In Eisenach müsste doch der Buzzer zum Einsatz gekommen sein. Die Richtlinien der HBL fordern:
Bezüglich der Möglichkeit zum Einspruch gegen eine Spielwertung gilt:
Diese Aufzählung ist meiner Interpretation nach abschließend und ob der Buzzer, als technisches Hilfsmittel, hier dazugezählt werden kann, halte ich für fraglich. Ich weiß nicht ob z.B. der Zeitnehmer vor Spielbeginn eine technische Abnahme oder Überprüfung des Buzzers durchführen muss und falls diese fehlerhaft erfolgt wäre, dies als Regelverstoß gewertet werden könnte.
Ich würde zunächst erwarten, dass der Einspruch abgewiesen wird. Aber an Stelle der Leipziger würde ich es wohl auch probieren.