...über 2 Jahre Berufsverbot für eine grob fahrlässige Körperverletzung passt in meinen Augen nicht.
im Strafrecht beträgt das Strafmaß für grob fahrlässige Körperverletzung bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug. So gesehen liegt es im Rahmen, wenngleich ich auch vermute, dass eine ähnliche Tat "in freier Wildbahn" meist mit Bewährung oder Geldstrafe enden wird.