Beiträge von Rheiner

    Die Tatsachenentscheidung kommt immer erst nach Spielende bei einem Einspruch zum tragen. So soll verhindert werden , dass subjektiv getroffene Entscheidungen der Schieris im Nachhinein geändert werden können. Sonst könnte man wegen jeder 7m-Entscheidung Einspruch einlegen.

    Das ist alles richtig - ist aber hier nicht Entscheidende.

    Es ist halt nach wie vor unklar, ob sie wirklich den Strafwurf gegeben haben, weil sie der Meinung waren (bzw. es auf dem Video gesehen haben), dass Drux erst nach dem Schlussignal ausgeführt hat. Das wäre ne Tatsachentscheidung.

    Oder weil ihnen in dem Moment nicht klar, dass es mit Ausführung in der Spielzeit nur Freiwurf plus 2 Minuten geben darf. Das wäre ein Regelverstoß!
    Hat man auch in der HBL und im Pokal leider schon mehrfach gesehen, dass es dazu in hektischen Phasen kommt, dass die Schiris die Regeln durcheinanderkriegen (auch mit Besprechung bei Time Out und auch mit Delegiertem (Spielaufsicht)!!!).

    Und genau das kriegt man nicht abschließend geklärt.
    Und was die EHF von ihnen hören will, kann sich jeder denken.

    Die Frage, wann der Videobeweis überhaupt angewendet werden darf, kommt dann jetzt noch dazu, aber ist wohl eher ein letzter verzweifelter Versuch.
    Das Entscheidende ist eigentlich das oben aufgeführt.

    Da ja mehrfach gesagt wurde, dass nicht Heinevetter, sondern ein Delegierter die Schiedsrichter zum Nachgucken bewegt hätte, hier mal etwas:

    https://www.youtube.com/watch?v=H9Sd7TEfM8U

    Ab 2:00.

    Ganz links und rechts sitzen die Delegierten.

    Die machen überhaupt keine Anstalten, einzugreifen. Für die ist das Spiel vorbei - wie für alle anderen auch (außer Heinevetter und Drux)!

    Das ist wohl nicht anfechtbar, aber alleine dass zwei Spieler einer Mannschaft die Schiedsrichter dazu bewegen, sich das noch mal anzugucken, ist ein absolutes Unding!

    In ner dritten katarischen Liga würd mich sowas nicht wundern.
    Bei einer Handball-Europameisterschaft ist sowas Wahnsinn.
    Ganz ehrlich: Hätte ich vorher nicht für möglich gehalten.

    Mal im Ernst: Das nach einer strittigen Entscheidung ein Protest/Widerspruch oder was auch immer eingelegt wird, gehört zum "Geschäft". Ebenso gehört die Ablehnung des Protestes bzw. des Widerspruchs der sportlichen Entscheider zum "Geschäft". Dafür habe ich volles Verständnis, weil es (fast) jeder macht, aber das Drohen mit Abreise ist mMn erstens grob unsportlich und zweitens "Kindergartenverhalten".

    Aber so wie das alles abläuft, ist das nicht das übliche Handball-"Geschäft".

    Und zwar vom ersten Moment nach Spielende nicht.

    Es ist das Geschäft eines Turnieres, in dem es kein Wiederholungsspiel geben darf.

    etwas"lustig" finde ich aber die Ausführung in dem Bericht, dass Prokop es nicht leicht gefallen sein dürfe Roscheck heimzuschicken da er ihn ja aus Leipziger Zeiten kenne und aufgebaut habe..äh, sorry, aber das darf da gar keine Rolle spielen..sollte der Schreiberling eigentlich wissen

    Genau darum war der ja da!

    Also hat der Autor schon recht, dass Prokop die Entscheidung wohl nicht leicht gefallen ist.

    Mal ehrlich: Slowenien hat doch die Ar...-Karte gezogen.

    Sie sind auf die Aussagen der Schiedsrichter angewiesen.

    Was haben sie wahrgenommen, wonach haben sie entschieden...
    Das kann man ihnen ja nicht nachweisen.

    Da ist es sehr unwahrscheinlich, dass die EHF das im Wiederholungsspiel enden lassen wird.

    Das ist ein Kampf gegen Windmühlen.

    Durchaus diskussionswürdig, wobei 34.14 c Turnierreglement von „facts“ spricht und das im Bereich des DHB verankerte Tatbestandsmerkmal „eigene Wahrnehmung“ nicht erwähnt.

    Die Formulierung mit den "facts" find ich bei Videobeweis schon okay.

    Nur hatten die den entscheidenden "fact", auf dem angeblich die Videobeweis-Tatsachenentscheidung beruhte, gar nicht zur Verfügung!

    Das ist der Haken!

    Ich stelle die Frage in den Raum, ob bei einem Videobeweis auf Basis objektiver Videobilder aus evtl. diversen Blickwinkeln überhaupt das Argument der Tatsachenentscheidung zulässig und vor allem sinnvoll sein kann.

    Doch, schon.

    Wenn der Videobeweis zugelassen ist, gelten die Kriterien für ne Tatsachenentscheidung genauso wie vorher.

    Das stimmt schon.

    Nur setzt das voraus, dass das Entscheidende auf dem Video auch zu sehen ist (hier die offizielle Spielzeit,
    denn nur mit der hätte man keinen Regelverstoß!)!

    Aber das wird man ihnen wohl nicht nachweisen können, dass das nicht der Fall war und sich im Nachhinein
    ein entsprechender Regelbezug rausgesucht wurde, damit der Regelverstoß zur Tatsachenentscheidung wird.

    Es geht also gar nicht mehr um die Frage ob die Entscheidung korrekt war. Es war eine Tatsachenentscheidung (der Gebrauch des Videomaterials ist irrelevant). Ist zumindest diskussionwuerdig, das auch diese technischen Moeglickeiten nichts an dem Punkt aendern, dass es Tatsachenentscheidungen bleiben.

    Wahnsinn.

    In einer Kameraeinstellung waren die Bildschirme zu sehen, die die da stehen hatten.

    Da war keine Spielzeit! Und nen Kopfhörer hatten sie auch nicht auf, wo vielleicht das Schlusssignal zu hören gewesen wäre

    Die können also beim Videobeweis gar nicht ermittelt haben, dass zwar das Abstandsvergehen vor, aber der Wurf nach dem Ende der Spielzeit war.
    Komische "Tatsachenentscheidung", wenn sie es auf dem Feld gar nicht als Regelwidrigkeit wahrnehmen und beim Videobeweis das entscheidende Kriterium
    gar nicht zu ermitteln ist.

    Nene, das ist ne Farce - aber leider wie erwartet, dass die sich ne Begründung raussuchen, die passt.

    Hab das auch schon öfters auf Amateurebene gesehen. Man hat nen Regelverstoß und dann dreht man sich im Nachhinein die Situation so,
    dass irgendne Regel drauf passt.

    Ich find das allgemein zum K.....

    Aber es stimmt wohl leider, dass man da nicht gegen ankommt, solange die Schiedsrichter angeben, dass sie so entschieden haben, weil Drux (ihrer Meinung nach) erst nach dem Ende geworfen hat.

    Aber ARD/ZDF oder die EHF selbst werden bestimmt noch ein Video aus dem Hut zaubern, wo irgendne Zeit genau belegt, dass die Entscheidung korrekt war... :rolleyes:

    Natürlich sieht der eine das so und der andere das so, aber das liegt in der Natur des freien Willens. Ansonsten hätten wir hier auch nie so tolle Diskussionen. :hi:

    Erstens haben Handballregeln nichts mit der "Natur des freien Willens" zu tun (obwohl das manchmal in unteren Ligen so aussieht ;) ).

    Und zweitens bin ich mir sicher, dass die ewigen Regeldiskussionen (bei denen wir uns dauernd im Kreis drehen) vielen hier
    ziemlich auf den Sa.. gehen.

    Ist schon lustig zu sehen, wie Handball World (die hier mitlesen) die ersten waren, die endlich die Szene von gestern regeltechnisch (zumindest weitgehend)
    richtig einschätzen (bzw. das schreiben, was hier steht) - und dann schreiben alle anderen ab. Wie bei Magdeburg - Leipzig damals.

    Es ist immer wieder erstaunlich, dass die Sportredaktionen keinen einzigen haben, der die Regeln kennt.

    Die sollen sich mal alle nen Beispiel an Ran NFL nehmen, die die Football-Regeln bis ins Detail kennen.
    Und die sind teilweise wirklich kompliziert.

    Leute, ihr macht die Regel viel komplizierter als sie ist!

    Wurde der Angriff von Deutschland durch das Abstandsvergehen verhindert?

    Wenn Drux noch in der Spielzeit ausgeführt hat: Nein!

    Wenn Drux erst danach ausgeführt hat (was dann nicht mehr gilt): Ja!

    Ganz einfach.

    Denke schon, dass man das Laien sehr schnell erklärt kriegt, weil's auch ziemlich logisch ist.