In §19a steht 3 pro Altersklasse. Weiter steht da nichts. Ob das nun Sinn macht oder nicht.
In §37 stehen im Jugendbereich 6 Altersklassen von der A bis zur F Jugend zur Verfügung.
Oder muss man es so lesen, das §37,1b der ausschlaggebende Punkt ist. Da wird ja in Jungen und Mädchenmannschaften unterteilt.
Das würde dann heißen, es gäbe 6 Jungenaltersklassen und 6 Mädchenaltersklassen. Dann wäre §19a eindeutig. Mann könnte 3 Jungen und 3 Mädchen als Kontingent nehmen. (Dann müsste man das aber auch als 2 Altersklassen in der Altersklasse sehen, das sollte man dann vielleicht anders schreiben, damit es eindeutig ist)
Das muss ja irgendwie geregelt sein. Ich glaube nicht, das die Passstelle sieht, ob der Verein in einer Altersklasse schon 2 Mädels und 1 Jungen im Kontingent hat. Interessant würde es sicherlich auch im Verein, wer denn das Zweitspielrecht nehmen darf.
Entscheidend ist weiter der §22.1 da steht nämlich, das man nur in 2 Altersklassen spielen darf.
Ein Mädchen in der D Jugend könnte ja in der Mädchenmannschaft und in der Jungenmannschaft spielen. Weiter z.B. in der Mädchen C Jugend. Das wären dann aber schon 3 Altersklassen und nicht Erlaubt.