Die Szene die untersucht wurde hatte keine Unklarheiten, egal was die Schiedsrichter darin gesehen haben.
Das glaub ich erst, wenn ich‘s sehe.
Ähnlich wie bei Deutschland -Slowenien damals (man hat‘s bis heute nicht gesehen).
Und das mit der Zeit hat sehr viel mit dem Videobeweis zu tun. Denn hier ging es nicht darum, wann die Schiedsrichter die Zeit angehalten haben (klar darf man dann korrigieren, wenn‘s das Kampfgericht nicht richtig umgesetzt hat). Hier ging es um die Frage, ob die Zeit zu einer Situation zurückgedreht werden darf, wenn durch den Videobeweis umentschieden wurde. Da die Schiedsrichter da keine Regelwidrigkeit gesehen haben, haben sie die Zeit auch nicht angehalten.
Das war eine ganz videobeweis-spezifische Situation.