Ich bin nach wie vor der Überzeugung, die ich auch im Regelthread gesagt habe:
Hier ist (für die Frage des Ballbesitzes) unerheblich, wann er unterbrochen hätte.
Natürlich kann ein Zeitnehmer nur eingreifen, sobald er die Regelwidrigkeit erkennt.
Aber hier ist ja völlig unstrittig, dass die Regelwidrigkeit bereits mit Anpfiff (als der Ball noch nicht im Spiel war) vorlag.
Es gilt der Moment der Regelwidrigkeit!
„13:3 Wenn eine Regelwidrigkeit erfolgt, die gemäß Regel 13:1a bis b normalerweise zu einem Freiwurf führt, wenn der Ball nicht im Spiel ist, wird das Spiel mit dem Wurf wiederaufgenommen, der dem Grund für die gegebene Unterbrechung entspricht. (…)“
Also Freiwurf Dessau!
Die dort angesprochene Regel 13:1a (Regelwidrigkeit der ballbesitzenden Mannschaft) verweist direkt auf die Regeln 4:5/4:6 (Wechselfehler und zusätzlicher Spieler)!
Diese Regel 13:3 wird im Urteil ignoriert!
Und sie wurde von Dessau in ihrer Gegen-Argumentation im Verfahren ignoriert!
Klar, man kann (zu Recht) sagen, Dessau hat gepennt.
Aber dadurch wird das Urteil nicht besser.