Beiträge von Sepp

    Moin!

    Mal eine, zugegeben, etwas martialische Frage:

    Hat irgendjemand von euch Erfahrungen mit sogenannten Abwehrsprays?

    Hintergrund: meine Schwester (wohnt in Berlin) ist am Wochenende von mehreren Idioten bös' angemacht worden. Ergebnis: Ihr Fahrrad ist im Eimer und sie selbst wäre es möglicherweise auch, wenn nicht im letzten Moment ein weiteres Mädel dazu gekommen wäre und die vier (irgendwie finde ich kein jugendfreies Wort für diese Typen) von ihr abgelassen hätten.

    Da ich (zu meinem größten Bedauern) nicht immer bei ihr sein kann und das wahrscheinlich auch gut so ist - zumindest in Hinblick auf das, was ich in einem solchen Fall mit dergleichen Gesocks anstellen würde (es hätte durchaus eine strafrechtliche Relevanz) - will ich ihr nun ein Pfefferspray kaufen, da dies offenbar die effektivste Abwehrmöglichkeit ist, die man ohne Waffenschein mitführen darf und gleichzeitig auf die Entfernung wirkt.

    Hat jemand von euch so ein Zeug

    a) gekauft (Wenn ja, welches und warum?)

    b) eingesetzt (Wie war die Wirkung?)

    c) abbekommen (Wie wirkt das Zeug auf die eigene Motivation?) ?

    Für alle, die es interessiert, hier eine Mitteilung der CCC zum Ausgang der o.g. Petition:

    Komisch ... ich wüßte nicht, an wen ich mich wenden sollte, wenn ich eine scharfe Schußwaffe würde kaufen wollen ... ?(

    Das einzige, was mir einfällt: Kurz nach den Einberufungsterminen in Wittenborn am Übungsplatz auf den erste Zug Frischlinge warten, der dort sein Biwak aufschlägt. Irgendeiner der Blinsen vergißt immer seine Flinte! :D

    Nun denn, wenn dem so sein sollte, bin ich ja wirklich nicht "betroffen". Lediglich mein Gerechtigkeitssinn (der übrigens kein Synonym für "Neid" ist). Aber selbiger ist ja in den vergangenen Jahren sowieso überstrapaziert worden - da macht ihm die kleine Schlappe auch nichts mehr aus ... :wall:

    Doch halt ... was ist das ... irgendwie stimmt eure Rechnung nicht!

    Zitat

    Original von Gottfried
    Nun Sepp,

    vorher war Dir "Copy and Paste" nicht zuviel Arbeit.

    Alles hat seine Grenzen.


    Abschließend: In meinen Augen ist diese "Bedienermentalität", die sowohl im "Großen", als auch im "Kleinen" grassiert, nicht zu rechtfertigen - weder moralisch, noch juristisch.

    Sämtliche Versuche, solches mit Argumenten wie "Neid", "gang und gäbe" oder "internationaler Vergleich" zu relativieren und somit nachträglich zu legalisieren, weisen für mich auf ein gestörtes Gerechtigkeitsempfinden hin. Und an alle Hobbyjuristen: Ja, ich weiß, dass es einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit gibt.

    Und noch etwas zum "unbeteiligten Sepp": Vodafone hat nach der Übernahme des Mannesmann AG die Buchverluste, zu denen auch die Abfindungen gehörten, abgeschrieben. Und das heißt nichts anderes, als dass ein Teil der Millionen von allen anderen Steuerzahlern mitfinanziert wurden.

    Wer sich dazu gratulieren möchte - jetzt ist der richtige Zeitpunkt!

    Gottfried: Ich spare es mir, jeden deiner Sätze, zu denen mir etwas einfällt, hier zu zitieren, um dann wiederum etwas darauf zu erwidern. Das ist mir zuviel Arbeit:

    Aber zwei Dinge:

    1. Dein Diskussionstil gefällt mir nicht. Die persönliche Herabwürdigung des Gesprächspartners gehört weder zum Guten Ton noch ist sie geeignet, deine Argumente zu untermauern. Eher ist das Gegenteil der Fall.

    2. Wenn du in vorliegendem Fall kein Unrecht erkennen kannst, liegt das möglicherweise an deiner persönlichen Sicht der Dinge. Und auch dein Verständnis unseres Rechtssystems im allgemeinen als auch deine Definition des "öffentlichen Interesses" im speziellen bedarf m.E. der grundsätzlichen Überarbeitung (gleiches gilt für "vorlaut"). Ist dir schon einmal in den Sinn gekommen, dass diejenigen, die sich über die Bedienermentalität gewisser Führungskräfte aufregen, jenes nicht tun, weil sie der Neid zerfrißt, sondern weil es ihr Rechtsempfinden stört? Statt hier jedem pauschal Neid zu unterstellen versuch es doch mal mit diesem Ansatz!

    In diesem Sinne - viel Erfolg! ;)

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Das es Unrecht war, ist keine Frage, ob es strafwürdiges Unrecht war, steht auf einem anderen Blatt Papier. Es steht nämlich keinesfalls fest, dass der Tatbestand der Untreue, der zu den kompliziertesten Tatbeständen im Vermögensstrafrecht gehört erfüllt ist.

    Was, wenn am Ende ein Freispruch herauskommt?

    Wie schon erwähnt - es gab in der ersten Auflage des Prozesses einen, der vom BGH kassiert wurde. Also ist damit festgestellt worden, dass die Angeklagten nicht als "unschuldig" i.S.d. Gesetzes gelten können. Insofern ist diese von dir angesprochene Möglichkeit nicht einmal eine theoretische.

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Und selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, eine Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Das Zauberwort ist "Strafe". Ich kann beim jetzigen Ausgang des Prozesses keine erkennen. Das zweite Zauberwort wäre übrigens "Schadensersatz"...

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Ich gebe Dir Recht, wenn Du die Fragwürdigkeit dieser Sanktionierung ansprichst. Nur ist die generell gegeben, über 70% aller Strafanzeigen werden durch Einstellung erledigt und eben nicht verfolgt. Hat auch einen einfachen Grund, wenn alle Strafanzeigen so bearbeitet werden würden, wie es eigentlich sein sollte, müsste ein Justiz- und Polizeiapparat unterhalten werden, der alle Dimensionen sprengt, sowohl vom Personal als auch von der finanziellen Austattung her.

    Der eigentliche Grund dafür liegt nicht im fehlenden Personal, sondern im sogenannten "öffentlichen Interesse". Wenn dieses gering ist, kann ein Verfahren eingestellt werden - bei hinreichendem Tatverdacht auch mit Auflagen wie eben Zahlungen. Aber einen Schuldigen gegen Zahlungsauflage nicht zu bestrafen, weil die Gerichte überlastet sind, ist keinesfalls Grundsatz unseres oder sonst eines Rechtssystems.

    Das im vorliegenden Fall ein öffentliches Interesse besteht steht ja wohl außer Zweifel...

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Ich finde es sehr unglücklich wie da verfahren wurde, es ist jedoch der normale Alltag.

    Noch lange kein Grund, sich damit abzufinden, denn ...

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Es gibt hier wirklich nur die Möglichkeit, den Druck über den Verbraucher auszuüben und d.h. bei Firmen, die so was durchziehen werden Verträge gekündigt oder deren Produkte werden nicht mehr gekauft.

    Richtig! ;)


    Zitat

    Original von Gottfried
    Erst einmal kann man kaum davon reden kann, "einen Großen laufen zu lassen", wenn dieser überhaupt angeklagt wird. Noch weniger kann man davon reden, wenn sein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird.

    Oh doch! Denn nach meiner Auffassung wird hier begangenes Unrecht nicht gesühnt respektive bestraft. Und das ein Unrecht begangen wurde ist bereits durch das BGH-Urteil festgestellt worden. Ich bin übrigens der festen Überzeugung, dass auch dieses Verfahren sowie sein Ausgang bei einer Revision vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand hätten. Aber da sich Angeklagte noch Staatsanwaltschaft einig sind, wird es eine solche Überprüfung nicht geben.

    Übrigens: Soweit ich weiß wurde keine "Geldbuße" verhängt, weil diese eine Strafe ist und damit einen erfüllten Tatbetand voraussetzt, den die Staatsanwaltschaft ja nicht sehen wollte. Was Esser, Ackermann Co. zahlen müssen ist m.E. eine Geldauflage

    Zitat

    Original von Gottfried
    Wer sich damit ein wenig beschäftigt hat und nicht nur zur üblichen unfundierten Managerschelte ausholen will, der wird gemerkt haben, daß der Mannesmann-Prozeß in Wirtschaftskreisen durchaus seine Folgen hatte. Aber da gehört schon ein wenig mehr Farbschärfe in die Sichtweise außer schwarz und weiß.

    Nun, die Folgen sind offensichtlich: Wer in entsprechenden Positionen sitzt und sieht, wie man damit durchkommt, könnte versucht sein, es ebenfalls so zu machen. Die geplante, und inzwischen obsoleten, Gehaltserhöhung im Siemens-Vorstand um 30 Prozent bei gleichzeitgem Auflegen eines "rigiden" Sparkurses sind ein Beispiel. Geld verführt - das weiß so ziemlich jeder. Und mehr Geld verführt noch mehr ...

    Was nicht heißen soll, dass es nicht auch ein paar ehrliche Menschen in Spitzenpositionen gibt ... ;)

    Völlig richtig.

    Nur fällt es zunehmend schwer, dieses Unrecht als solches auch zu erkennen und einzusehen, wenn einem vorgemacht wird, wie leicht andere damit davonkommen.

    Die Tatsache, dass sich alle irgendwo "bedienen", kann doch nicht als Rechtfertigung für die Einstellung dieses Verfahrens gelten - da sind wir uns doch wohl einig!

    Und genau das ist Gegenstand dieser Diskussion hier - die fragwürdige Sanktionierung dieses Unrechts. Denn hier drängt sich sehr schnell der Gedanke auf, dass man die "Kleinen hängt" und die "Großen laufen läßt".

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Es trifft die "Kleinen" genauso hart wie die "Großen", die Geldbußen und Geldstrafen werden nämlich nach den Einkommensverhältnissen bemessen, wobei es eine gesetzliche absolute Obergrenze gibt.

    Richtig. Aber mir ist kein Fall bekannt, in dem der Kassenwart, der 1.000 Euro veruntreut hat, nur 100 Euro zahlen mußte, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Wenn das gängige Rechtspraxis ist, lohnt sich Untreue wieder - immerhin bleiben 90 Prozent des ergaunerten Geldes in der eigenen Tasche. :wall:

    Der BGH hat, als er die erste Freisprüche kassiert hat, festgestellt, dass diese "rechtsfehlerhaft" waren und sich die Angeklagten wie "Gutherren" aufgeführt hätten, wo sie doch nur "Gutverwalter" waren.

    Im übrigen kann man einen Staatsanwalt wohl kaum noch ernst nehmen, der erklärt, es sei "theoretisch denkbar", dass die Prämien eben nicht zum Schaden des Unternehmens gezahlt wurden, also keine reinen Geschenke waren, sondern "möglicherweise eine Anreizwirkung" entfaltet hätten. Kein Schaden, keine Untreue q.e.d. . :wall:


    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Dazu sollte man anmerken, dass in jedem von uns ein kleiner Ackermann steckt, wenn es um den persönlichen Vorteil geht und der weitaus größte Teil sich nicht darüber empört, dass Ackermann sich bedient hat, sondern dass man selber nicht in der entsprechenden Position ist.

    Nenn mir ein besseres System bzw. ein Land in dem es besser funktioniert.

    Keines der genannten Argumente rechtfertigt diese Bedienermentalität. Und die Einstellung des Verfahrens mit dem Argument legalisieren zu wollen, dass es nirgendwo besser funktioniert, ist in meinen Augen mehr als dürftig. Feherhaftes Verhalten oder fehlerhafte Rechtssprechung kann ja wohl kein Maßstab sein.

    Zitat

    Original von Bienchen
    Erleichterung? Warum? ?(

    Nun, neue Trends verursachen bei vielen Frauen doch immer ein Überdenken der eigenen Mode ... ach, ist ja auch wurscht... :)

    Zitat

    Original von Bienchen
    Selbst mit Goldkante wär mir die... äh... Dame egal.

    Das sowieso. Aber trotzdem eine hervorragende Idee, einen neuen Trend zu setzen. Laß' dir das doch noch mal durch den ... äh ... Kopf gehen! :D

    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Bei meinem letzten Saunagang lief mir ein Irokesenschnitt als Zweitfrisur über den Weg. Wenn Brittney also ein Skin ist, war die Dame dann ein Punk? :D

    War vielleicht auch als Autobahn gedacht, möglicherweise wegen des vielen Verkehrs ... :D

    Zitat

    Original von Bienchen
    Oder so... womit wir wieder beim Beaver-Thema wären. Vielleicht hat sie auch nur ihre Tierschutz-Ader etwas auf die Spitze getrieben...

    Eigentlich hat sie das possierliche Tierchen mittels scharfer Klingen ja wohl getötet ... :D

    Zitat

    Original von Bienchen
    Aber immerhin: ganz normal - keine Goldkante, kein neuer Frisurentrend. Hurra.

    Höre ich da Erleichterung? :D Goldkante ist übrigens eine vorzügliche Idee! :lol:

    Mich wundert, dass hier der neuste "Ausrutscher" (Hihi, geiles Wortspiel) der ehemals lolitahaften und inzwischen nur noch leicht übergewichtigen Britney Spears diskutiert wurden.

    Zusammen mit Paris Hilton und Lindsay Lohan bildet sie eine Troika, welche dem Chauvi-Triumvirat ihre Aufwartung keinesfalls vorenthalten sollte. :D

    Eisbeer, kannst du das mal eben zwischen zwei Terminen organisieren respektive "einschieben"? :D

    OT:

    Zitat

    Original von nadine_76
    aber schon damals entstand der Eindruck, der Westen wisse mehr über uns und die Stasi als wir selber.

    Und dieser Eindruck täuschte nicht...

    Zitat

    Original von nadine_76
    Das zeigte sich auch später, als endgültig bestätigt wurde, dass es nicht gelang auch nur einen einzigen IM in die damalige BRD einzuschleusen und in wichtigen Positionen unterzubringen :D.

    Das war auch nicht nötig und aus nachrichtendienstlicher Sicht zudem zu riskant. IM's in der BRD wurden größtenteils direkt dort angeworben. Stichworte hier Günter Guillaume, Hagen Blau, Gabriele Gast, Joachim Krase, Klaus Kuron, Rainer Rupp.

    Zitat

    Original von nadine_76
    wenn ein Überwachungs-Hauptkriterium eine Reise ins kapitalistische Ausland war, hätte die Stasi 90% ihrer Leute beurlauben können, denn außerhalb des Renterdaseins kamen wirklich nur sehr wenige in den Genuss einer solchen Reise.

    Bis auf Musiker, Sportler, Diplomaten, Wissenschaftler und einige Privatpersonen sicher. Kriterien für das Anlegen einer Akte gab es viele - und eben auch solche Reisen. Nur dadurch erklärt sich die trotz intensiver Vernichtung 1989 noch immer immens hohe Zahl der in der Birthler-Behörde vorhandenen Akten (ca. 180 km). Allein 2 Millionen dieser Akten oder Datensätze beschäftigten sich allein mit Bundesbürgern - wieviele es über DDR-Bürger waren ist nicht mehr nachvollziehbar.

    @nadine_76:

    Erst richtig lesen, dann schreiben - nur mal so am Rande.

    Ich habe nirgendwo behauptet, dass die DDR-Staatssicherheit "flächendeckend von allen sämtliche mitloggbare Daten für ein halbes Jahr gespeichert" hat "um sie dann anschließend doch nicht zu löschen".

    Und zwar nicht nur, weil sie technisch dazu nicht in der Lage gewesen wäre, sondern weil zu dieser Zeit überhaupt nur ein Bruchteil von Daten digitalisiert waren.

    Im übrigen war die Definition der "feindliche Elemente", wie du so schön schreibst, ziemlich weit gefaßt, so dass der bloße Anfangsverdacht ausreichte, um eine eigene Karteikarte zu bekommen. Meist genügte schon Reise ins "kapitalistische Ausland". Insofern traf die Überwachung nicht etwa, wie durch den Begriff "feindlich" impliziert, einen kleinen Teil der Bevölkerung, sondern einen relativ großen.

    Aber, wie gesagt, nur am Rande ...


    michel b.

    Sorry, sollte nicht den Eindruck einer Privatfehde haben. Es paßte nur so schön - weil deine Argumente (in meinen Augen: leider) nur zu verbreitet sind. ;)