Alles anzeigenlach....
weiterhin sind bestimmte verträge grudnsätzlich nicht an formen gebunden...
ach so- das umschliesst dann nicht die von dir auch angeführten mdl. verträge ?
im übrigen zb von mdl. verträgen seitens des thw ja nichts zu lesen ist-
und wenn die dhl bestimmte formvorschriften für den arbeitsvertrag verlangt, hat er dennoch gültigkeit wenn
beide seiten ihn unterschrieben haben, er aber von den vorschriften der dhl abweicht - der arbeitsvertrag zw. den
parteien ist gütlig-ob die dhl ihn für die lizenz/ spielberechtigung anerkennt, ist doch ganz was anderes...jetzt kannste von mir aus auch weiter aufrollen...
auch auf die Gefahr hin der Wiederholung.....ein Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform, ein befristeter allerdings schon...ein mündlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich unbefristet...der THW spricht in der Tat nicht explizit von mündlichen Verträgen, aber implizit...."Der heute 37-jährige Christian Zeitz zweifelt die Wirksamkeit der Befristung seines Vertragsverhältnisses juristisch an und verlangt die unbefristete Weiterverpflichtung über den 30.06.2018 hinaus.
Quelle: 301 Moved Permanently
Wenn der Arbeitsvertrag schriftlich fixiert worden wäre, wäre er entweder unstrittig befristet (Regel bei Profisportlern) oder unbefristet (unheard of bei Profisportlern)...ein Streitpunkt kann hier rein logisch betrachtet nur bei einem mündlichen Arbeitsvertrag entstehen und auch Grundlage für die erfolgte Zahlung sein...