Beiträge von Rheiner

    Rheiner, ich kann dir sehr gut folgen und sehe es genauso wie du.

    Im Prinzip wäre es ja dann zusätzlich ein Regelverstoß bei Unterbrechung der Kampfrichter zum Zeitpunkt wenn bereits angepfiffen ist.

    Mir ist das ein völliges Rätsel, wie man hier auf Ballbesitzwechsel kommt.

    Vielleicht hab ich schon nen Sonnenstich, aber es ist für mich regeltechnisch grottenfalsch.

    Wüsste gerne mal, wer die „allerhöchste fachkundige Stelle des DHB“ war, die Lothar Frohwein anspricht.

    Lothar Frohwein

    Wurde denn seitens Dessau genau bzgl. dieser Punkte nachgefragt?

    Laut Urteile haben sie den Ballbesitzwechsel gar nicht bestritten.

    Meine Fragen bleiben:

    1. War zum Zeitpunkt der Regelwidrigkeit (nicht zum Zeitpunkt einer möglichen Unterbrechung, sondern zum Zeitpunkt der Regelwidrigkeit!) der Ball im Spiel?

    2. Was passiert, wenn der Zeitnehmer nach Anpfiff, aber bevor der Ball die Hand verlassen hat, unterbricht und den Wechselfehler anzeigt?

    3. Und was ändert sich am Zeitpunkt der Regelwidrigkeit, wenn der Zeitnehmer kurz später unterbricht (wenn der Ball die Hand verlassen hat)?

    Hat Dessau diese Fragen gestellt?


    Meine Antworten:

    1. Nein

    2. Kein Ballbesitzwechsel

    3. Nichts


    Die Regelwidrigkeit lag mit Anpfiff vor, bevor der Ball im Spiel war!

    Lothar Frohwein

    Für einen Ballbesitzwechsel muss zum Zeitpunkt der Regelwidrigkeit der Ball im Spiel sein! Nicht zum Zeitpunkt der Unterbrechung, sondern zum Zeitpunkt, zu dem die Regelwidrigkeit erfolgt!

    Und das war hier nicht der Fall, da der Spieler zu viel schon zum Zeitpunkt des Anpfiffs dort war! Als das Spiel angepfiffen wurde, lag die Regelwidrigkeit bereits vor. Aber der Ball war noch gar nicht im Spiel.

    Stell dir vor, der Zeitnehmer hätte unmittelbar nach Anpfiff, aber bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat, wegen Wechselfehlers unterbrochen.

    Dann ist eh klar: Ball nicht im Spiel, kein Ballbesitzwechsel.

    Wenn der Zeitnehmer etwas später unterbricht, hat der Ball zwar die Hand verlassen. Aber es ändert ja nichts am Zeitpunkt, zu dem die Regelwidrigkeit erfolgte!

    Aus meiner Sicht kann hier auf keinen Fall ein Ballbesitzwechsel stattfinden.

    Denn das Vergehen erfolgte bereits, bevor der Ball im Spiel war.

    Lothar Frohwein

    Ehrlich: Ich halte es für ein Fehlurteil, weil das mit dem Ballbesitzwechsel nicht stimmt.

    Werde das morgen in den Pausen in Köln in der Regelecke noch mal ausführlich begründen. Thread ist schon eröffnet.

    Auf jeden Fall hat Dessau das laut Urteile überhaupt nicht angezweifelt mit dem Ballbesitzwechsel. Das find ich merkwürdig. Vielleicht wurden sie nicht optimal beraten.

    Man sollte mal damit anfangen, dass nicht ein Gericht Urteile fällt, von denen sowieso jeder weiß, dass es die höhere Instanz aufheben würde.

    Derzeit hätte ich als Verein auch keinen Bock, Einspruch einzulegen, wenn es nicht unbedingt sein muss (Abstiegsgefahr o.ä.).

    Auszeit Team Weiß.

    Keiner merkt, dass sie danach mit einem Spieler zu viel weiterspielen (Gleichzahl trotz Zeitstrafe).

    Spieler zu viel stand unstrittig bereits zum Zeitpunkt des Anpfiffs (Freiwurf) auf dem Feld!!!

    Wie hätte die Spielfortsetzung sein müssen, wenn es nach Anpfiff des Freiwurfes aufgefallen wäre?


    EDIT: Ich sehe es so:

    Für einen Ballbesitzwechsel muss zum Zeitpunkt der Regelwidrigkeit der Ball im Spiel sein! Nicht zum Zeitpunkt der Unterbrechung, sondern zum Zeitpunkt, zu dem die Regelwidrigkeit erfolgt!

    Und das war hier nicht der Fall, da der Spieler zu viel schon zum Zeitpunkt des Anpfiffs dort war! Als das Spiel angepfiffen wurde, lag die Regelwidrigkeit bereits vor. Aber der Ball war noch gar nicht im Spiel.

    Stellt euch vor, der Zeitnehmer hätte unmittelbar nach Anpfiff, aber bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat, wegen Wechselfehlers unterbrochen.

    Dann ist eh klar: Ball nicht im Spiel, kein Ballbesitzwechsel.

    Wenn der Zeitnehmer etwas später unterbricht, hat der Ball zwar die Hand verlassen. Aber es ändert ja nichts am Zeitpunkt, zu dem die Regelwidrigkeit erfolgte!

    Aus meiner Sicht kann hier auf keinen Fall ein Ballbesitzwechsel stattfinden.

    Denn das Vergehen erfolgte bereits, bevor der Ball im Spiel war.

    Wer hat eigentlich Dessau vertreten vor den Gerichten?

    :?: :?: :?:

    Ich hab mir die Szene jetzt angeguckt und stehe ziemlich ratlos vor der Frage, warum der Ballbesitz hätte wechseln sollen.

    :/ :/ :/

    Aber ich glaub, ich mach da in der Regelecke einen eigenen Thread für auf. Ist den Mods lieber.

    Aber die Frage nach der Dessauer Vertretung bleibt.

    Bis in die BILD-Zeitung hat der Fall es geschafft, das ist für mich jetzt nicht „aus der Öffentlichkeit raus halten“ im engeren Sinne…

    JETZT, ja.

    Ich meinte die ganze Zeit vorher. Einspruch, einmal abgewiesen, nächste Instanz etc.

    Hätte das Bundesgericht das auch abgewiesen, hätten wir wahrscheinlich gar nichts erfahren.

    Gab auch letzte Saison einen Einspruch, von dem man erst lange nach Saisonende versteckt in den Downloads des Sportgerichtes erfahren hat.