätten wir keine Trainer mehr... -
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Da man sich in einer Saison immer zweimal sieht, und dann auch andere SR das Spiel leiten, fällt natürlich auch auf wie die Mannschaften von ihren Trainern eingestellt werden. Bei erfahrenen SR wird alleine das Klammern ohne Ball schon unterbunden. Weil er das Auge dafür hat. Bei den JSR wissen die Jungs schon, wie man sich unerlaubt Vorteil verschaffen kann. So auch in unserem letzten Spiel. Bei einem erfahrenen hätte es auf beiden Seiten nur so mit Verwarnungen und Zeitstrafen gewimmelt.
Aha. Du glaubst allen ernstes das es einem Trainer möglich ist eine D- Jugend genau auf den SR einzustellen und das sich die Spieler auf das pfeiffen des SR einstellen können?
Ich behaupte mal das diese Aussage gaaanz weit hergeholt. In der D- Jugend sind die Spieler eher mit werfen und fangen beschäftigt. Ein bewußtes Klammern oder Nicht- Klammern oder in den Arm greifen kann man eigentlich ausschliessen.
PS: Auf Dauer setzt sich eine korrekte Abwehrarbeit immer durch. M.E. sollten in der E- und D- Jugend auch immer die besten SR pfeifen (oder die die am besten mit D- und E umgehen können), aber wer leitet dann all die anderen Spiele?
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Wir Schiedsrichter sind wohl nicht mehr als ein notwendiges Übel, das zwischen Vereinen und Funktionären verheizt und zerrieben wird. Das wird mir, besonders in den letzten beiden Jahren (immerhin pfeife ich schon fast zwanzig Jahre) immer deutlicher. Frage ist, wie lange es solche Idealisten (und das müssen wir Schiedsrichter schon sein) noch in genügender Anzahl gibt. Manchmal muss man sich wirklich fragen, ob ein Samstagabend oder Sonntag nicht viel sinnvoller zu verbringen sind.
Das unterschreibe ich! Und ich ziehe auch die Konsequenzen und hänge meine Pfeife an den Nagel. Arbeit und Familie sind einfach wichtiger. Das verheizen im Job reicht mir schon, da muß ich mir nicht noch jedes Wochenende (wenn's geht auch noch Sonnabend und Sonntag) um die Ohren schlagen...
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Die Spielleitung prüft im Regelfall den Sachverhalt ohnehin und entscheidet über die Strafe. Warum soll sie nicht zu Gunsten des Spielers entscheiden dürfen?! Viel aberwitziger finde ich es, dass der Schieri hierüber das letzte Wort gehabt haben soll, wenn kein Einspruch erfolgt.
Warum sollte die Spielleichtung einfach mal so die Strafe zurücknehmen ohne Einspruch?
Folgendes ist doch passiert: Es gab eine Disqualifikation mit einem Eintrag im Spielprotokoll. §17 RO sagt was die Spielleitung bezüglich des Strafmaßes machen kann (darf). Von einem Aufheben der Sperre steht dort nichts. Die Spielleitung kann demzufolge nicht einfach die Strafe aufheben, da sie damit gegen die RO verstoßen würde. Das könnten andere Vereine (z.Bsp. der nächste Gegner) als Anlass zu weiteren Rechtsmitteln nehmen.
Bin ich als Verein/Spieler der Meinung das der im Protokoll geschilderte Sachverhalt nicht stimmt bzw. auf einem Regelverstoß basiert muß ich den Rechtsnormen zufolge in Einspruch gehen. Dafür gibt es klare Regelungen. Wo kein Kläger...
PS: Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Pendlerpauschale auch nicht einfach so bearbeitet. Hätte keiner geklagt wäre es b is heute und in alle Ewigkeiten bei dieser Regelung geblieben.