madel-
vlt. erst genauer durchlesen-
es gibt für jede art von veranstaltung eine genehmigung, diese sieht dann auch unterschiedliche zuschauerzahlen vor-
auch logisch, wenn baulich etwas geändert wird und die belegung unterschiedlich ist.
es wäre zb. schon ein unterschied, wenn es eine externe veranstaltung in der halle wäre -zb.sport- und gleichzeitig im vip bereich eine extra veranstaltung stattfindet (zb. hauptversammlung firma x)
Es ist nicht jede Veranstaltung genehmigungspflichtig, sondern lediglich öffentliche. Und zwei Veranstaltungen parallel zu veranstalten, ist kein Problem, wenn die jeweils vorgeschriebenen Fluchtwege eingehalten werden. Was aber insgesamt nichts daran ändert, dass lediglich die zur Verfügung stehende Nettobesucherfläche ausschlaggebend ist und nicht irgendwelche Klassifikationen.