Beiträge von MIKADO0231

    Dann scheint es verschiedene Versionen zu geben.

    Ich habe in der Spielordnung vom 24.6.23 vom DHB nachgeschaut. Und da steht schon Jugendspieler*innen

    Demnach jetzt die Frage, ist Altersklasse komplett gemeint, oder aufgeteilt auf die Jungen und die Mädchenliga. Sind es 3 oder 6 Spieler*innen pro Altersklasse ?

    Warum sollte es nur ein Zweifachspielrecht für Jungen geben ?

    Das es ein Zweifachspielrecht nur von der A bis zur C Jugend gibt, ist bekannt.

    Es geht hier viel mehr um den Begriff Altersklasse. Ich kann ihn ja nicht einmal so und einmal so sehen. Es geht mir hier um die Verbindung der Paragraphen

    Ich möchte im Ergebnis wissen, ob wir in der Altersklasse nach Jungen und Mädchen Unterscheiden, und ob es daraus die Ableitung gibt, das z.B. die Altersklasse der C , als 2 Altersklassen zu sehen ist. Oder ist es nur 1 Altersklasse.

    Wenn das so wäre, dürften nur 3 Jugendliche in einer Altersklasse von einem Verein aufgenommen werden. Sind es aber 3 bei den Mädchen, und 3 bei den Jungen haben wir 2 Altersklassenbereiche in einer Altersklasse. Und dann müsste man das als 2 eigenständige Altersklassen sehen.

    Und diesen Hinweis mit dem Sommerloch kann Ich nicht ganz so zuordnen.

    In §19a steht 3 pro Altersklasse. Weiter steht da nichts. Ob das nun Sinn macht oder nicht.

    In §37 stehen im Jugendbereich 6 Altersklassen von der A bis zur F Jugend zur Verfügung.

    Oder muss man es so lesen, das §37,1b der ausschlaggebende Punkt ist. Da wird ja in Jungen und Mädchenmannschaften unterteilt.

    Das würde dann heißen, es gäbe 6 Jungenaltersklassen und 6 Mädchenaltersklassen. Dann wäre §19a eindeutig. Mann könnte 3 Jungen und 3 Mädchen als Kontingent nehmen. (Dann müsste man das aber auch als 2 Altersklassen in der Altersklasse sehen, das sollte man dann vielleicht anders schreiben, damit es eindeutig ist)

    Das muss ja irgendwie geregelt sein. Ich glaube nicht, das die Passstelle sieht, ob der Verein in einer Altersklasse schon 2 Mädels und 1 Jungen im Kontingent hat. Interessant würde es sicherlich auch im Verein, wer denn das Zweitspielrecht nehmen darf.

    Entscheidend ist weiter der §22.1 da steht nämlich, das man nur in 2 Altersklassen spielen darf.

    Ein Mädchen in der D Jugend könnte ja in der Mädchenmannschaft und in der Jungenmannschaft spielen. Weiter z.B. in der Mädchen C Jugend. Das wären dann aber schon 3 Altersklassen und nicht Erlaubt.

    Hallo Zusammen,

    Ich habe einmal eine Frage zu der Anzahl der Zweitspielrechte pro Altersklasse. Wie oben zu lesen war, sind es ja aktuell 3 pro Altersklasse. §19a DHB Spielordnung.

    Wie wird den der §37 Altersklasse beschrieben ? Es gibt ja einen Jungen und Mädchenbereich.

    Muss Ich das als Grundsätzliche Trennung sehen ? Demnach wären es 3 Mädchen und 3 Jungen pro Bereich in der Altersklasse ?