Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist Ergebnis des Wesens des Schiedsverfahrens.
Mal grob:
Das Schiedsverfahren ist keine Erfindung der HBL. Es ist eine gesetzliche gleichwertige Alternative zum ordentlichen (staatlichen) Rechtweg und in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den Vorschriften 1025 ff geregelt.
Werden diese bundesgesetzlichen Vorgaben eingehalten, wird der staatliche Rechtsweg grundsätzlich durch das Schiedsgericht ersetzt.
Voraussetzung ist, dass die Parteien eine wirksame "Schiedsvereinbarung" (Schiedsvertrag) treffen. Dort muss u.a. geregelt sein, welche Streitigkeiten der Parteien das Schiedsgericht entscheiden soll.
Diesen Schiedsvertrag unterschrieben HBL e.V. und Lizenzbewerber in jedem Lizenzierungsverfahren.
Zudem ist das Schiedsverfahren im Anschluss an den verbandsinternen Rechtsweg in der Satzung des HBL e.V. geregelt.
Teil der Schiedsvereinbarung ist die Bestimmung der Schiedsrichter. Das Verfahren zur Bestellung (Benennung) der Schiedsrichter können die Parteien frei vereinbaren, § 1035 (1) ZPO. Ebenso deren Anzahl.
Fehlt es an einer solchen Regelung, schreibt die ZPO vor, dass jede Partei einen Richter benennt, die dann einen Vorsitzenden bestimmen.
Hier gilt allerdings die vereinbarte Regelung, dass sich die Parteien (Lizenzbewerber und HL e.V.) gemeinsam auf einen Vorsitzenden einigen und jeweils einen Schiedsrichter bestimmen.
Dabei muss es sich um Menschen handeln, die zwei juristische Staatsexamina und damit die "Befähigung zum Richteramt" haben.
Sinn des Procedere eine ausgewogene Bestimmung der Schiedsrichter.
Unter diesen Voraussetzungen kann, soll und muss das Schiedsgericht über den Streit (nach Abschluss des verbandinternen Rechtswegs) in Ersetzung des staatlichen Rechtswegs abschließend entscheiden. Der Schiedsspruch ist dem Urteil eines staatlichen Gerichts gleichgestellt, § 1055 ZPO.
Das Schiedsgercht ist demnach vollkommen unabhängig und selbstverständlich wie ein staatliches Gericht neutral. Es ist keiner Partei verpflichtet.
Vor und nach erfolgtem Schiedsspruch (Urteil) ist der staatliche Rechtsweg in Angelegenheiten, die Teil der Schiedsvereinbarung sind zwar grundsätzlich gegeben, gleichzeitig praktisch nahezu ausgeschlossen, da da die dann beklagte Partei ein Rügerecht hat, dessen Nutzung zur Unzulässigkeit der Klage führt, § 1032 (1) ZPO.
Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung sind hiervon ausgenommen.
Zum Sinn und Zweck von Schiedsverfahren:
Schiedsverfahren werden im Wirtschaftsleben und im Sport (der Fußball hat ein nahezu identisches Verfahren zum Handball) häufig als Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten genutzt.
Die Vorteile:
- Die Schiedsrichter können nach deren Fachwissen ausgewählt werden (vorliegend im Schiedsverfahren HSV waren es drei ausgewiesene absolute Experten im Sport- und Vereinsrecht). Anders als oftmals vor dem ordentlichen Gericht, wo es passieren kann, dass ein Experte für Verkehrsrecht über baurechtliche Streitigkeiten entscheiden muss.
- Das Schiedsverfahren führt schnell zu einem rechtskräftigen Ergebnis, was gerade im Sport unbedingt notwendig ist. Das kann der ordentliche Gerichtsweg nicht leisten.
(Was hätte es beispielsweise dem HSV genutzt, wenn im Jahr 2030 der BGH abschließend urteilt, dass die Lizenz im Jahr 2024 hätte erteilt werden müssen?)
Das zum allgemeinen Teil.
Ich verstehe, dass die Entscheidung für viele von euch nicht nachvollziehbar ist und Fragen aufwirft. Das liegt allerdings auch in der Natur der Sache eines Schiedsspruchs bzw. eines nicht öffentlichen Schiedsverfahrens. Manche Details werden nicht bekannt und kennen nur die Parteien.
Ich kann allerdings überhaupt nicht nachvollziehen, weshalb hier an der Neutralität der benannten Kollegen, die beruflich und privat vollkommen unabhängig von den Parteien sind, gezweifelt wird. Da werde ich innerlich stinkig!
Das ist in etwa so, als wenn in einem wichtigen Handballspiel der entscheidende für manche nicht nachvollziehbare (aber letztlich regelkonforme) Pfiff dazu führt, die Neutralität der Schiris in Frage zu stellen.
Gleiches hätte ich auch geschrieben, wenn für den HSV das Schiedsverfahren in die Hose gegangen wäre.
Vielen Dank für das Lesen bis zum Ende!