Da vielleicht der ein oder andere den Artikel der BILD nicht gelesen hat hier mal der Link dazu:
https://sportbild.bild.de/sportmix/handb…4460.sport.html
Ein Zitat daraus: "BILD hakte bei Arbeitsrechtler Wolfram Cech (Hannover) nach. Dessen juristische Analyse macht den Fall noch prekärer – aber für die MT Melsungen: „Aus meiner Sicht hat die MT Melsungen hier einen Formfehler begangen. Arbeitsverträge können grundsätzlich auch mündlich ausverhandelt werden. Fernab der Tatsache, dass schon die mündliche Willenserklärung gegenüber dem Spieler reicht, mit ihm weiter arbeiten zu wollen. Der Formfehler führt nun dazu, dass dieses Arbeitsverhältnis nun unbefristete Gültigkeit haben könnte.“
Wenn das zutreffen sollte, dann kann man das ganze wirklich als Rentenvetrag bezeichnen.