Beiträge von Tomster1980

    Das lese ich anders...."Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
    Ich verstehe es so, dass es damit gar nicht mehr auf Befristungsoptionen aus Absatz 1 ankommt, wenn innerhalb von 3 Jahren wieder ein AV geschlossen wird.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anwälte von CZ eine Argumentationskette aufbauen werden, dass Profihandballer anders zu behandeln sind als Profifussballer....das wäre sehr dünn....


    Nein, das ist schon korrekt subsumiert. Satz 2 bezieht sich ja durch die Nennung von Satz 1 ausschließlich auf diesen. Absatz 1 und Absatz 2 unterscheiden sich deutlich voneinander: sachgrundbezogen und eben nicht sachgrundbezogen, aber zeitlich begrenzt.

    In der Causa Müller hat dieser sich ja mMn auch versucht auf den Absatz 2 zu berufen, das Gericht hat aber festgestellt dass Absatz 1 anzuwenden ist. Könnte mir vorstellen dass es eine ähnliche Argumentationskette seitens der Anwälte CZ geben wird, also dass Sie so argumentieren wollen wie Du vermutest.

    Was mich etwas irritiert: Warum nimmt CZ an allen Trainingseinheiten und Promoterminen teil, aber nicht am Spielbetrieb? Ich komm nicht drauf.