Tolle, spannende Gruppe B. Ich freue mich auf die Champions Card. 😊
Beiträge von Andreas-SCM1955
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Sag ich doch, Spieglein, Spieglein an der Wand.
Aber in einem Punkt bin bei dir. Ich merke es noch, wenn ich provoziere

Ohne Worte.
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Und zum Thema Quellen, damit nervt mich schon so gut wie täglich der Zwerg in seinem 2. Semester Rechtswissenschaften. Der meint auch schon, dass ihn Dank dessen, was der Prof sagt und was er täglich irgendwo gelesen und recherchiert hat, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Sollte, ich aus entsprechenden Urteilen zitieren, bekommste selbstverständlich die Quelle. Wenn ich auf meinen Erfahrungsschatz jahrzehntelanger Maloche zurückgreife, suche ich nich noch die Quelle raus, wo ich was erfahren hatte. Das wäre wie die Suche nach Captain Morgans vergrabenen Schätzen.
Danke für die Erläuterung, die ich jetzt oben außen vor gelassen hatte.
Mit dem hier gehe ich nicht mit. Quellen gibt man immer an, egal wie lange man in einem Fachgebiet tätig ist. Das was dein Sohn erzählt, ist wissenschaftlicher Standard und absolut richtig.
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Felix Claar wurde bei den Excellence Awards als bester Mittelmann ausgezeichnet. Glückwunsch und sowas von verdient.
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Jo, ein oder zwei Blicke in den Spiegel könnten nicht schaden.
Zitiere bitte einfach richtig. Ist doch nicht schwierig. So ist dein Beitrag nichts wert und mit den Worten von Alf zu sprechen: Gewäsch.
Und apropos Spiegel: nach der letzten berechtigten Eskalation eines Admins gegenüber gewissen Usern, sind diese entweder weniger sichtbar oder provozieren weniger. Du provozierst wie eh und je. Aber Spiegel, is klar.
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Andy, auch wenn´s an sich schade um meine Zeit ist, die Formulierung bezog sich auf den Beitrag #38.289 von oko (Freispruch aus Mangel an Beweisen bzw. Im Zweifel für den Angeklagten). Deswegen habe ich vor „Freispruch aufgrund der Beweislage“ auch geschrieben, "Damit müsste es heißen,,,".
Der Beweis einer verbotenen Substanz im Körper von Portner liegt durch die positiven A- u. B-Proben vor. Laut Regelwerk muss Portner nachweisen, dass das Mittel ohne sein Zutun (also durch ihn unverschuldet) in seinen Körper gelangte. Kann er dies nicht, folgt eine Sperre. Da die HBL ihn freigesprochen hatte, ist es ihm wohl offensichtlich gelungen.
Nun zu deiner Frage "Gibt es den Terminus "Freispruch aufgrund der Beweislage" im deutschen Rechtssystem so in der Form?
Der Freispruch ist ein Urteil über die Unschuld eines Angeklagten in einem Strafprozess. Stellt der Richter in der Hauptverhandlung fest, dass der Angeklagte keiner strafrechtlichen Anklage schuldig ist, spricht er diesen gemäß § 267 (5) StPO frei (Freispruch aus rechtlichen Gründen).
Ein Freispruch erfolgt auch, wenn eine Straftat erwiesenermaßen nicht vom Angeklagten begangen wurde oder nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Freispruch aus tatsächlichen Gründen).
Im ersten Fall wirst du sicher in Urteilsbegründungen Formulierungen, wie aufgrund der vorliegenden Beweise kann der Angeklagte die Tat nicht begangen haben. Der Verteidigung ist es also gelungen, Beweise für die Unschuld des Mandanten vorzulegen.
Im zweiten Fall wird häufig der Terminus "Freispruch aus Mangel an Beweisen" in der Urteilsbegründung verwendet. Hier bleib der Beibeschmack, dass die vom Ankläger vorgebrachten Beweise nicht zweifelsfrei für den Tatnachweis ausreichen. Also der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist eine Konkretisierung der Unschuldsvermutung.
Rechtlich gesehen ist es für den Angeklagten egal. Ein Freispruch ist ein Urteil. Das Verfahren kann nicht wieder aufgenommen werden, auch wenn später Beweise vorgelegt werden, die eine Verurteilung bewirken würden.
Ein guter Ankläger bringt aber solche Sachverhalte eher nicht zur Anklage, sondern stellt das Ermittlungsverfahren nach § 170 (2) StPO ein (Freispruch auf staatsanwaltschaftlicher Basis). Das kann dann nämlich später wieder aufgenommen werden.
Danke für die Erläuterung.
Drei Hinweise habe ich:
-ohne Provokation wäre besser
-es ist schon besser, wenn man etwaige genutzte Quellen angibt
-du schreibst: "Da die HBL ihn freigesprochen hatte, ist es ihm wohl offensichtlich gelungen." --> das gibt die HBL Mitteilung m.E. nicht her.
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Da ist heute aber wieder jemand sehr verwirrt.

Bei dem Kram, der hier teilweise steht, kein Wunder.

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Also, ich wünsche mir mal was. Da ich die Abwechslung mag, müssen es nicht unbedingt die Teams sein, die der SCM in der jetzt abgelaufenen Saison als Gegner hatte. Spielstärke spielt bei der Auswahl keine Rolle. Will man oben sein, muß man alle schlagen.
1. Gruppe: SCM, PSG, Plock, Fredericia, Szeged, Kolstad, Lissabon, Bukarest
2. Gruppe: Barca, Veszprém, Aalborg, Berlin, Kielce, Nantes, Zagreb, Bitola
Na ich bin gespannt. 😃
Ich hoffe, der SCM verkauft wieder die Champions Card. 😃
Heute ist ein aufregender Tag: CL Auslosung, Pokalauslosung und TV Debatte in den USA.
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Nicht das die zu finden wäre. Genauso wie es keinerlei "Einspruchsrecht" der Nada gibt. Jedenfalls nicht in Ihrer eigenen Verfahrensanweisung. Unter dem Kapitel Einspruch geht es nur um das Einspruchsrecht des Athleten. Hab es schon hier gepostet. HBL/DHB sind laut deren Regeln gleichberechtigt gegenüber der NADA.
Danke, dass du es auch nochmal betonst. 😃 Ich glaube, User Alf hat dies auch schon erwähnt.
Meinungen sind nicht gleich Fakten.
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Nö, da verkennst du was. Im Zweifel für den Angeklagten gilt im deutschen Strafrecht und das ist nach meiner Meinung auch gut so.
Bei der Dopingproblematik gilt die Beweislastumkehr. Darüber wurde hier auf etlichen Seiten diskutiert. Portner hat hier aufgrund vorgetragener Gutachten, Stellungnahmen, Aussagen nachgewiesen, dass er nicht gedopt hat. Damit müßte es heißen „Freispruch aufgrund der Beweislage“.
Die Unschuldsvermutung gilt in vielen Ländern und ist Bestandteil eines Rechtsstaates.
Meinungen sind da eher zu vernachlässigen. Wichtig ist, dass sie unangetastet bleibt.
Gibt es den Terminus "Freispruch aufgrund der Beweislage" im deutschen Rechtssystem so in der Form?
Woher nimmst du, dass Portner es nachgewiesen hat?
Die HBL hat aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse festgestellt:
"Vor diesem Hintergrund hält es das HBL-Präsidium für weit überwiegend wahrscheinlich, dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen."
'Weit überwiegend wahrscheinlich' ist NADC-Sprech und führt zu keinen oder abgemilderten Sanktionen.
Da steht nicht "für gegeben" oder "für sicher bewiesen". Es ist halt einfach 'weit überwiegend wahrscheinlich', dass weder Absicht noch Verschulden vorliegen. Also Freispruch, richtig und logisch.
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Meine Güte ALF. Haste auch was genommen oder warum so verschnupft.

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Du disqualifizierst Dich mit solchen Äußerungen selbst um eine weitere Diskussion!
Stell dich doch einfach der Diskussion.
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Was mich persönlich stört ist die Wagenburg-Mentalität seitens einiger SCM-Anhänger, nach der grundsätzlich nicht sein kann, was nicht sein darf.
Wer agiert von den SCM Anhängern so oder hat sowas verlautbart?
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Dass man der HBL nicht trauen kann, hat man doch gerade in der Causa Hamburg gesehen.
Was genau unterstellst du denn der HBL?
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Du hast deinen Standpunkt doch jetzt mehrfach klar gemacht. Lehn dich doch einfach zurück und lass die Zweifler zweifeln. Sollte doch ganz entspannt möglich sein.
User ALF liefert weitergehende Infos und das ist gut so.
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Die HBL Mitteilung ist eindeutig und klar geschrieben und orientiert sich am NADC-Sprech. Siehe NADC 3.1
Der HBL und ihren Anwälten traue ich inhaltlich mehr als irgendwelchen Laien-Juristen hier in der Handballecke.
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Ich interpretiere die Formulierung der HBL als eine nicht unanfechtbare Entscheidung [...]
Das bedeutet aber nicht, dass man (ich) nicht Dinge weiter in Frage stellt, solange sie nicht wirklich endgültig geklärt sind [...]
Hast du denn die HBL Mitteilung komplett gelesen und die Wortwahl mit der des NADC verglichen?
Die Wortwahl der HBL Mitteilung
"Vor diesem Hintergrund hält es das HBL-Präsidium für weit überwiegend wahrscheinlich, dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen."
lässt das NADC explizit zu. "Weit überwiegend wahrscheinlich" - siehe NADC 3.1
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Das ist im Grunde schon gut so, aber wie an anderen Stellen geschrieben wurde muss man sich über bestimmte Grenzen unterhalten. Ich glaube halt das dies mal so erstellt wurde, damit man nicht sagen kann: Ich habe nicht gedopt, nur die Tabletten gegen Husten von meinem Doktor genommen.
Die ganzen oberen Punkte würden ja nicht zutreffen, wenn der Teamarzt ohne wissen der Spieler seine Mannschaft gerne puscht .
Dieses Statut ist trotzdem Quatsch. Der Sportler muss seine Unschuld beweisen, allein das ist schon Quark.
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Wenn die Nada „Fan-Kontakt“ o.ä. jetzt als Erklärung akzeptiert (obwohl Doping-Experten das für völlig abwegig halten), schafft sie einen Präzedenzfall.
Auch Experten können irren. Und dieser Präzedenzfall könnte dafür sorgen, dass dieser Quatsch aus 2.1.1 der Vergangenheit angehört.
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Und diesen Quatsch:
"Als Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten:
[...]
2.1.1 Es ist die persönliche Pflicht der Athleten*innen, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen. [...] Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewusster Gebrauch aufseiten der Athleten*innen nachgewiesen wird, um einen Verstoß gegen Anti-Dopingbestimmungen gemäß Artikel 2.1 zu begründen."
sollte man schleunigst überarbeiten.
Man stelle sich vor, Portner ist im USA-Urlaub, benutzt dort Geldscheine, von denen ca. 9 von 10 Kokainspuren (2019 Studie) haben - mit bis zu 1800 Mikrogramm (Studie Valenzia 2018) - und irgendwie kommt auch nur ein ganz ganz kleiner Teil davon in seinen Körper. Kokain ist auf der Dopingliste. Er könnte nichts dafür, aber Pech gehabt, er hat ja laut Statut die persönliche Pflicht dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Substanzen in den Körper gelangen.
Einfach Quatsch.