Beiträge von nozdormu

    Das trifft auch meine Einschätzung. Auch in Ketsch muss man mal schauen, mit welcher Mannschaft sie auflaufen werden.

    Ketsch hat nur ein Frauenteam, was perspektivisch ein großes Problem ist, denn Verstärkungen aus der eigenen Jugend sind mangels Klasse wohl auf Jahre eher nicht zu erwarten. Für diese Saison sollte es aber auch ohne Svenja Mann für eine gute Platzierung reichen. Der Aufstieg steht wohl eher nicht auf der Agenda. Zumindest auf der Kreisläuferposition haben sie anscheinend zukünftig ein Überangebot. Das spricht allerdings dafür, dass die Kaderplanung nach den Vorfällen im Januar von der neuen Führung ohne großen Sachverstand gemacht wurde. Hier sollte wohl ein Umbruch eingeleitet werden, der aber "ausgefallen" ist.

    tsede

    Bei Vinnhorst sollte man bei einem nochmaligen Aufstieg ein wenig mehr sich zurückhaltend zeigen, vor allem die Moderatoren der Heimspiele.

    Was da zum Teil erzählt wurde und der Verein in den Himmel gelobt wurde, als sei man der zukünftige deutsche Meister und vor allem das Sportzentrum so etwas gibt es woanders nicht, die Halle der 2 HBL. Zum Spiel selten etwas meist wie toll der Verein ist, das Sportzentrum es lohnt sich extra nach Vinnhorst zu fahren um sich das Sportzentrum anzusehen und trotz 10 und mehr Toren Rückstand wurde die Mannschaft und einzelne Spieler extrem hervorgehoben. Und ganz vergessen das Sportzentrum das in der 2HBL kein 2 x gibt.

    Dann null über die andere Vereine informiert gewesen.

    Ok es war zum Teil der amüsant.

    ... vergiss nicht, das tolle Sportzentrum zu erwähnen! Und außerdem richten sie mittlerweile regelmäßig die deutschen Jugend-Beachmeisterschaften aus. Hängt bestimmt mit den tollen Möglichkeiten im Sportzentrum dort zusammen.

    Verstehe ich es also richtig:

    Ein Verein, der ohne Quali, sondern aufgrund der Vorsaison schon mit der 1. Mannschaft JHBL spielt, kann munter die „2.“ mit Spielern aus der 1. Mannschaft RL-Quali spielen lassen? Da ist dann niemand festgespielt?

    Oder sie lassen, falls in der ersten Runde gescheitert, dann in der nächsten Runde andere Spieler aus der 1. spielen?

    Sorgte hier in der HRN jetzt für Unverständnis, da mehrere Vereine die erste Runde so gespielt haben und so mancher es als Wettbewerbsverzerrung sieht.

    Ist in BW schon passiert: Die wA von Metzingen (Bundesligakader) wurde dazu sogar mehr oder weniger vom Verband genötigt, da am gleichen Tag noch ein wB Bundesliga-Spiel der Vorsaison stattfand und sie sonst nicht genug Spielerinnen gehabt hätten.

    Dieses Jahr war es aber letztendlich egal, da alle bisherigen Spielberechtigungen zum 1.7. gelöscht werden.

    "Wie bereits durch die amtl. Bekanntmachungen des DHB veröffentlicht (Mai und Oktober 2024), werden sich nach Beschluss des Bundesrats zum 01.07.2025 die Spielrechte im Handball bundesweit ändern. Die Qualifikation im Sommer 2025 wird noch unter Anwendung der bekannten Regelungen gespielt, die hierfür erteilten Spielberechtigungen verlieren allerdings dann entsprechend zum 01.07.2025 ihre Gültigkeit."

    Neue_Spielrechte_ab_Juli_2025_-_offizielle_Infomail_vom_DHB.pdf

    Wenn man sich Spiele der Bundesligen (Jugend/Erwachsene) 24/25 anschaut, dann sind das sicher sehr viele Entscheidungen, die da getroffen werden müssen. Mehrere hundert sind es bestimmt. Man müsste da wirklich mal eine eigene Studie machen, die kolportierten Zahlen, auch für Fußball, halte ich nach den Regeländerungen der letzten Jahre zu mehr Geschwindigkeit für nicht seriös bzw. nicht mehr aktuell.

    Das Spiel wird vermutlich auch in den nächsten Jahren weiter an Geschwindigkeit zunehmen und Ich denke, Für den Spitzen-Handball sollte man hier jetzt die Weichen stellen und den Einsatz von drei Schiedsrichtern pro Spiel angehen. Das hätte ich mir schon viel früher gewünscht, auch wenn es ein größeres Ding ist, Handball ist hier nicht wirklich progressiv, in anderen Sportarten geht es ja auch...

    Perplexity gibt folgendes dazu aus:

    Anzahl der Entscheidungen von Handballschiedsrichtern pro Spiel: Studienlage und Quellen

    Hintergrund zur Zahl der Entscheidungen

    Handballschiedsrichter stehen im Fokus der sportwissenschaftlichen Forschung, insbesondere im Hinblick auf ihre Persönlichkeitsmerkmale und die enormen Anforderungen, die das schnelle und komplexe Spiel an sie stellt. Eine oft zitierte Zahl ist, dass Handballschiedsrichter pro Spiel etwa 1.200 Entscheidungen treffen müssen – eine Zahl, die die außergewöhnliche kognitive und psychische Belastung dieser Tätigkeit unterstreicht.

    Wissenschaftliche Quellen und Studienlage

    • Laut Wikipedia, unter Berufung auf verschiedene Studien, müssen Handballschiedsrichter bis zu zehnmal so viele Entscheidungen pro Spiel treffen wie Fußballschiedsrichter1. Da Fußballschiedsrichter laut wissenschaftlichen Untersuchungen durchschnittlich rund 200 Entscheidungen pro Spiel treffen2, ergibt sich daraus eine Größenordnung von bis zu 2.000 Entscheidungen beim Handball – realistisch und in der Praxis häufig genannt sind etwa 1.200 Entscheidungen pro Spiel.
    • Die Zahl von 1.200 Entscheidungen wird in der sportwissenschaftlichen Literatur und in Medienberichten häufig genannt, eine konkrete Originalstudie mit exakt dieser Zahl aus der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) ist jedoch in den aktuell verfügbaren Veröffentlichungen nicht direkt auffindbar. Die Studien der DSHS Köln beschäftigen sich vor allem mit Persönlichkeitsprofilen und psychologischen Anforderungen an Handballschiedsrichter, aber weniger mit der exakten Quantifizierung der Entscheidungen34.
    • Die hohe Entscheidungsdichte im Handball im Vergleich zu anderen Sportarten wird jedoch in mehreren Quellen bestätigt. Die enorme Geschwindigkeit und Komplexität des Spiels erfordern von Schiedsrichtern, in Sekundenbruchteilen zahlreiche Entscheidungen zu treffen, was die Belastung im Vergleich zu anderen Sportarten deutlich erhöht1.

    Fazit und Quellenhinweis

    Die Angabe, dass Handballschiedsrichter pro Spiel etwa 1.200 Entscheidungen treffen, ist als Näherungswert in der sportwissenschaftlichen und sportjournalistischen Literatur weit verbreitet. Sie basiert auf Vergleichen mit Fußballschiedsrichtern und wird auch in der Wikipedia unter Berufung auf verschiedene Studien genannt12. Die Deutsche Sporthochschule Köln forscht intensiv zur Rolle und Persönlichkeit von Handballschiedsrichtern, liefert aber in den aktuell veröffentlichten Studien keine explizite Quelle für genau diese Zahl34.

    Empfohlene Quellenangabe:

    Zitat
    "Nach diversen Studien haben Handballschiedsrichter bis zu zehnmal so viele Entscheidungen in einem Spiel zu treffen wie etwa Fußballschiedsrichter." (Wikipedia, 2024)1

    "Im Fußball treffen Schiedsrichter durchschnittlich 200 Entscheidungen pro Spiel." (Brand et al., BISp-Jahrbuch 2008/09)2

    Eine direkte, zitierfähige Primärquelle der DSHS Köln für die Zahl 1.200 Entscheidungen pro Spiel liegt in den aktuellen Veröffentlichungen nicht vor, sie wird jedoch in der Fachliteratur und in der Wikipedia als Konsens dargestellt.

    Danke für die ausführliche Antwort, bitte seht es mir nach, ich bin kein Jurist, aber ich möchte es gerne genau wissen.

    Abgesehen von der ungewöhnlichen Durchnummerierung...

    Die habe ich bewusst gewählt und ich würde diesen Punkt gerne weiter hier diskutieren:

    Wenn §19 (3) a) gilt ("im Erstverein,"), dann ist doch ein klassentieferer Einsatz im Erstverein mit Drittspielrecht möglich, auch wenn das Zweitspielrecht in einer höheren Spielklasse im Zweitverein wahrgenommen wurde. - Zumindest in der Spielordnung habe ich nichts gefunden, was das ausschließt. Nur im Fall §19 (3) b) und d) wird das jeweils auf "höhere Spielklasse" eingeschränkt, aber das trifft im von mir beschriebenen Fall ja nicht zu. Bliebe noch §55, unter (2), muss da die A-Jugend noch berücksichtigt werden? "ausschließlich" legt das ja nahe, oder geht es hier nur um Erwachsenenspielrecht? Und nach §55 (3) ist es anscheinend, egal, da der Spieler ja erst 17 Jahre alt ist.

    Wo ist der Denkfehler oder ist das ein Fall von "Weil es schon immer so war", oder ist hier §55 (3) entscheidend? - Dann könnte der Jugendliche in der A-Jugend beim Erstverein spielen, 3. Liga beim Zweitverein und sein Drittspielrecht im Bedarfsfall bei 1. Liga oder 4. Liga Heimverein wahrnehmen.

    Fallbeispiele gehören nicht in das Regelwerk. Das BGB wäre sonst fünfmal so dick. Und ich hätte hier nichts zu tun.

    :) Das ist richtig, das hat ja auch niemand verlangt. Für die Praxis könnte man ja ein weiteres Dokument und/oder eine Software pflegen, die Interessierten hier weiter hilft,

    Ich habe mit "Lothar Frohwein" ausgeheckt, dass wir zu diesem Thema auch mal ein gemeinsames Video für Handballrecht machen. Sollte diesen Sommer noch klappen, wird ja Richtung September dann akut. Falls Ihr Fallbeispiele haben wollt, bitte hier sammeln, dann bauen wir die mit ein.

    Das ist eine super Idee, finde ich. Mein konkreter Fall ist ja schon ziemlich speziell, aber ich fürchte gar nicht so weit hergeholt. Da gibt es bestimmt noch mehr Interessantes...

    Sag mal - bist du Spielerberater und willst einen Jugendlichen möglichst teuer an den Mann bringen?

    :)

    Nein, ich bin kein Spielerberater, aber es geht hier wirklich um einen konkreten Fall aus meinem Bekanntenkreis.

    Ich frage mich, warum die SpO nur abstrakt beschrieben ist und es keinerlei Fallbeispiele gibt. Ist ja schon eine größere Änderung, die hier zukünftig greift.

    Es geht nicht darum wo der Verein, sondern wo der Spieler spielt.

    Wenn der Heimverein zwar höher spielt, der Spieler in dieser Mannschaft kein Spielrecht ausübt, darf er beim Zweitverein ein Spielrecht ausüben.

    OK, verstanden.

    Bliebe noch folgendes zu klären:

    Angenommen, der Jugendliche wechselt zum 1. Ligaverein mit Erstspielrecht in der A-Jugend und mit Zweitspielrecht im Zweitverein bei der Spielgemeinschaft in der 3. Liga, dann könnte er das Drittspielrecht nach §19 (3) a) in der klassentieferen zweiten Mannschaft des Erstvereins wahrnehmen, oder?


    Ich verstehe die Frage nicht.

    Genau die Antwort hat mir die Passstelle auch gegeben. :)

    Warum machen die eigentlich keine Fallbeispiele in den Anhang der SpO?

    "Ist doch ganz einfach... ?!"

    Kann der 17 jährige Spieler in der Jugend eines Vereins mit Erstspielrecht spielen und bei den Herren des anderen Vereins (Spielgemeinschaft) mit Zweitspielrecht, obwohl der Zweitverein niedriger spielt als die Herren des Erstvereins?

    Oder ist es besser, er wechselt zur Spielgemeinschaft (Erstspielrecht), dann kann er evtl. auch noch in der zweiten Mannschaft des Vereins spielen, bei dem er A-Jugend spielen will.
    OK, Denkfehler: Zweite Mannschaft geht ja dann nicht, da die tiefer spielt.

    Und ist das nochmal anders, wenn es um Teams der Ligen 1, 2 und 3 geht? Ändert sich dann vielleicht auch noch etwas, wenn er während der Saison 18 wird?


    ... Ich blicke da nicht mehr durch, meine Rechtsvorlesungen waren im letzten Jahrtausend...

    Ok verstanden, er muss also wechseln.

    Machen wir es noch etwas komplizierter: Die Spielgemeinschaft spielt 3. Liga und der betreffende Spieler ist noch nicht 18 Jahre alt.

    Kann er da mit Erstspielrecht zum Verein wechseln, in dem er Jugend spielen will und trotzdem Herren bei der Spielgemeinschaft spielen, die Erste des anderen Vereins spielt ja höher, oder spielt das in diesem Fall keine Rolle, weil er ja kein Vertragsspieler sein kann, solange er noch nicht 18 ist?

    Bevor ich die Passstelle quäle ("Wir hatten noch keine Schulung"), wie sieht es mit folgendem Fall aus:

    Spieler ist vom Alter her in der A-Jugend. Der Verein, bei dem der Spieler bisher gespielt hat, hat diese Saison weder A-Jugend noch Herrenteam (Verein in Auflösung).

    Spieler will A-Jugend bei einem anderen Verein spielen und Herren bei einer Spielgemeinschaft, die nichts mit den anderen Vereinen zu tun hat. Die Spielgemeinschaft spielt niedriger als die erste Mannschaft des Vereins, bei dem er die A-Jugend spielen will, aber höher als die zweite Mannschaft.

    Für seinen Heimverein kann er ja nicht spielen, muss er dennoch wechseln, oder geht das über Beantragung von Zweit- und Drittspielrecht, was meint Ihr, was ist die beste Lösung?

    Ist für Lea bestimmt eine sehr gute Sache, neuer Job bei Bayer und nebenher noch spielen auf gutem Niveau. Aber ohne nennenswerte mehrjährige Erfahrung diesbezüglich eine tragende Rolle spielen in 1./2. Liga? - Davon ist in der Pressemeldung keine Rede, das liest sich doch eher wie eine gute Verpflichtung für einen Neuaufbau im Unterbau.

    Ich lasse mich aber gerne überraschen...

    Was wird das eigentlich für ein Abgang, wenn man nach >20 Jahren Nellingen jetzt noch während der laufenden Runde das Nellinger B-Bundesligateam gefühlt an die Wand fährt und sich schon aus von außen nicht nachvollziehbaren Gründen für den neuen Verein auf die Bank setzt?

    Stillos? Skrupellos? Verletzte Eitelkeit?

    Wem will sie es zeigen? Und warum lässt man sich das als TV Nellingen gefallen?

    Das wäre letztlich dann extrem verwirrend geschrieben. Und in der Regel dann auch extrem unnötig, das mit dem Prellen überhaupt hinein zu nehmen. Man schreibt auch (verkürzt) "von anderem oder nach Prellen aufgenommen" und "wenn ein Spieler den Ball erhält oder fängt". Das so direkt hintereinander zu schrieben und dann aber das Prellen doch wieder auf Seite 85 wieder auszuklammern macht meiner Meinung nach dann genau das Gegenteil von dem, was eine Regelklarstellung eigentlich bewirken soll.

    Im Originaltext IHF Rules_20250301 steht:

    Rule 7.3 (Seite 19, Seitennummer 18):


    It is permitted to:

    "take a maximum of 3 steps with the ball (13:1a) after receiving the ball from another player or catching the ball after bouncing. If a player receives or catches the ball while his feet have no contact with the floor, putting one foot or both feet simultaneously down on the floor is not counted as a step..."

    und später (Seite 83, Seitennummer 82):

    In compliance with Rule 7:3c,d putting down your foot for the first time after receiving the ball during a jump is not considered as a step (zero contact). However, ‘ball reception’ means receiving a pass. Dribbling and catching the ball in the air during a jump is not considered as ‘ball reception’ according to the rule. Putting down your foot after dribbling has started is therefore without exception considered as a step.

    Für mich sieht das tatsächlich nur nach einer versuchten Klarstellung der bisherigen Regel aus.

    Natürlich kann man es als normal ansehen, bis man irgendwann selber davon betroffen ist.

    Schon amüsant eine deutsche Nationaltorhütern in Liga 3 zu bringen und das nicht als Wettbewerbsverzerrung zu sehen 😀

    Sieh es doch mal positiv, der Bundestrainer hat dadurch auch mehr Gelegenheit seine Spielerinnen vor Ort in offensichtlich fordernden Wettkampfsituationen zu beobachten. :)