Beiträge von M.I.B

    Zitat

    Original von Nocheinmainzlarer

    Ganz einfach: In der Rechtsordnung:

    § 1
    (1) Über Streitfragen, welche die Satzung, die Ordnungen und die Durchführung des Handballspielbetriebes betreffen, ferner über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge auf Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen entscheiden die Rechtsinstanzen.

    Es geht hier eindeutig um einen Verstoß gegen die Spielordnung, da ist ein Schiedrichter keine Rechtsinstanz.
    Folglich kann er auch nicht über die Teilnahme eines Spielers entscheiden.


    Hi,

    das beantwortet meine Frage nicht in Hinblick auf diie Gültigkeit von §28(1)

    Im Spielbericht war das Datum nicht beanstandet, einen Schiedsrichterbericht hat es wohl nicht gegeben. In meine Augen eine Beurteilung der Schiedsrichter (fehlerhaft, aber eben unanfechtbar).

    Über die Spielberechtigung entscheidet der Schiri nicht - kein Thema. Was aber wenn Schiedsrichter bei der Prüfung falsche Daten übersehen, nicht getäuscht waren, aus Fahrlässigkeit?

    Eben wegen des §28.1 bin ich gespannt auf das Urteil des Bundessportgerichts.

    Gruß,
    M.I.B

    Zitat

    Original von Nocheinmainzlarer
    Tatsachenentscheidungen kann es nur während eines Spieles geben,da dafür ein unmittelbarer Einfluss auf das laufende Spiel gegeben sein muß.


    Hi,

    ok - und wo steht das in welcher Ordnung? Dass es den §28(1) wegen des 17.11 gibt und das Thema abdecken soll - fein. Tut er auch.

    Aber wo steht welche Schiriaufgaben nicht betroffen sind? Das §28(1) nur während des Spiieles oder eben auf eine Verwarnung vor dem Spiel zum tragen kommt? Nennt sie mir bitte.

    In meinen Augen ist der springende Punkt: Wer kontrolliert, ob die Daten aus dem Spielerpass richtig im Spielbericht stehen? Die Schiedsrichter haben zu prüfen. In meinen Augen eine Beurteilung. Ihre Grundlage dafür: Der Pass.

    Das Urteil nennt nicht, das mit dem Pass etwas nicht in Ordnung war. Wen das keine Beurteilung ist - was verstehe ich falsch? Die Rechtsordnung nennt keine Spielphasen, Spielsituationen oder Schiedsrichteraufgaben, eine davon die Prüfung, wo §28(1) nicht zum Einsatz kommt.

    Um 2. oder 3. Einsätze mit einem Landespass geht es mir nicht.

    Zitat


    http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/BS…02%20Urteil.pdf , Seite 4/5:
    ...
    Eine Verfristung nach § 4 Abs. 2 RO ist nicht eingetreten, da die Formulierung "nach Bekanntwerden" positive Kenntnis und nicht Kennenmüssen voraussetzt. Positive Kenntnis kann aber nicht im Wissen irgendeiner Institution liegen sondern setzt das Wissen einer natürlichen Person voraus. Diese ist vorliegend die mit der Spielleitung beauftragte Sportkameradin Erika Petersen. Sie hätte also mehr als vierzehn Tage vor Erlaß des Bescheids positive Kenntnis "von dem Verstoß" haben müssen. Vorliegend ergibt sich allerdings "der Verstoß" im Rechtsinne aus einer komplexen Verquickung von Fakten, die in ihrer Gesamtheit zunächst einmal nur der Spielerin selbst und den Mannschaftsverantwortlichen bekannt waren, und zwar von Anfang an.

    Schiedsrichter und Spielleitende Stellen aber haben jeweils nur von einzelnen Fakten Kenntnis und vermögen nicht ohne weiteres die Gesamtzusammenhänge so zu deuten, daß "der Verstoß" offenkundig wird. So ist zunächst einmal der Argumentation des Einspruchsführers entgegenzutreten, wonach die Schiedsrichter verpflichtet seien, bei der nach § 81 Abs. 2 RO vor dem Spiel vorzunehmenden Ausweiskontrolle die konkrete Spielberechtigung eines jeden einzelnen Spielers zu prüfen und gegebenenfalls den Einsatz von Nichtspielberechtigten zu verhindern. Die Ausweiskontrolle nach
    § 81 Abs. 2 RO ist eine reine Identitätsprüfung hinsichtlich der vorgelegten Ausweise und der eingesetzten Spieler. Dabei kann zunächst einmal nur die grundsätzliche Feststellung getroffen werden, ob einem Spieler die Spielberechtigung für den angetretenen Verein erteilt worden ist. Ob dieser Spieler im Einzelfall eingesetzt werden darf oder wegen einer Sperre oder in einer Wartefrist oder wegen Festspielens als nichtspielberechtigt angesehen werden muß, ist überhaupt nicht feststellbar. Auch die mögliche Feststellung einer Diskrepanz bei den Angaben zum Geburtsdatum zwischen Spielbericht und Spielausweis führt nicht zwingend zur Annahme einer fehlenden Spielberechtigung. Wäre diese Diskrepanz aufgefallen, so hätte es lediglich einen Hinweis an die Mannschaftsverantwortlichen geben können, dies zu überprüfen und zu berichtigen. Die Schiedsrichter hätten aufgrund einer solchen Feststellung die Spielerin doch nicht von der Teilnahme an einem Spiel ausschließen dürfen.

    Soweit sich der Einspruchsführer darauf beruft, daß fehlende Hinweise ihn davon abgehalten hätten, seinen eigenen Fehler zu korrigieren, mag dies richtig sein, ändert jedoch nichts an der ihm obliegenden eigenen Verantwortung für diesen Fehler.
    Eine Verkehrsunfallflucht wird auch nicht dadurch straflos, daß Augenzeugen den flüchtigen Fahrer nicht davon abhalten, die Unfallstelle zu verlassen, obwohl sie dies könnten. Völlig abwegig ist schließlich das Vorbringen des Einspruchsführers zur Anwendung von § 28 RO auf das Verhalten der Schiedsrichter bei der Identitätsprüfung. Abgesehen davon, daß die Schiedsrichter, wie oben dargelegt, nur sehr begrenzte Befugnisse haben, den Einsatz von Spielern zu verhindern, ist § 28 RO ein Ausfluß aus der gleichlautenden Regel 17:11 der Internationalen Handballregeln, die dazu dient, den Grundsatz der Tatsachenfeststellung aus dem Spiel auch in den Rechtsverfahren anwenden zu können. Deshalb setzt die Anwendung dieser Vorschrift Feststellungen der Schiedsrichter voraus, die sie in einem laufenden Spiel, für das die Regeln gelten, getroffen haben. Feststellungen der Schiedsrichter, die sie vor oder nach einem Spiel zu einem Zeitpunkt treffen, in dem die Regeln noch nicht oder nicht mehr anwendbar sind, sind nicht unter § 28 RO zu subsumieren....

    Zitat

    http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/sa…pO_01072006.pdf

    §81 Spielbericht (2) der DHB Spielordnung:

    Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel die Spielausweise nach dem ausgefüllten Spielbericht. Wird ein Spielausweis vorgelegt, der von den für diese Klasse üblichen Ausweisen abweicht, hat der Schiedsrichter im Spielbericht darauf hinzuweisen.

    ... und dann hat es Schiris nicht zu interessieren, wenn bspw. anstelle Jahrgang 89 Jahrgang 90 oder 91 im Spielbericht steht? Obwohl der Pass auf 89 ausgestellt ist? Es bei einer Prüfung also auffallen sollte? Wo steht das? Möglicherweise haben Sie hingewiesen - dann läuft die 14 Tage Frist nicht an? Und wenn sie nicht einmal hingewiesen haben - ein Fehlverhalten der Schiris.

    Schiris haben zu prüfen - Sie haben möglicherweise nichts eingetragen, nichts gemeldet.

    Schiris haben zu prüfen - Sie haben das Datum mehrfach akzeptiert. Im Urteil steht nirgends, das den Schiris ein falscher Pass vorgelegt wurde. Die Prüfung ohne Beanstandung keine Beurteilung oder keine Tatsachenfeststellung? Es soll abwegig sein - steht in den Urteil wirklich warum? §28 Entscheidungsgrundsätze (1) der Rechtsordung gülig bis zum 30.06.2006 kennt KEINE Ausnahmen.

    Zitat

    http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/sa…%2030062007.pdf

    Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar.

    Wo verstehe ich hier etwas falsch?

    Gruß,
    M.I.B

    Hi,

    Metzingen hat bös' gefoult. Falsche Daten im Spielbericht. Aber die Schiris haben es nicht gesehen.

    Ebenfalls ein Unding.

    Wenn ich das Urteil lese, welches auf der DHB Webseite einstellt ist:

    Ich finde nichts auf Regeln basierend in dem Urteil, welches die Schiris von der Pflicht entbindet, die Daten auf dem Spielbericht zu kontrollieren.

    Habe ich da was übersehen?

    Wenn Schiris ein Foul übersehen, dann ist es eine Tatsachenfeststellung.
    Wenn Die ein Datum nicht korrigieren - dann sind sie damit einverstanden.

    Oder gibt es eine Regel, die dieses Einverständnis ausschließt? Getäuscht mit einem gefälschten Pass wurden die Schiris nicht.

    Ich muss da der Argumentation des Rechtsanwaltes folgen. Ich kann somit verstehen, dass Metzingen nun in die nächste Instanz geht. Die Staffelleitung hat die 2 Wochen. Die wurden nicht genutzt.

    Wenn selbst der DHB nicht in der Lage ist so etwas selbst zu entdecken - das ist für mich der eigentliche Skandal.

    Der DHB muss zu seinem Versagen stehen. Und Metzingen in die 1. Liga - eben wegen des Versagens des DHB's, insbesondere SEINER Schiris.

    Wenn die Schiedsrichter nicht kontrollieren brauchen - wer macht es dann?

    Gruß,
    M.I.B

    Hallo,

    was braucht es ein Lizenzierungsverfahren, wenn einer nach dem anderen implodiert? Wer ist der Nächste? :nein:

    Was muss da eingereicht werden? Ein Bierdeckel, wo jemand ein grosses T
    darauf gemalt hat, S links und H rechts als Überschrift und ein paar Traumzahlen darunter?

    So wie es jetzt läuft - die Ehrlichen, die Redlichen, die Soliden sind die Dummen.... :(

    Wir Handballer schiessen uns selber nciht nur ins Knie.... :/:

    Gruss,
    M.I.B

    Hi,

    der VfL Pfullingen-Stuttgart wird nicht in die Insolvenz steuern. Dann haetten Sie keine Lizenz bekommen.

    Sie koennten ja die Vorspiele in der TueArena bestreiten. Dann waehre die Stimmung auf jeden Fall besser. Bei 600 Zuschauern... da wuerde sich die Rembrandthalle in Stuttgart-Moehringen anbieten...

    Da steigt Rolf Brack auf... und im gleichen Atemzug Pfullingen-Stuttgart ab...

    Ob die Messe Stuttgart einen 7-stelligen Betrag in die Hand nimmt, um eine Mannschaft zusammenzukaufen, die den Aufstieg einfach nicht versemmeln kann... Ich glaube es nicht.
    Und ich glaube es auch nicht, dass die Messe Stuttgart die Mannschaft in der Kurt-App Halle spielen laesst. Eher kommt es zu einer SG mit einem der Clubs aus dem Raum Ludwigsburg.

    Lassen wir uns ueberraschen.

    Der Sport schreibt schon verrueckte Geschichten...

    M.I.B

    Zitat

    Original von Magnus
    Richtig: Das hatten wir schon mal

    guckst du hier:PARADEN

    Hi Magnus,

    wolltest Du auf einen speziellen Thread verlinken?

    Der Link Deines Suchergebnisses zeigt mir nix an, nur dass ich irgendwohin keinen Zutritt habe.

    Gruss, M.I.B

    Hi,

    Spekulationen zum Wechselfehler bringen gar nichts... die meisten von uns waren nicht in der betreffenden Halle. Und selbst wenn einer der Schiri's den Wechselfehler gesehen hat - solange vom Kampfrichtertisch nichts kommt... davon ist bspw. im Zeitungsbericht nicht die Rede... kann ich die Beiden voll verstehen: Weshalb sollen wir uns den Stress antun, da aktiv zu werden, moeglicher Abbruch, etc.... ausserdem - ist es unser primaerer Job das zu sehen? - NEIN -.

    Und da sind die Andlers emotionslos.... insbesondere Harald Andler :D :D :D

    Und hier sind die Regeln zum Nachlesen: http://www.handballregeln.de

    Viele Gruesse,
    M.I.B

    Hi harmi, hi @,

    kleiner Nachtrag fuer's Protokoll hier... :P ... betreffend des Passes beim Kreuzen:

    Der/Die Passgeber/-in sollte (ich weiss, es ist das schwerste dabei) immer eine Koerperhaltung haben, die es erlaubt, ENTWEDER passen ODER werfen ODER Lauf(taeusch)en zu koennen. Es somit "Gefahr" ausgeht...

    Gruss,
    M.I.B

    Hallo Harmi,

    auf Deine Frage zur Ausloesehandlung: Haerter_schneller und die anderen Forumsmember haben die Punkte sehr gut beschrieben.

    Du klingst so, als ob Du Deine Maedels das kreuzen alleine ueben laessen willst, ohne Gegenspieler, ohne Spielsituation. Sei da vorsichtig, sonst machen sie es irgendwann wirklich, dass sie "kreuzen um des kreuzens willens", ohne den "Druck" auf die Abwehr aufzubauen, der dabei noetig ist.

    Deine Maedels muessen ein Verstaendnis dafuer kriegen, wie Ihre Laufwege sein muessen, damit der Druck auf eine Abwehr aufgebaut wird, eben bpsw. "wie schaffe ich es, dass die Abwehr Uebergeben/Uebernehmen muss".

    Meiner Meinung nach, ganz am Anfang: Lass Sie zuerst auf "Luecken" stossen, ZWISCHEN Gegenspieler/-innen, zur Not ZWISCHEN Stangen oder anderen Hilfsmittel im Training, nicht irgendwo AUF etwas. Sonst rennen Sie im Spiel tatsaechlich nur AUF Ihre Gegenspieler/-innen, versuchen nur VOR Ihren Gegenspieler/-innen zu stossen, nicht NEBEN Ihnen.

    DAS MUSS SITZEN. Sonst bringen alle weiteren Dinge gar nichts.

    Und dann kannst Du Mitspieler mit ins Boot bringen, "wie unterstuetze ich meinen Mitspieler dabei, Luecken zu bekommen, wie kann ich von seiner 'Vorarbeit' profitieren". Dann fangen fast von ganz alleine an zu kreuzen.... ;) ... war da nicht was bei den Mini's mit Parteiballspielen... :P

    "Richtig" kreuzen alleine reicht nicht...

    Gruss,
    M.I.B

    Hi,

    richtig heftige Mucke fuer eine Auszeit:

    RAMMSTEIN - Ich will

    Die muessen einen Handballtrainer im Sinn gehabt haben:

    "....Ich will eure phantasie
    Ich will eure energie
    Ich will eure hände sehen
    In beifall untergehen..."

    :P :D ;)

    Gruss,
    M.I.B

    Hi Harmi,

    bei Deinen Varianten fehlen entscheidende Punkte: Von welchen Spielern soll die Aktion in welcher Spielsituation jeweils losgehen -> wo kommt der Ball her, wieviele Gegenspieler sind mit im Spiel?

    DAS Zauberwort: Ausloesehandlung! => Davon haengt alles weitere ab.

    Gruss,
    M.I.B

    Hi,

    Esbjerg ist ein tolles Turnier. Mann/Frau muss sich vielleicht sein eigenes Salatdressing mitnehmen, sonst ist mann/frau dort aber gut versorgt.

    Die Schiri's dort sind ein Thema fuer sich. Aber ist nicht ein gutes Training, sich auf "komisch" pfeiffende Schiris einzustellen? Kommt doch auch im normalen Spielbetrieb vor, dass mann/frau sich fragen muss - was wird eigentlich gerade gepfiffen? :pillepalle:..... ;) :D

    Aber deutsche Mannschaften koennen das Turnier gewinnen. Selbst im Finale gegen daenische!

    Dieses Jahr hat es bspw. die maennliche C-Jugend des VfL Sindelfingen dies geschafft! :klatschen:

    RESPEKT!

    Viele Gruesse,
    M.I.B