Beiträge von M.I.B

    Hallo miteinander,

    erst einmal: Nellingen hat den Abzug akzeptiert.

    Was ich hier in der Handballecke Zweite Liga Süd 2006/2007 oder bei den Hornets http://mambo.tvn1893.de/content/view/326/9/ nicht gefunden habe ist, was die HBVF dazu veranlaßt hat zu bestrafen.

    In diesem Fall (oder auch in den hier genannten anderen Fällen) haben möglicherweise die Schiri's nicht geschlampt, bspw. den Landespass vermerkt und das richtige Datum stand im Spielbericht. Und wenn das der Fall war - dann wären dies möglicherweise (noch zu entscheiden vom Bundesgericht) die entscheidenden Unterschiede zum Fall Metzingen.

    Metzingen hat das Recht zu "Kämpfen". Wer nicht kämpft hat schon verloren.... (gibbet in der Handballecke auch ein Phrasenschwein? :P)

    Wie sieht es aus, wann tagt das Bundesgericht?

    Gruß,
    M.I.B

    Hi,

    ist es möglich während der Saison eine Lizenz an einen anderen Lizenznehmer wie auch immer weiterzugeben?

    Wer hat die Richtlinie? Bitte Einscannen! Bitte abtippen! ;) Egal wie... Bitte hier verlinken oder einhängen.

    Ich stell mir das gerade vor: Mannschaftssitzung Frauen 1 in Metzingen, worst case scenario :P:

    "Mädels, wir haben 2 Neuigkeiten für Euch: Wir haben den Prozess beim Bundesgericht gewonnen. Und die Lizenz verloren..."

    ;)

    Gruß,
    M.I.B

    Hallo,

    wen man beim Reutlinger General-Anzeiger mit dem Begriff "Lizenz AND Metzingen" sucht und sich dann einen Firstgate Webcode kauft kann man die Geschichte perfekt nachverfolgen (Ende April, Anfang Mai).

    Die Lizenz ist bei der Abteilung Bundesliga e.V.

    Was steht den nun in der Richtlinie? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der alte Lizenznehmer demjenigen, der die Lizenz "übernommen" hat, sie "hinterher" noch verwirken kann (obwohl der alte Lizenznehmer in der neuen Saison nix mehr damit zu tun hat).

    Gruß,
    M.I.B

    Hallo,

    konte das Dokument „Richtlinien zur Erteilung von Lizenzen“ nicht finden, weder beim DHB, HBL oder HBvf, gegoogelt habe ich auch nicht erfolgreich...

    :help: Eine Bitte: Kann jemand von Euch einen Link hier nennen oder hier das Dokument einhängen? :help:

    Bitte, bitte...


    Danke!

    Gruß,
    M.I.B

    P.S.: 10.000+ Hits in einem Thread im Frauenhandball, mit einem Thema welches nur´einen Verein behandelt: Premiere

    Hallo,

    Im Onlineangebot des Reutlinger General-Anzeiger steht heute:

    Zitat

    http://www.gea.de/detail/768265:

    ... Zudem heißt es in dem auf der Internetseite des Verbandes veröffentlichten Text (http://www.hbvf.de) über die TuS Metzingen: »Die in der letzten Saison den Spielbetrieb des Vereins organisierende GmbH soll unterdessen vor der Insolvenz stehen«. Diese Formulierung kommentierte Michael Giehrl, der frühere Geschäftsführer der TuS-GmbH, mit den Worten: »Das ist immer noch ein Stück weit Spekulation.« (v/eye)

    Gruß,
    M.I.B

    Zitat

    Original von heiner

    Was für Ausflüsse? Das mußt du mir erklären ?(

    Hallo heiner,

    siehe mein Beitrag von heute, 10:52 Uhr.

    Gruß,
    M.I.B

    Zitat

    Original von heiner
    Der Knackpunkt ist eben nicht die Teilnahme- sondern die Spielberechtigung. Nur um diese geht es, und darüber entscheiden die SR nicht. Der Verein hätte mit der Spielerin lediglich einen Vertrag schließen und einen BL-Paß beantragen müssen. Daß dies nicht geschah, kann man im Nachhinein nicht mit einem Kontrollversäumnis der SR begründen. Eine Spielberechtigung wird eben erst dann wirksam, wenn sie erteilt wird, nicht wenn ihre Nichterteilung nicht gerügt wird.


    Hallo heiner,

    und genau diese Dinge soll das Bundesgericht beurteilen, dazu gehören auch die Folgen der Kontrollversäumnisse der Schiedsrichter.

    Und das Urteil hoffentlich nicht auch mit "Ausflüssen" begründen.

    Gruß,
    M.I.B

    Zitat

    Original von SilverSurfer
    Ich vermute dahinter...
    Aber mal ehrlich, dass kann doch nicht wirklich die Verteidigungstrategie sein, oder? :pillepalle:


    Hi SilverSurfer,

    ist es aber. Ich denke :pillepalle: genauso... :D

    Fällt die Kontrolle des Datums auch unter 28(1), es wurde von den Schiris nichts kritisiert... Schiris sind unanfechtbar...

    "Wird" die Spielerin 17? Wird sie teilnahmeberechtigt?

    Was ich von der Begründung in Hinblick auf 28(1) vom Bundessportgericht halte hatte ich zuvor geschrieben.

    Ich bin gespannt auf die Begründung des Urteils des Bundesgerichtes.

    Gruß
    M.I.B

    Zitat

    Original von SilverSurfer
    Noch einmal, Metzingen hat eine Spielerin in mehr als zwei Spielen auf Landespass eingesetzt. Welche Gegenargumente gibt es dagegen? Das allein ist der Grund, warum die Spiele als verloren gewertet wurden. Für die Falscheintragung im Spielberichtsbogen sind sie meines Wissens gar nicht belangt worden, das ist nur der Grund, warum die Sache erst so spät aufflog, weil da ein zweiter Fehler den ersten grundlegenden Fehler verdeckte ...


    Hi SilverSurfer,

    Das Datum im Spielbericht - wurde es durch die Beurteilung der Schiedsrichter, die nichts an dem Datum auszusetzen hatten, zum Datum welches zur Beurteilung herangezogen werden muss? Haben die Schiedsrichter die göttliche Gabe eine Spielerin zu "verjüngen"? 28(1)? Hat die Beurteilung der Schiris zur Folge, dass sie zu einer 17 jährigen Spielerin wird, somit Teilnahmeberechtigt?

    Klingt verrückt, aber...

    Gruß,
    M.I.B

    Zitat

    Original von Gino
    Interessant wäre noch zu wissen, auf welche Regel/Paragraph/SPO sich die Argumentation der TuS Metzingen bezieht. ?(

    In all den tollen Stellungnahmen, Einsprüche und,und,und....... hat es der RA von Metzingen nicht geschaft, seine Vorwürfe zu untermauern. :nein:


    Hi,

    welcher Bezug? Wird im Urteil genannt, zum Beispiel am unteren Ende von Seite 2, Anfang Seite 3:

    Zitat

    http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/BS…02%20Urteil.pdf
    ... Auch seien die Schiedsrichter als Erfüllungsgehilfen des Ligaverbands
    durch Vorlage des Spielausweises mit dem korrekten Geburtsdatum, den sie jeweils vor dem Spiel geprüft hätten, über das wahre Alter der Spielerin informiert gewesen. Deren Wissen müsse sich der Verband zurechnen lassen. Durch ihre Entscheidung, die Spielerin mitwirken zu lassen, hätten die Schiedsrichter eine unumstößliche Tatsachenfeststellung nach § 28 RO getroffen, was die Spielberechtigung der Spielerin in jedem einzelnen Spiel betreffe...

    Wie nun im Detail von Metzingen argumentiert wurde - keine Ahnung.

    Im Urteil später wird dann genannt, dass es "Völlig abwegig ist schließlich das Vorbringen des Einspruchsführers zur Anwendung von § 28 RO auf das Verhalten derSchiedsrichter bei der Identitätsprüfung. Abgesehen davon, daß die Schiedsrichter, wie oben dargelegt, nur sehr begrenzte Befugnisse haben, den Einsatz von Spielern zu verhindern, ist § 28 RO ein Ausfluß aus der gleichlautenden Regel 17:11 der Internationalen Handballregeln, die dazu dient, den Grundsatz der Tatsachenfeststellung aus dem Spiel auch in den Rechtsverfahren anwenden zu können."

    Warum ist es völlig abwegig? Keine Regel genannt. Und weshalb etwas ein Ausfluß ist, überspitzt geschrieben: Weshalb bei einem Arbeitsabendessen möglicherweise bei Schitzel mit Pommes und Salat mit 3 Weizen dann eine Regel in die Ordnung geschrieben wird, was man sich dabei gedacht hat - soll dass eine Begründung sein?

    Es gilt eigentlich nur dass, was in der Ordnung geschrieben ist.

    Nicht wieso wer wann was zum Erstellen der Ordnung getan hat.

    Gruß,
    M.I.B

    Zitat

    Original von Nocheinmainzlarer
    DHB Spielordnung (SpO) Seite 8
    Stand: 01. Juli 2006
    § 16 Unwirksame Spielberechtigung, fehlender Vertrauensschutz
    ...


    Hi,
    Nocheinmainzlarer, betrachte zuerst Definition für Spielberechtiung:

    Zitat

    §10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung
    (1) Spielberechtigt sind nur Mitglieder eines Vereins, denen die zuständige Passstelle die Spielberechtigung erteilt hat. Sie gilt nur für den Verein, für den sie beantragt worden ist. Ausnahmen gelten für Vertragsspieler.


    Einen gültigen Pass lag vor. Sie war Spielberechtigt. Was das Problem hier ist:

    • War sie Teilnahmeberechtigt?
    Zitat

    (3) Teilnahmeberechtigt sind Spieler für Mannschaften in ihrer Altersklasse, solange kein sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebender Hinderungsgrund vorliegt. Für Jugendliche gelten zusätzliche Bestimmungen.

    Gemäß Ihres Passes nach den 2 Spielen natürlich nicht. Bestreitet niemand.

    Das Bundesgericht hat folgendes meiner Meinung abzuwägen:

    • Wird durch die Sonderstellung der Schiedsrichter, der von mir schon oft bemühte §28(1), das falsche Geburtsdatum im Spielbericht zum für die Situationsbeurteilung, ob Sie teilnahmeberechtigt gewesen ist oder nicht, relevanten Datum?
    • Wenn §28(1) nicht "zieht", warum? Ggf: Weshalb fällt die Spielberichtsprüfung nicht darunter?


    §28(1) ist eine immens wichtige Regelung. Sie macht die Schiris zu "Göttern". Ich bin gespannt auf das Urteil.

    :P Seht es doch so: Wenn sich die von mir vertretene Auffassung durchsetzt bekommt Ihr ein Spiel mehr für Eure Dauerkarten... :P

    :tschau: M.I.B

    Hallo,

    Leon, :Hail: Danke! Fast volle Zustimmung!
    Ich bin zumindest nicht ganz alleine hier... ;)

    Das Bundesgericht wird sich zu der Rolle der Schiedsrichter äußern. Let's wait and see...

    :tschau:
    M.I.B

    ;) P.S.: By the way - ist das Bundesgericht durch DHB-Regularien überhaupt gezwungen vor Beginn der nächsten Runde zu entscheiden... :P *joke*

    :hi: Hallo,

    das Urteil wurde zum 19.6.07 ausgestellt. Der Verteiler am 22.6.07 aufgesetzt. Tus Metzingen hat also möglicherweise noch am Do 21.6.07 das Urteil zugestellt bekommen, spätestens am 25.6.07. Die Deadline für die Revision ist wohl spätestens nächsten Montag.

    Ist schon eine Sitzung des Bundesgerichtes geplant, möglicherweise wegen eines anderen Sachverhaltes?

    Wie ist den das Prozedere für die Spielplanerstellung der 1. BL-Frauen? Wann sind den da die wichtigen Termine? Für welches Datum ist der Saisonstart vorgesehen?

    Gruß,
    M.I.B

    Zitat

    Original von camelot

    (P.S.: Deshalb verstehe ich auch nicht, dass man aus Metzinger Sicht versucht, bei der Rolle der Schiris einzuhaken. Aber ich bin ja wie gesagt auch kein Sportjurist)

    Erlöste Grüße
    Camelot


    Hi Camelot,

    eben wegen 81(2) Spielordnung haben Schiris den Spielbericht zu prüfen. In diesem Fall: Keine Beanstandungen durch Schiris. Obwohl die Schiris den richtigen Pass mit dem richtigen Datum hatten. Sie also die Möglichkeit hatten das falsche Datum im Spielbericht durch simples Vergleichen zu entdecken.

    Für Schiris gilt 28.(1). Ohne Ausnahmen (wo stehen welche?). Was sie entscheiden gilt. Auch wenn die Götter schlampig waren...

    Den Metzinger Rechtsanwalt kann ich verstehen.

    Gruß,
    M.I.B

    :unschuldig: ... sorry das ich mich wiederhole... :unschuldig: