DAs erfährt man auf der HP des Westdeutschen Handball-Verbandes(Stand heute!):Regionalliga nach Abschluss der Spielsaison 2004 / 2005
1. Der Vertrag der „Gemeinsamen Regionalliga...“ wurde zum 30.06.2005 fristgemäß
gekündigt.
2. Für die Spielsaison 2005 / 2006 werden alle sich qualifizierten Regionalliga-Mannschaften
in den für sie zuständigen Regionalverband zurückgeführt und erhalten die
Spielberechtigung für die Regionalliga in ihrem Regionalverband.
3. Die einzelnen Regionalverbände treffen darüber hinaus die Entscheidung, ob sie für die
Spielsaison 2005 / 2006 eine oder zwei Staffeln der Regionalliga bilden. Die möglichen
Modalitäten für die Spielsaison 2005/2006 sind den RL-Mannschaften und Landesverbänden
möglichst zeitnah mitzuteilen.
Dies wird im WHV spätestens im Monat Dezember 2004 geschehen.
4. Vom zuständigen Regionalverband sind auch die Absteiger aus den 2. Bundesligen
aufzunehmen, die seinem Regionalverband angehören.
An das EP des DHB wurde von allen Regionalverbänden der Antrag gestellt, dass Mannschaften der
Bundesligen, denen die Lizenz verweigert wird, die keinen Antrag auf Lizenzerteilung stellen oder nach
der Lizenzerteilung auf ihr Spielrecht in den Bundesligen verzichten, in eine Spielklasse ihres
Landesverbandes zurückgeführt werden und nicht mehr in die Regionalligen aufgenommen werden
(Änderung § 63 Abs.(2) SpO/DHB ist erforderlich). Über diesen Antrag wurde allerdings infolge Zeitnot
am 20.03.2004 in Berlin noch kein Beschluss gefasst.
5. Es bleibt bei der vertraglich festgelegten Zahl der Absteiger jeder RL-Staffel, die von
ihrem zuständigen Landesverband aufzunehmen sind.
6. Zum 01.07.2004 wird aus dem derzeitig gültigen Vertrag der § 6 Abs.(1),
Buchstabe e) aufgehoben (Festgelegte Zahl der Aufsteiger zu den Regionalligen aus den einzelnen
Regionalverbänden).
7. Beschluss : Die jeweiligen Regionalverbände bestimmen in eigener Verantwortung
die Zahl der Aufsteiger in die Regionalliga für die Spielsaison 2005 / 2006. (Die gleiche
Formulierung wie unter Pkt. 6 und 7 wird auch in die Durchführungsbestimmungen für die Spielsaison
2004 / 2005 unter Ziff. 20.3 übernommen werden.)
Vaupel
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