Hallo,
Was soll eurer Meinung nach der DHB tun, die haben doch gar keine Hand auf das Passwesen?
Die Passhoheit hat in der 3. Liga der jeweilige Landesverband, über den die Spielberechtigung beantragt wird.
Spielt ein Spieler in der HBL/2.Liga bekommt er das Doppelspielrecht über die HBL.
Für den Fall, den Odenwälder genannt hat, kommt es darauf an wieviele Ligen es im Landesverband gibt.
Nochmal zur endgültigen Differenzierung:
Doppelspielrecht: ein Jugendspieler hat das Spielrecht in der Jugend und bei den Aktiven (Im Falle von Kaderspielern auch in 2 vereinen möglich)
Zweitspielrecht:
Zuerst muss ein Spieler gemäß §69 SpO-DHB in einem verein der 1., 2. oder 3. Liga eine Spielberechtigunghaben, dann kann er (U23) bis zur FÜNFTHÖCHSTEN Liga an einen ANDEREN Verein ausgeliehen werden. Dies ist auch auf 3 Spieler pro Spieljahr begrenzt (§69)
Meine Rechtsauffassung:
Gabala hat ein Spielrecht in Magdeburg (HBL) und in Aschersleben (Zweitspielrecht). Dadurch verliert er aber das Spielrecht für Magdeburg II
Ein Ausschluss der Erteilung einer Ausleihe mit Zweitspielrecht seh ich in der Spielordnung des DHB nicht.
Nach meiner Rechtsauffassung muss der SCM II eher um die Punkte bangen als Aschersleben, falls Gabala beim SCM II gespielt hat.
Was mich nur wundert: Wieso fällt das erst jetzt auf? Die SR tragen schön jedes Zweitspiel und Doppelspielrecht in den elektronischen Spielberichtsbogen ein. Das muss dem Staffelleiter doch auffallen, wenn ein Spieler in der selben Liga für 2 Vereine aufläuft