Beiträge von Ide71

    Und nun auch offiziell auf der Löwen-Homepage:

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    Gudmundur Gudmundsson ist neuer Chefcoach der Löwen 23.09.2010 · News Die Rhein-Neckar Löwen haben sich mit sofortiger Wirkung von ihrem Trainergespann Ola Lindgren und Kent-Harry Andersson getrennt. Ab sofort steht der bisherige sportliche Leiter Gu mundur Gu mundsson auf der Kommandobrücke beim badischen Handball-Bundesligisten. Der Isländer erhält einen Fünf-Jahres-Vertrag bis 2015 bei den Löwen.

    http://www.rhein-neckar-loewen.de/saison/loewen-…ews/detail/1308

    Nach Spiel 2 ist der Spieler in der höhere Mannschaft festgespielt, da er ja innerhalb von 4 Wochen an zwei Spielen der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Er ist erst wieder frei, wenn er zwei Spiele der höheren Mannschaft ausgesetzt hat. Er müsste also (nachdem er Spiel 3 auch gespielt hat) Spiel 4 und das folgende Spiel in der höheren Mannschaft aussetzen.

    Ich finds ja ne klasse Sache, und hab mir den Kalender auch in mein iCal importiert. Allerdings interessieren mich eigentlich nur die Spiele von meinem Club, und nicht die ganze Liga. Hast Du evtl. mal darüber nachgedacht, je Verein einen Kalender zur Verfügung zu stellen?

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    Original von Arcosh
    Um dieses Thema, das sowieso off-topic war, abzuschließen:

    Schwalbe entschuldigt sich für die Vorgehensweise und erläutert die Gründe für ihr Handeln.

    Respekt für diese doch recht schnelle und deutliche Reaktion! Das bringen wenige Unternehmen so hin.

    Die Schilder wurden schon vor 18 Jahren geändert. Wenn Du mal die Schilder auf der Straße ansiehst, wirst Du feststellen, dass Du schon richtig suchen musst, um noch welche von den alten zu finden. Von daher: Nicht der Rede wert.

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    Original von - F -
    Nur: Wie viel mag die klare Nummer 2 Weiner verdienen und wie viel mag ein Lichtlein an Gehalt fordern?

    Dadurch, dass Göppingen ganz klar keinen zweiten Linkshänder für RR mehr sucht, könnte das Geld für Lichtlein schon da sein. Nur wird FrischAuf sicher keine drei Torhüter bezahlen, deswegen wäre Voraussetzung, dass Weiner einen anderen Verein findet. Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass wir Lichtlein in der kommenden Saison in Göppingen sehen, inzwischen auch für sehr hoch!

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    Original von flori78
    Meines Wissens nach ist es doch nur erlaubt, innerhalb einer Saison in 2 Mannschaften zu spielen oder täusch ich mich da?

    Ich glaub, da täuscht Du Dich. Oder hast Du dafür eine Quelle/Regelbezug?

    Genau die Situation ist mir nicht ganz klar. Sicher bist Du ab dem 7.3.2010 wieder für die Dritte Spielberechtigt. Ob Du aber a 6.3. schon ab 15.31 Uhr, oder nach dem Abpfiff des Spieles der Zweiten frei bist, weiß ich nicht. Kann ich aus dem Regelwerk nicht ableiten. Ich mein, ich hätte hier mal dazu eine Erläuterung gelesen, find sie aber mit der Suche nicht mehr.

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    Original von RückraumKeule
    Sicher?
    Was ist die Konsequenz, wenn ich nächste Woche doch bei der Dritten mitspielen sollte?

    ja, Du bist festgespielt. Um wieder in der Dritten mitspielen zu dürfen, musst Du zwei Spiele in der Zweiten aussetzen. Vorher bist Du für die Dritte nicht spielberechtigt. Solltest Du trotzdem spielen, wird das Spiel als verloren gewertet.

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    Original von Arcosh
    Juristen an die Front. Wie ist der Fall arbeitsrechtlich zu bewerten? Die HBL akzeptiert für die Erteilung einer Spielberechtigung zwar nur Verträge in schriftlicher Form. Dennoch könnte die HSG Wetzlar die Gültigkeit des mündlich geschlossenen Vertrages vor Gericht einklagen. Immerhin wurde unter Zeugen (Allendorf, sein Berater sowie der Geschäftsführer und die sportliche Leitung der HSG Wetzlar) Einigung über die Vertragsverlängerung erzielt und man hat sich auf eine entsprechende Pressemitteilung verständigt, was die Ernsthaftigkeit der Einigung unterstreicht. Schenkt man der Pressemitteilung der HSG Glauben, dann hat Allendorf dies sogar heute in einem Gespräch bestätigt. Wie stünden die Chancen der HSG auf Basis dieses mündlichen Vertrages von Allendorf eine Entschädigung einzuklagen? (Denn von einem Vertrag in Wetzlar und einer Spielberechtigung für Melsungen hätte ja keine der Parteien einen Nutzen.)

    Bin zwar Laie, aber ich versuch's trotzdem mal: Der Arbeitsvertrag hat zwar mündlich Gültigkeit, schwierig ist es aber, die Vertragsbedingungen zu beweisen, also z.B. so was wie Kündigungsfristen, Rücktrittsrechte, ... Ich denke, man kann davon ausgehen, dass die Arbeitsgerichte die mündliche Gültigkeit von Arbeitsverträgen vor allem zum Schutz der Arbeitnehmer anerkennen, und nicht zum Schutz der Arbeitgeber. Auf dem Rechtsweg dürfte für die HSG in meinen Augen da nicht viel zu holen sein.

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    Original von Diddi


    Das ist mir auch sofort aufgefallen, klingt in der Stellungnahme so, als ob es nur eine mündliche Zusage gab! Sonst hätte man mindestens das Wort "Vertrag" und "unterschrieben" erwähnt!

    Ja, es wird erwähnt, dass der Vertrag "zustande gekommen" sei. Aber nicht, dass er unterschrieben wurde. Die HSG geht also wohl von einem mündlich zustande gekommenen Vertrag aus. Grundsätzlich ist das arbeitsrechtlich zwar richtig, aber ich gehe davon aus, dass die HBL nur einen schriftlichen Vertrag als gültig akzeptiert, oder?

    Vorausgesetzt das ist tatsächlich so, wäre das für einen Bundesliga-Club doch sehr unprofessionell, eine Vertragsverlängerung offiziell zu bestätigen, die noch nicht unterschrieben ist. :nein:

    Ich versteh nicht, wieso ihr fordert, dass bei so einer Verlosung ein Notar anwesend sein muss? In den Durchführungsbestimmungen steht nur, dass die Verlosung öffentlich stattzufinden hat, was mit den anwesenden Vereinen und der Presse abgedeckt ist. Das ganze ist doch kein Glücksspiel....

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    Original von Borah
    Was eine mögliche Schadenersatzklage der SG angeht, würde mich mal interessieren, gegen wen sich eine solche richten würde. Angeklagt sind ja Schwenker und Serdarusic und nicht der THW. Letzterer wird in der Verlautbarung der Staatsanwaltschaft genauso als Geschädigter genannt wie die SG. Kann ein Geschädigter den anderen verklagen?

    Und bevor hier ein Sturm der Entrüstung losbricht: Es ist mir schon klar, daß für den logischen Menschenverstand der THW geradestehen müsste, schließlich hätte er von möglichen Bestechungen profitiert. Mich interessiert aber eine juristische Einschätzung dieser Frage.

    Als Rechtslaie würde ich vermuten, dass man hier begrifflich deutlicher Unterscheiden muss. Schadenersatz kann nur von jemand gefordert werden, der für den Schaden verantwortlich ist - und das können so wie es sich im Moment darstellt nur Serdarusic und Schwenker sein. Gegen den THW könnte aber evtl. ein Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe der Preisgelder bestehen.