Die ‚öffentlich bekannten Vorwürfe‘ dürfen, wenn nicht sogar ‚müssen‘, sogar unkonkret sein. Das hat verschiedene Gründe. Primär natürlich den Schutz der betroffenen Person, aber man darf auch nicht vergessen, dass es da draußen kranke Schweine gibt, die sich an sowas noch aufgeilen. Was glaubst du, warum Missbrauchsprozesse fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden? Nur, weil es sich hier um Menschen handelt, die man gegen Zahlung von Eintrittsgeld sehen kann, und damit gewissermaßen um ‚öffentliche Personen‘, hat die Öffentlichkeit keinen Anspruch darauf, alle Details zu erfahren. Sicher, der Spiegel ist weiß Gott nicht unbefleckt, aber in dem Falle sollte man vielleicht mal darauf vertrauen, dass noch einiges andere (vor)gefallen ist.