Eine nochmalige Berufung schließt Michelmann nicht aus.
Interessante Aussage. Das Interesse von AF um Aufklärung ist also untergeordnet. Um einen Sachverhalt aufarbeiten zu können muss aber doch die Chance existieren Aussage gegen Aussage zu stellen. Das wurde doch hier aber nicht gewollt. Also selbst für einen juristischen Laien wie Michelmann sollte die Argumentation des Gerichts nachvollziehbar sein.
"Anders als dem Gericht ging es uns weniger um Schuld und Unschuld, sondern um die Aufarbeitung des gesamten Sachverhalts und darum, dass wir untersuchen, wie es überhaupt dazu kommen konnte, um Dinge für die Zukunft zu ändern. Jetzt sollen wir zuerst intern ermitteln. Deshalb halte ich das Urteil für falsch."