„Das Verfahren hätte früher und vor dem letzten Spieltag abgeschlossen werden können.“
Auf jeden Fall, auch das hätte aber daran
„Nach Vorstellung der HBL müssten im Grunde beide Clubs den ihren Angestellten für den Zeitraum vom letzten Saisonspiel bis zum 30. Juni wirksam gewährten gesetzlichen Erholungsurlaub vollständig entziehen“
nicht wirklich was geändert. Und die grundsätzliche Frage, was eigentlich passiert, wenn am letzten Spieltag was in die Hose geht, wäre damit auch nicht beantwortet.