Beiträge von pko

    Mir werfen sich auch Fragen auf. Zwischen dem Antragstext, der uns zugeleitet wurde und der vorläufigen Fassung der Internetversion auf der DHB-Page gibt es meines Erachtens nach Diskrepanzen.
    Im Antrag heißt es "§ 55 wird durch folgende Fassung ersetzt" - dabei wird § 55.3 (U 21-Regelung)nicht erwähnt, ist aber vorhanden
    Ebenso heißt es zu U 23: "Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt." - In der Internetversion steht unter § 55.4 steht: "Ihr Einsatz ist in diesem Fall jedoch nur in den fünf höchsten Spielklassen zulässig."


    DHB-Präsidiumssitzung am 02.04.2016 in Köln, Anträge an den BR

    Das DHB-Präsidium beschließt aufgrund einstimmiger Empfehlung der AG Spielordnung
    vom 01.04.2016, folgende Anträge zur Bundesrats-Sitzung am 21.05.2016:
    In der zum 01.07.2016 in Kraft gesetzten Spielordnung sind folgende Änderungen/
    Ergänzungen vorzunehmen:
    1. In § 10 Abs. 1, Satz 2 SpO ist der Verweis auf „§ 15“ zu ergänzen.
    (redaktionelle Ergänzung)
    2. In § 19 Abs. 3 SpO werden folgende Sätze der bisherigen SpO-Fassung als
    erste drei Sätze eingefügt:
    „Wird das Erwachsenenspielrecht für einen anderen Verein als den
    Stammverein beantragt, ist dessen Zustimmung zwingende Voraussetzung.
    Zuständig für die Genehmigung der Abtretung des Erwachsenenspielrechts
    ist die für den Stammverein zuständige Passstelle. Diese unterrichtet die
    Passstelle des Vereins, für den das Erwachsenenspielrecht eingetragen
    wird.“
    3. In § 19a Abs. 1. SpO werden vor „absteigend gezählt“ die Worte „von der
    höchsten Spielklasse aus“ eingefügt. (redaktionelle Klarstellung).
    4. In § 23 Abs. 1, Satz 2 SpO ist am Ende der Klammerzusatz „(s. ansonsten
    § 26 Abs. 7 SpO)“ zu ergänzen. (redaktionelle Verdeutlichung)
    5. In § 23 Abs. 4 SpO wird die Bezugnahme „§ 19“ ersatzlos gestrichen.
    (redaktionelle Korrektur: Es handelt sich lediglich um eine Bezugnahme auf
    Abs. 3 des § 23.)
    6. In § 26 Abs. 2, Satz 3 SpO sind hinter dem Wort „Spielberechtigung“ die
    Worte „als Zweitspielrecht, Gastspielrecht, Ausleihe oder
    Zweifachspielrecht“ zu ergänzen.
    7. In § 50 Abs. 1, Buchst. h), 1. Spiegelstrich SpO werden die Worte
    „festgespielter Spieler (§ 55)“ ersetzt durch die Worte
    „nichtteilnahmeberechtigte Spieler nach § 55“. (Redaktionelle Korrektur).
    8. § 55 SpO wird durch folgende Fassung ersetzt:
    „Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird
    das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise
    eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei
    aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft für die niedrigere
    Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere
    Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft ausgetragen worden sind bzw.
    nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren
    Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist.
    Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie
    ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen
    (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr
    Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt
    F. d. R.
    Heinz Winden

    Aktueller Stand (5.4.)

    Direkt in der A-Jugend qualifiziert:
    Nord: SC Magdeburg, THW Kiel, Füchse Berlin, VfL Potsdam, HSV Hamburg, TSV Burgdorf.
    Ost: HSG Dutenhofen/Münchholzhausen, DHfK Leipzig, TV Hüttenberg, TSG Friesenheim, HSG Wiesbaden, TV Großwallstadt oder JSG Leutershausen/Heddesheim oder HSG Hanau.
    West: TSV Dormagen, GWD Minden, VfL Gummersbach, TuSEM Essen, HSG Lemgo, JSG Melsungen/Körle/Guxhagen oder Bergischer HC.
    Süd: JSG Balingen/Weilstetten, SG Pforzheim/Eutingen, SV Zweibrücken, SG Ottenheim/Altenheim, SG Kronau/Östringen, TSB Horkheim oder HSC Schmiden/Oeffingen.

    Aus der B-Jugend kommen (inklusive Doppelungen, diese fallen NICHT an den Landesverband oder Qualifikationsbereich zurück, sondern werden deutschlandweit ausgespielt): TuSEM Essen, TV Großwallstadt, SG Flensburg/Handewitt, Eintracht Hildesheim, TSV Burgdorf, RPS, HSG Hanau, SC Magdeburg, SG Kronau/Östringen, Füchse Berlin, GWD Minden, SG Meißenheim/Nonnenweier.

    Hrvoje Horvat war auch HSC-Trainer im Herbst 2008 gegen die HG O/S oder gegen Willstätt/Ortenau. Georgi Sviridenko wurde Dezember 2009 gefeuert. Christian Rose übernahm kommisarisch. Sigi Roch wurde sportlicher Leiter oder so.
    Aber wie wäre es mal, Du recherchierst ein wenig selber im Internet, z. B. in alten Spielberichten? Gibt es auf ITV oder Hw.com oder diversen gegnerischen Vereinen. Wer die damals waren, findest Du auf Bundesliga.de.

    Ortenauer, eine Schulturnhalle war es wohl, aber keine Tribüne, dafür altehrwürdig :) einfach ein geiles Ding, recht kuschelig ab 400 Zuschauern.
    Und: die Arena ist "verbuddelt" also "tiefergelegt", ähnlich wie zum Beispiel Dormagen.

    Die BWOL ist die Liga der "Willigen".
    Aufstieg ist erklärtes Ziel etlicher Mannschaften (komischer Weise nicht unseres, das hatten wir nur die letzten Jahre davor), aber jetzt wollen wir auch.
    Neuhausen will auf jeden Fall zurück in Liga 3, PF/Eutingen, Willstätt, Söflingen streben es auch jede Saison an.

    also im (westlichen) Süden Deutschlands kein Ausfall
    ciao mike

    Nachtrag: Ich kann aber nicht für die ersten Zwölf garantieren :) das würde zu weit führen. :lol: