Beiträge von eisbeer

    Der Grund für die Darstellung, was keine SR-Beleidigung ist, dürfte wohl die Folgen für den Übeltäter sein. Nach einer Disqualifikation wegen einer SR-Beleidigung ist man nämlich gem. § 17 RO-DHB automatisch für 2 Wochen gesperrt.

    Mich stört der Thread-Titel. Ein SR kann keinem Spieler die Spielberechtigung entziehen. Es geht hier um die Teilnahmeberechtigung, die dadurch versagt wurde, dass der Spieler nicht aufs Protokoll eingetragen werden konnte/durfte. Wenn Ihr den Einspruch gegen die Wertung des Spiels auf dem Protokoll vermerkt und dann form- und fristgerecht auch tatsächlich eingelegt habt, bin ich auf ein Urteil gespannt.

    Bzgl. der Trainingsjacke: Keine 2min, nur FW gegen die Mannschaft (siehe SR-Anweisung SHV 2008/9 )


    Nachtrag eines SR:
    Mich regt das Rumgeschmotze und die teilweise unleserliche Schrift der "Eintragenden" auf. Zudem sind die Felder, auf denen man die Spielerdaten eintragen kann, extrem klein. Es ist fast unmöglich, einen Spieler zu streichen und dann einen anderen leserlich nachzutragen. Die MVs -oder wer auch immer- sollten sich VORHER Gedanken machen, wen sie eintragen wollen/müssen. (es gibt Ausnahmen, ich weiß)

    Bei uns gibt es seit dieser Saison keine Doppelansetzungen mehr im Verband - nur um die SR zu schützen. Es dankt ja keiner einem, dass man sich 2x 60min den Ar... aufreißt, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Früher war es aber so, dass bei Doppelansetzungen keine Beo durchgeführt wurde aus eben diesen Gründen (s.o.)

    Kann es sein, dass sich diese Regeln widersprechen?

    Weil, wenn der im Torraum liegende Ball aus dem Spiel ist und er durch Abwurf ins SPiel zurückgebracht werden soll, ist es mir herzlich egal, wie der TW den Ball aufhebt.

    Andererseits dreht sich unsere Erde und der Ball ist somit immer in Bewegung.....:D

    Zitat

    Original von TLpz

    8:5d, da steht es wortwörtlich drin!

    Zitat

    8:5d) einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt oder so angreift, dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert. Dies gilt auch, wenn ein Torwart seinen Torraum bei einem Gegenstoß der gegnerischen Mannschaft verlässt;

    Weder stößt der TW noch greift er den Konterspieler an. Er nimmt eine Abwehrhaltung ein!

    folglich kann mMn 8:5d nicht ziehen

    oder eine 2min Strafe ;)

    Kleine Anekdote zu dieser Situation:

    SR sagt dem Schützen, dass er nicht werfen soll und pfeifft an. Der Schütze spielt daraufhin dem SR den Ball zu. Wurf war ausgeführt und musste nicht wiederholt werden. Deshalb Achtung!

    Der Schütze bzw. der SR haben alles richtig gemacht. Wenn nur noch 2sec zu spielen sind und mit Pfiff des SR die Uhr wieder in Gang gesetzt wird, hat der Schütze 3sec Zeit, den Wurf auszuführen. Sollte sich der Ball nun beim Ertönen des Schlusssignals in der Luft befinden, so ist auf Wdhl. des 7m-Wurfs zu entscheiden (Regel 2:4 Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindent, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen.
    In beiden Fällen beenden die Schiedsrichter das Spiel erst, wenn der Freiwurf oder 7-m-Wurf ausgeführt oder wiederholt wurde und das Ergebnis dieses Wurfes feststeht.)

    Edit: Natürlich muss er den 7m-Wurf dann nochmals anpfeifen.

    Zitat

    Original von sunny-1
    Eine notwendige Abwehrbewegung, Ball rolt Richtung Tor, auch wenn diese überzogen ist zu bestrafen? Wie will man das Regelkonform begründen? Bitte genaue Auslegung mit Begründung. Unsportlich wenn ja, warum? Soll er den Ball ins Tor rollen lassen? Wo wird die Abwehrbewegung vorgeschrieben? Wer mag beurteilen das er das in dieser Situation anders konnte?

    So ungern ich das Tor geben würde, solange das Tor aus einer Abwehrbewegung des Torwarts fällt, gebe ich Tor. Und hoffentlich trifft er beim zweiten mal einen ruhig stehenden Spieler, dann hab ich was für Ihn.

    Wieso hättest Du beim 2ten Mal etwas für den TW? - Wenn Du schon einen Regelbezug bzgl. der Unsportlichkeit forderst, dann liefer uns bitte mal einen für Deine Entscheidung ;)

    Zitat

    Original von ladymaria
    Gilt die Regel der beiden ersten spiele auch für jugendspielerinnen (18) in der 2. Liga mit einsatz in der oberliga? und wenn ja welche mannschaft würde bestraft werden?

    Zitat

    Original von Ide71
    Nein, §55 gilt nur für Mannschaften in der selben Altersklasse.

    Falsch, §55 Abs.1 RO-DHB verweist ausdrücklich auf Abs. 12, in dem die Sonderbestimmung bzgl. Spieler bis 23 Jahre und Teilnahme in den höchsten 4 Ligen beschrieben ist.

    Kurz gefasst: nur an den ersten beiden Spieltagen ist ein Wechsel nicht erlaubt. Bestraft wird die Mannschaft, in der der/die SpielerIn als zweites eingesetzt wird.

    Sorry, aber was bedeutet "Reserve" spieltechnisch?

    zur Frage: selbst wenn die 3te schon zwei Spiele ausgetragen hätte, dürftest Du, da Du ja schon zwei Spiele bei der 2ten gemacht hast (ich gehe von innerhalb 4 Wochen aus), weitere zwei Spiele bei der 2ten pausieren, um in der 3ten eingesetzt werden zu dürfen.