ZitatOriginal von BrittaF
...1. Namensänderung abgesegnet durch persönliche Anwesenheit des Chauvi-Präsidenten... hab kein Veto in der Kirche vernommen.
wo bitte ist meine rechtsverbindliche Unterschrift auf der Erklärung zum Führen eines gemeinsamen Ehenamens? - Sprich: mein aktiver Zuspruch fehlt!
ZitatOriginal von BrittaF
2. Ergo: auch in der HE erlaubt (und vom admin vollzogen).
Ich weiß sehr wohl, was wann, wo und wie vollzogen wurde. Aber hier ist der Admin einem wunsch gefolgt. Man kann ja auch das Namensschild an seinen Briefkasten ändern; deshalb wird es noch lange nicht offziell.
ZitatOriginal von BrittaF
Ich bin maßlos enttäuscht. Zudem ist die Abschlussprüfung noch nicht vollzogen.
Wer sagt das?
ZitatOriginal von BrittaF
Mannmannmann, da ist man einmal nicht vor Ort. Ich befürchte, ich muss doch noch mal wieder nach ESA
Manches sollte Frau sich vorher überlegen und Prioritäten setzen!