Beiträge von Ettwein R

    Ein nicht eingetragener Verein kann man mit 2 Mitgliedern gründen. Er ist nichts anderes wie eine BGB-Ges. - deren Recht auch zivilrechtlich anzuwenden ist. Mit der Satzung erlangt man die Gemeinnützigkeit - Mitglieder sind selbstverständlich nur die an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine. Nur sie dürfen an der Mitgliederversammlung abstimmen. Man kann natürlich auch Fördermitglieder aufnehmen, diese dürfen mitreden aber nicht abstimmen.