siehe Funkrufs Beschreibung zu 8:9 d, heißt Disqualifikation ohne Bericht, an der Stelle gibt es keinen Ermessensspielraum für den SR nur die Frage zu klären Ball zum Kopf oder Kopf zum Ball, der Schütze trägt letztendlich die alleinige Verantwortung für sein Wurfverhalten (siehe Kommentar zu 8:9), und wie so oft im Leben gilt Unwissenheit oder auch Unvermögen schützt vor Strafe nicht zwingend, Regel 8:9 ist übrigens mit der groben Unsportlichkeit überschrieben die zu ahnden sind.
Da geht es aber um einen direkt geworfenen Freiwurf oder? In der von mir beschriebenen Situation wurde bei noch einem möglichen Pass (Zeitspiel), der Ball ins Spiel gebracht und dann wurde erst geworfen, also aus dem Spiel und nicht bei der Ausführung des Freiwurfs.
Da keine Absicht aus meiner Sicht keine Strafe, da ja aus dem Spiel heraus.
Läuft jetzt ein Spieler zum Gegner und ballert ihm auf den Kopf und das aus erkennbarer Absicht, kann bzw. muss hier eine Disqualifikation mit Bericht erfolgen.