Beiträge von Pro Handball

    Eine Zivilklage des BHC hätte wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg. Auf schutzwürdiges Vertrauen können sie sich nicht berufen, die Saison geht bis zum 30.6., erst dann sind alle Entscheidungen verbindlich, bis dahin herrscht eben diese Unsicherheit. Inhaltlich müsste der BHC vortragen, dass die Lizenzierungskommission falsch entschieden hat und mit diesem Vorbringen sind sie präkludiert durch die Schiedsgerichtsvereinbarung, die sie ja auch mit unterschrieben haben. Der BHC kann auch nur eine Verletzung in eigenen Rechten rügen und die ist nicht erfolgt, da dem BHC ja die Lizenz erteilt wurde. Die Lizenzierung des HSV durch die HBL ist ein relatives Schuldverhältnis, dass betrifft nur die beteiligten Parteien, da hat der BHC gar keine Aktien drin. Und auf Vertrag zu Lasten Dritter geht nicht, weil sie den HBL-Vertrag mitunterschrieben und damit den gültigen Lizenzierungsrichtlinien zugestimmt haben, d.h. auch den Entscheidungen, die sie nachteilig betreffen.

    Bekommt der HSV die Lizenz, ist der BHC raus.

    Also, der HSV bekommt eine aufschiebende Bedingung, bei deren Eintritt die Lizenz erteilt wird. Zu dieser Bedingung ist die Lizenzierungskommission aufgrund des Liga-Vertrages, den der HSV mitunterschrieben hat berechtigt.

    Nach eigenem Bekunden hat der HSV mit einer solchen Bedingung gerechnet und ist auch tätig geworden, um diese zu erfüllen, d.h. er hat sie akzeptiert. Jetzt auf einmal soll die Bedingung nicht rechtmäßig gewesen sein, warum hat sich der HSV dann nicht sofort dagegen zur Wehr gesetzt? Das passt ja nicht.

    Warum hat der HSV nicht nachgefragt, welchen Nachweis er zur Erfüllung der Bedingung erbringen muss? Er hatte 16 Tage Zeit, das zu klären, und erklärt jetzt, man wäre davon ausgegangen, das Vorgelegte würde reichen. In einer solchen Situation geht man nicht von irgendwas aus, sondern klärt das genau ab. Auch dieses Verhalten ist nicht nachvollziehbar.

    Der HSV hat 16 Tage Zeit gehabt, die Liquiditätslücke zu schliessen, warum wartet man dann ab bis zum letzten Tag? Wäre das Geld am Mittwoch schon vorhanden gewesen, wäre der Zahlungseingang am Donnerstag belegt und die Sache wäre erledigt. War das Geld am Ende doch nicht so wie erwartet vorhanden?

    Alles in allem hat hier die Geschäftsführung ein derart dilettantisches Verhalten an den Tag gelegt, irgendwie hat man wohl gehofft, es würde schon alles gut gehen. Ist es aber nicht.

    Die Lizenzierungskommission ist kein zahnloser Tiger, die ist die erste Entscheidungsinstanz, das Präsidium als übergeordnetes Organ ist die Beschwerdeinstanz und das Schiedsgericht übernimmt dann die Rolle des Gerichts.

    Das ist der normale Gang eines jeden Verfahrens und muss so geregelt sein, ansonsten wäre der Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht rechtmäßig.

    Solange die Entscheidung über die Lizenz nicht bestandskräftig ist, gelten der 17. und der 18. als Absteiger, Erst wenn das Schiedsgericht letztinstanzlich den Lizenzentzug bestätigt, bleibt der 17. in der Liga. Bekommt der HSV die Lizenz steigt der 17. ab. Da gibt es keine 19er Staffel, weil solange das Lizenzierungsverfahren für die Saison 24/25 nicht endgültig abgeschlossen ist, besteht auch kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Verbleib in der Liga. Die Entscheidung muss aber bis zum 30.6.24 gefallen sein, sonst wird das ganze problematisch.

    Und zum Schluss: Fristen sind dazu da, eingehalten zu werden, ansonsten wären sie überflüssig. Wer mit 17 am Vorabend des 18. Geburtstages allein Auto fährt, ist seine Pappe los, auch wenn es nur noch 1 Stunde bis Mitternacht ist.

    Ein Überweisungsauftrag beweist nur, dass ein Auftrag erteilt wurde, ein Annahmevermerk beweist nur, dass der Auftrag eingegangen ist. Weder beweist der Auftrag, dass der Betrag gedeckt noch beweist der Annahmevermerk, dass der Auftrag auch ausgeführt wird.

    Jeden Überweisungsauftrag kann man nämlich auch vor der Ausführung stornieren bzw. die Bank kann die Ausführung mangels Deckung verweigern und dann ist zwar der Auftrag bewiesen, das Geld ist aber trotzdem nicht auf dem Konto. Nachzuweisen ist aber, dass der Betrag auch tatsächlich zur Verfügung steht und das ist erst dann der Fall, wenn der Zahlungseingang auch verbucht wird, d.h. die sog. Wertstellung auch erfolgt ist.

    Das ist BGB Schuldrecht Allgemeiner Teil Grund- und Basiswissen, ein professionell geführtes Unternehmen sollte so was wissen. In hanseatischen Kaufmannskreisen ist sowas eine Selbstverständlichkeit (oder sollte es zumindest sein).

    Alleine das „Durchpfeifen“.

    Gidsel bricht durch. Ein Pfiff, Torschiedsrichter zeigt auf den 7-Meter-Strich, Gidsel macht Tor, Doppelpfiff, Tor zählt.

    Kenn ich nur aus der Kreisliga.

    Benno regte sich tierisch auf (bekam Gelb) und zeigte dem Delegierten mit der Hand an, dass vorher gepfiffen wurde.

    Ich bleib dabei: Schiedsrichter und Schiedsrichterverantwortliche hatten Glück, dass die Füchse chancenlos waren. Sonst wär‘s unschön geworden.

    Rheiner

    Es ist egal, wie die beiden pfeifen, Du wirst niemals bereit sein, den beiden eine gute Leistung zu attestieren, aus welchen Gründen auch immer, wahrscheinlich war schon der Anpfiff in der falschen Tonlage. Wie sich ein Spiel entwickelt hätte, und wenn, und wäre, ist reine Spekulation, entscheidend ist die Leistung bei dem gezeigten Spiel und die war gestern gut. Sie haben das Spiel geleitet, sie haben es laufen lassen und die Spielentscheidung den Mannschaften überlassen, so sollte es sein, was vor x-Monden gewesen ist, ist wurscht.

    Der 44er hat sich doch aufgeregt, weil die SR das Tor nicht gegeben haben, sondern auf 7m entschieden, vermutlich war er schon im Torraum. Bezjak hat also mit der Situation an sich gar nichts zu tun gehabt.

    So einen Spieler würde ich aus dem Verein werfen, allein schon wegen Dummheit.

    Lonsdale oder auch Thor Steinar haben ein anderes Problem gehabt, nämlich dass die Marken in rechten Kreisen sehr beliebt waren ohne dass sie selbst was dafür konnten, daraus wurde ihnen dann durch die Öffentlichkeit ein Strick gedreht, sie wurden in diese Ecke abgeschoben.

    Derzeit kämpft Wellensteyn gegen diese Stigmatisierung.

    Gestern abend, folgende Situation:

    Spieler verletzt sich nach Torerfolg für den Gegner ohne Feindeinwirkung und bleibt liegen, Time-Out. Der Ball wird am Mittelpunkt niedergelegt. Spieler wird behandelt, kurze Kontrolle am Tisch. Spiel geht kurz darauf nach Anpfiff weiter.

    Nach dem Spiel haben die SR-Kollegen, die schon für das nächste Spiel in der Halle waren, uns auf folgendes hingewiesen: Während der Behandlungspause ging ein Spieler der abwehrenden Mannschaft zum zugepappten Ball am Mittelpunkt, wischte sich mit dem die Stirn ab und legte ihn wieder hin, Ball war nass und musste vor Anpfiff noch abgetrocknet werden.

    Wir haben es nicht gesehen, weil auf andere Dinge geachtet, aber Frage: Hätte das Abwischen des Balles an der Stirn progressiv bestraft werden müssen?

    Dass die Regel für einen selbst völlig eindeutig ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass das jemand anders genau so sieht, vor allem nicht, dass eine andere Auffassung "Blödsinn" ist.

    Die einzige Regel, die für alle eindeutig ist und keine andere Auslgung zulässt, ist die Regel 9:3.

    Fazit:

    1. Der Kollege aus der 3.Liga hat Recht.

    2. Frank Böllhoff wird diesen Beitrag nicht ohne Rücksprache mit den übergeordneten Verbänden verfasst haben.

    3. Frankreich ist nur Europameister durch ein regelwidrig erzieltes Tor.

    Die IHF ist jetzt aufgefordert, zumindest eine offizielle Regelklarstellung zu verfassen.

    So, nachdem gestern ja im Finalspiele-Thread über diesen Wurf heftig diskutiert wurde, mach ich mal einen eigenen Thread dazu auf.

    Die Meinungen haben mir keine Ruhe gelassen, ich habe gestern abend noch mit einem Kollegen aus der 3.Liga gesprochen, dort wurde das Tor natürlich auch diskutiert, er hat mir aber erklären können wie das mit der Regel 15.1 zu verstehen ist und will mir auch noch die Fundstelle schicken.

    Also, alle haben ein bißchen Recht und ein bißchen Unrecht (bei dieser Regel geht das)

    Variante 1: Egal ob 7m oder FW, der Schütze (Rechtshänder) steht mit dem linken Fuß nach vorn, mit dem rechten nach hinten. Jetzt verlagert er nach hinten und nimmt den vorderen Fuß hoch, dann setzt er den vorderen wieder auf und nimmt den hinteren Fuß auf. Alles korrekt, weil: Der Ort der Ausführung wird nicht verlassen, das Pendeln nach vorne und hinten mit Fußwechsel ist erlaubt.

    Variante 2: Der Schütze steht wie in Variante 1, nimmt jetzt jedoch den hinteren Fuß hoch und setzt ihn seitlich mit großem Schritt nach rechts, der linke Fuß bleibt auf dem Boden. Alles korrekt, weil: Der Ort der Ausführung wird nicht verlassen, der linke Fuß bleibt am Boden.

    Variante 3: Der Schütze steht wie in Variante 1, nimmt jetzt den hinteren Fuß hoch, setzt ihn seitlich mit großem Schritt, lässt sich nach rechts fallen und wirft, bevor der linke Fuß den Boden verlassen hat. Alles korrekt, wie in Variante 2. Aber: Verlässt der linke Fuß den Boden, bevor der Ball die Hand verlassen hat, hat er den Ort der Ausführung verlassen ! Das ist die Variante Prandi, die umstritten ist.

    Variante 4: Der Schütze steht breitbeinig die Füße parallel zueinander und lässt sich nach links oder rechts fallen. Alles korrekt, weil ein Fuß ununterbrochen Bodenkontakt hatte.

    Der Wurf von Prandi war also nur dann korrekt, wenn sein linker Fuß zum Zeitpunkt des Wurfes noch Bodenkontakt hatte. Und das glaube ich bekommt man auch nach 100 Wiederholungen nicht zweifelsfrei raus.

    Wenn ich die Fundstelle noch bekomme, reiche ich sie nach.