Beiträge von Ballmoe

    Ich hatte schon mal ein Forum Beitrag zum Gastspielrecht und da einige hilfreiche Tipps bekommen.

    Ab dieser Saison gibt es offiziell ein Gastspielrecht auch für E Jugendliche ( in unserem Verband ) . der erstVerein meines Sohnes ist ein sehr kleiner Verein der gerade so eine D Jugend Mannschaft stellt und diese Saison mit Vorsicht eine E Jugend Mannschaft gemeldet hat, diese aber nun mit zu wenig Kindern nicht zustande kommt.

    Mein Sohn trainiert auch noch in einem größeren Verein, weil er einfach mehr üben wollte. Die Überlegung war in der letzten Saison, dass er in seinem erstverein D Jugend spielt und im Zweitverein über Gastspielrecht in der E Jugend. Jetzt war es aber so ( wie oben geschrieben ) ,dass der erstverein eine dünne E Jugend gemeldet hat in der Hoffnung noch neue Kinder zu generieren . Das hat leider nicht geklappt. Aber weil eine E Jugend im erstVerein gemeldet wurde konnten wir ja kein Gastspielrecht im zweitVerein in den entsprechenden Fristen anmelden.

    Nun kommt die E Mannschaft nicht zu Stande und wir fragen uns ob es für unseren Sohn noch eine Möglichkeit gibt ihn im zweitverein in die E Jugend zu bekommen über Gastspielrecht bei zurück gezogener E Mannschaft im erstverein. Damit er Altersgerecht spielen kann.

    Jetzt verständlicher ?

    Sorry

    Liebe Grüße

    Liebe erfahrene Handball-Trainer,

    eine Frage : Mein Sohn, ambitionierter E-Jugend Spieler (Jg. 2014) spielt in Erstverein und war da für die E Jugend gemeldet, nun ist sie wegen zu wenig Kinder zurück gezogen , er kann aber in der D Jugend in diesem Verein aushelfen . In seinem Zweitverein trainiert er bisher nur . Dort gibt es aber eine E Jugend, die interessiert ist ihn über Gastspielrecht spielen zu lassen. Die Fristen für die Anmeldung ist ja verstrichen . Gibt es bei Rückzug der Mannschaft vom Erstverein eine Sonderregelung ? Er würde sehr gerne in seiner Klasse spielen.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Habe jetzt die Rückmeldung vom HVNB bekommen, dass dieses Thema bei der nächsten Regionsausschusssitzung im März diskutiert werden soll. Also schauen wir mal wie es weiter geht …

    Lieben Dank an alle die mir Imput gegeben haben .

    Danke auch dir noch mal für die Antwort .

    Ich denke für diese Saison ist es gelaufen. Es sind nur noch drei Spiele.

    Die Ablehnung ging direkt an den Verein ich werde das noch mal nachfragen ob es eine Rechtsbehelfsbelehrung gab.

    Hallo Handball Freunde,

    ich habe eine Frage bzgl. Gastspielrecht in der E Jugend. Regelkenner und Erfahrene also vor !

    Mein Sohn (Jahrgang 2014) spielt in einem kleinen niedersächsischen Handballverein. Wegen Mangels an Kindern spielen alle D Jugend, es gibt nur eine Jugend-Mannschaft.

    Mein Junge ist recht ambitioniert und würde gerne im größeren Nachbarverein altersgerecht in der E Jugend spielen , aber seine Heimmannschaft (DJugend) auch nicht im Stich lassen.

    So beantragten die Trainer der Heimmannschaft (D) in Absprache mit der Gastmanschaft (E) das Gastspielrecht, welches aber vom HVNB abgelehnt wurde mit der Begründung, dass es nur für Spieler der A-D Jugend gilt.

    In den Statuten SpO des DHB, sowie des HVNB unter §19b können wir allerdings keine Einschränkungen diesbezüglich finden .

    Hat jemand von euch schon mal erfolgreich ein Gastspielrecht für E Jugendliche beantragt ? Egal welches Bundesland oder sogar in Niedersachsen ?

    Oder weiß jemand ob es einen Sonderpassus gibt der E Jugend Spieler ausschließt?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Ballmoe

    Ps : Im Antragsformular ist uns nur aufgefallen dass man A-D Jugend ankreuzen kann, E Jugend fehlt.