Beiträge von Hagi63

    Meinst du die Situation, wo RTH rot bekommt? Da hätte Glandorf 2 Min kriegen sollen? Das ist etwas sehr weit hergeholt!

    Ich kann im Übrigen Vujin verstehen, auch wenn es natürlich dumm war. Entweder hätten beide bestraft werden müssen oder keiner. Das ist schon eine entscheidende Spielsituation gewesen, so kurz vor dem Ende. Mahé hält ihn kurz fest, das war auch mein erster Eindruck, allerdings habe ich das Losreißen auch zunächst als eine Art Schlag wahrgenommen.

    Aus meiner Sicht am Bildschirm hätte ich als Leitender die Aktion von Eggert mit direkter Disqualifikation wegen gesundheitsgefährdender Spielweise geahndet, die Aktion von Glandorf/Toft Hansen lediglich mit einem Freiwurf für Glandorf weiterlaufen lassen, da Glandorf zu dicht an der Abwehr ist und in den Abwehrspieler hineinspringt, gleichzeitig Toft Hansen aber auf die Wurfarmschulter schlägt, läßt er das weg tendiere ich klar zum Stürmerfoul, wenn die Aktion Vujin recht betrachtet werden soll so hätte hier konsequenter Weise wegen Mahes unsportlicher Aktion wenn sie als solches betrachtet worden wäre auf direkten 7m entschieden werden müssen (wir waren in den letzten 30 Spielsekunden), die Strafe wegen des Revanchgedankens und soh sah auch die Aktion von Vujin für mich aus ist gerechtfertigt. War ein schwieriger Job für die beiden SR.

    Man kann in der Aktion nicht wirklich erkennen, ob das Absicht oder einfach eine unglücklicheBewegung war


    Oh doch leider, das ist ganz klarer Frustabbau vom Dario, Disqualifikation direkt mehr als gerechtfertigt, die Thematik Blaue hinterher ist dagegen strittig zu betrachten. Ich hätte es als gesundheitsgefährdende Spielweise eingeschätzt.

    aber es sollteim laufenden Spiel doch zumindest als Regelverstoß geahndet werden


    da es die Regel grundsätzlich hergibt ist es letztendlich der Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter geschuldet wie ein solcher Sachverhalt bewertet und damit ggf. geahndet wird. Dabei spielt bspw. für mich persönlich der "Kontext" bspw. die Körpersprache eines Spielers durchaus eine Rolle. Da in den letzten 30s letztendlich von einer taktischen Unsportlichkeit auszugehen ist wurde halt der 7m zusätzlich als Ahndungsinstrument eingeführt. Die normale Strafregelung bisher wurde halt als nicht ausreichend eingeschätzt um eben dieser Unsportlichkeit ein Riegel vorzuschieben.

    Ich denke du beziehst dich in erster Linie auf die Regel mit dem "zusätzlichen Feldspieler ohne Leibchen".
    Diese Regel gehört meiner Meinung nach auch wieder gestrichen.


    Diese Offerte an die Taktikfüchse ist ja keine verbindliche Vorschrift sondern ein kann, heißt also es muss nicht zwingend mit einem 7. Feldspieler agiert werden. Welche negativen Auswirkungen das haben kann war gestern beim BHC gegen Kiel mehr als deutlich zu erkennen. Warum der Trainer hier an dieser Taktik trotz offensichtlichen Unvermögens in seinen Reihen damit umzugehen festgehalten hat wird wohl sein Geheimnis bleiben. Es ist also Sache der Spielenden hier ein Umgang mit den Möglichkeiten zu erwerben. Als für mich durchaus positives Beispiel war für mich der Umgang mit dieser Möglichkeit innerhalb des deutschen Spiels bei Olympia.

    Die anderen Regelanpassungen, um nichts anderes handelt es sich eigentlich, sind für meine Begriffe schlüssig und haben ihren Ursprung in der leider zuletzt um sich greifenden taktisch geprägten Unsportlichkeit und Unfairnis, wenn es bspw. bei Spielen um die Wurst Spitz auf Knopf steht, und schon mal in der letzten Spielminute bspw. ein Leistungsträger bewußt "umgeraucht" wurde um dadurch den Sieg zu sichern, auch auf Kosten von bisher nicht weit genug reichenden Strafmaßnahmen.

    ohne dass es eines besonderen Verfahrens odereiner Benachrichtigung bedarf

    Also ist die letzte Argumentation nicht ganz richtig, denn das besondere Verfahren ist mit diesem Text ja nicht außer Kraft gesetzt, hier geht es lediglich um den eintretenden "Automatismus" einer Spielsperre ohne erforderliches weiteres Verfahren. Aber eben nicht ausschließlich, Verfahren zu Sperren ohne Automatismus, bspw. wegen SR Beleidigung oder Tätlichkeiten während der Halbzeitpause, laufen ganz normal wie bisher auch.
    Dazu kommt ggf. ergänzend das in den einzelnen Landesverbänden abweichende Spiel- und Rechtsordnungsbestimmungen existieren.
    Außerdem ist bei entsprechendem Bericht jede spielleitende Stelle berechtigt trotzdem ein Verfahren einzuleiten um ggf. die automatische Sperre unter Bezug auf die Schwere der Verfehlung umfänglich zu erweitern

    haben wir dcoh eine komplett neue Rechtsordnung mit blauer Karte

    Deswegen ist diese Aussage nicht ganz korrekt. An der Thematik Strafen und Folgewirkungen hat sich dem Grunde nach nichts geändert. Wie bereits geschrieben wurde die blaue Karte nur als visuelles Ergänzungsmittel zum sofortigen Erkennen einer eingetretenen automatischen Sperre für alle Beteiligten eingeführt und ersetzt lediglich das bis dahin zuletzt gültige aber etwas umständliche Prozedere mit Herantreten an beide MV incl. Ansage und Bekanntgabe beim Sekretär mit sofortigem Ansageerfordernis des Regelbezugs. Die Folgewirkungen einer Verfehlung bleiben jedoch nach wie vor dieselben genauso wie eine grobe Unsportlichkeit eine grobe Unsportlichkeit bleibt und entsprechend geahndet werden sollte. Lediglich der Umgang mit eben massiv eingetretener taktisch geprägter Unfairnis bei engen Spielergebnissen wurde mit den spezifischen Regelungen zu den letzten 30s, sowie der taktischen "Verletzungsschauspielerei" wurde Rechnung getragen. Dazu der für alle etwas eindeutiger nachvollziehbare Umgang zum passiven Spiel.

    Für unser Beispiel hätte es bspw. folgendes zur Folge, wenn die blaue Karte nicht gezeigt worden wäre hätte der SR trotzdem den Bericht zu verfassen und die unstrittig vorhandene grob unsportliche Verfehlung wird entsprechend durch die spielleitende Stelle bewertet und ggf. eine Sperre ausgesprochen muß aber nicht weil Strafmaß nach Maßgabe der Rechtsordnungen anzuwenden wären, könnte auch eine saftige Geldstrafe sein.
    Lediglich der Automatismus der Sperre ist also in unserem Beispiel vakant. Durch das Zeigen der blauen Karte in unserem Beispiel hat der SR dies jedoch bereits vorab innerhalb der Spielzeit so eingeschätzt, das er die Verfehlung als so grob einschätzt, das es in jedem Fall einen Bericht im Protokoll geben wird. Dieser ist dann natürlich korrekt durch den SR anzufertigen. Alles danach ist Sache der spielleitenden Stelle. Die könnte unabhängig vom vorliegenden Ablauf möglicherweise trotzdem abweichen auf bspw. nur eine zusätzliche Geldstrafe, da die Verfehlung als solche zu betrachten ist und nicht der formal falsche Ablauf zur blauen Karte.

    Benennen, aber nicht mehr regeltechnisch bewerten.

    Wieso das denn nicht,

    eine als vom SR besonders grobe unsportliche Verfehlung eines Spielers ,nach 8:10 a eingeschätzt, bleibt eine solche, egal zu welchem Zeitpunkt ( vor Spielbeginn, während des Spielablaufs, nach Spielende) sie geahndet werden muss. In jedem Falle muss in den erforderlichen Bericht der Kontext zum Zeitpunkt rein.
    Gruß Sven

    Moin,
    Aufhänger zur Einführung dieser Regel war letztendlich die zum Teil grob unsportliche Zeitschinderei durch schauspielhaftes Vortäuschen von Verletzungssorgen einzelner Spieler.
    Letztendlich ganz einfach für den SR. Time out, Anfrage an den betreffenden Spieler ob Behandlung erforderlich dann Freigabe an MV, alles danach liegt im Verantwortungsbereich der/des Betroffenen.
    Der Spieler der wirklich bspw. umknickt oder sich anderweitig "unsichtbar" verletzt und Hilfe von außen benötigt, wird dies auch fairerweise eingestehen.
    Außen vor sind selbstverständlich schwerste Verletzungen die sofortiges Handeln aller Beteiligten erfordern.

    Gruß Sven

    Wenn ich keine Strafe geben kann, kann ich auch keinen Regelbezug angeben.


    Ich sehe das eher umgedreht, wenn kein Regelbezug dann auch keine Strafe möglich, letztendlich im Umkehrschluß genauso richtig. Im übrigen fällt das Threadbeispiel aber unter Regel 16:9 d und ist damit eindeutig strafbar, die im Threadbeispiel vom SR als besonders grob eingestufte Unsportlichkeit (durch das Zeigen der blauen Karte) mit Regelbezug nach 8:10 impliziert dabei das uneingeschränkte Erfordernis des Berichtes. Als Ergänzung unter 16:11 sind übrigens die nicht unmittelbaren Spielzeitzeiträume angeführt.

    Gruß Sven

    Bei nem Vergehen nach dem Spiel geb ich ja auch keinen Regelbezug mehr an.


    Der Regelbezug bspw. zur groben Unsportlichkeit oder auch Tätlichkeit beginnt mit dem Wirksamwerden der "Aufsichtspflicht" der SR mit dem Betreten der Spielstätte und endet erst mit dem Verlassen derselben. Damit ist es jederzeit möglich Regelbezug herzustellen. Wichtig ist jedoch in solchen Fällen immer die Situation genau zu beschreiben und zwar möglichst eindeutig bereits als Protokollinhalt, wenn erforderlich jedoch auch nach Protokollunterschrift für den Zeitraum des Verlassens der Spielstätte.

    Gruß Sven

    Gruß Sven

    die blaue Karte löst laut Rechtsordnung in jedem Fall eine Sperre von einem Spiel aus.

    Grundsätzlich erstmal richtig

    Unerheblich ist, ob ich als Schiedsrichter einen Bericht schreibe( sollte ich tun) oder aber nicht(hab ich was falsch gemacht). Blaue Karte heißt ein Spiel Sperre.

    Und hier liegt vielleicht das Missverständnis vor allem in Bezug auf die Beurteilung des Schweregrades der Situation aus dem Thread. Es ist bei blauer Karte zwingend ein Bericht erforderlich weil wenn kein Bericht es durchaus einen Anfechtungsgrund für den Betroffenen geben könnte und damit ggf.auch keine Sperre ausgelöst werden könnte ( das ist aber noch Neuland), in einer solchen Situation würden sich die spielleitenden Stellen mit einer Bestrafung wegen fehlender Handhabe ggf. schwer tun. Im vorliegenden Fall liegt aber ein grob unsportliches Verhalten (welches der Regel nach eine alleinig direkte Disqualifikation nach sich ziehen kann) nach erteilter Disqualifikation für 3x2min vor. Damit die spielleitende Stelle hier jedoch eine Handhabe hat sollte ein entsprechender Bericht ggf. auch unter Heranziehung des Regelbezuges mit genauer Situationsbeschreibung ins Protokoll. Der einzige "Unterschied" an der Stelle ist, das kein Automatismus der Spielordnung eintritt, eine Spielsperre für den betreffenden Spieler trotzdem im Raum verbleibt und letzlich durch die spielleitende Stelle das Strafmaß entschieden wird. Heißt blaue Karte heißt mindestens ein Spiel Sperre es kann aber auch mehr, ein Spiel oder mehr Sperre geht aber auch weiterhin ohne erteilte blaue Karte.
    Und wie gesagt, der hier im Beispiel agierende SR hat nur zum Ausdruck bringen wollen das er die Situation als berichtswürdig eingeschätzt hat und lediglich formal fehlerhaft gehandelt. Das ändert aber nichts am Wirksamwerden des zu verfassenden Berichtes für die spielleitende Stelle die an Hand dieses und nur dieses Berichts entscheiden muss und wird.

    Gruß Sven

    Was hab ich denn Falsches gesagt?


    sorry nicht falsch aber missverständlich, weil der Regelbezug gehört in jedem Fall in den Bericht des Protokolls, damit die spielleitende Stelle reagieren kann, sonst fällt das nämlich aus. Ergänzend nochmal Du sprichst von geben darf, letztendlich gibts es dieses grundsätzlich eben nicht, denn SR fällen Tatsachenentscheidungen auf der Basis ihrer Regelkenntnis. Im Nachhinein reparabel sind nur eindeutige Regelverstöße als solche( siehe bspw. Pokalpartie Wetzlar - Löwen mit der letzten Spielminute) wenn sie denn von den Beteiligten erkannt werden. Auf den speziellen Fall nochmal abgestellt, es ist eigentlich völlig unerheblich ob hier beim Beispiel die blaue Karte gezeigt wurde oder nicht, der Bericht sollte in jedem Fall den Weg auf den Spielbogen schaffen da zwingend erforderlich, incl. Regelbezug und korrekte Beschreibung der Situation.
    Gruß Sven

    Und wichtig: Keinen Regelbezug bei dem Bericht zu dem Klatschen!

    Eine blaue Karte mit Regelbezug zieht eine Automatiksperre nach sich,
    ein schriftlicher Bericht (ohne blaue Karte und Regelbezug) nicht!
    Das kann also durchaus entscheidend sein.

    Aber mal davon ab: Ich finde eine blaue Karte für Klatschen auch völlig übertrieben (egal, ob es vorher
    schon Rot gab oder nicht). Aber das ist ein anderes Thema.


    Wenn das kein Sarkasmus ist bist du wohl ein klein wenig auf dem Holzweg. Nach der Regeländerung von 2010 glaub ich war nur das Problem der Kenntlichmachung gegeben wenn eine Disqualifikation einen Bericht nach sich zog. Die blaue Karte wurde deshalb eingeführt um dies für alle Beteiligten jetzt sofort sichtbar zu machen. Für den vorliegenden Einzelfall ist es dagegen völlig unerheblich und als ausgeführte Reaktion des SR formal falsch gewesen, da bei unterbrochenem Spiel die Disqualifikation wegen der drei Einzelstrafen ja bereits regelkonform ausgesprochen war. Daher greift hier nur die Regelung wie bereits beschrieben zur erweiterten Bestrafung mit den insges. 4 Minuten in Unterzahl. Der Bericht wegen des unsportlichen Verhaltens liegt im Verantwortungsbereich des SR und würde unabhängig von der gezeigten blauen Karte sowieso durch die spielleitende Stelle bewertet werden wenn er im Formular kenntlich gemacht wurde. Der betroffene SR wollte mit der gezeigten blauen Karte dies offensichtlich dem fehlbaren Spieler aber wohl deutlich machen.

    Gruß Sven

    Hätte erst mal zuende lesen sollen, die Situation aus dem Video rechtfertigt aus meiner Sicht weder eine Strafe für Torwart noch für Angreifer. Es hätte ganz normal mit Anwurf weitergehen können, ggf. Time out wegen Verletzung des Angreifers wenn erforderlich. Dieser hat immerhin den frontalen Weg auf den Torhüter gewählt. Gustaffson wollte lediglich den Ball zügig zum Anwurf befördern und kollidiert dabei eben mit dem frontal eindringenden Angriffsspieler, damit nimmt er dies selbst billigend in Kauf.

    Mir ging es jetzt nicht um eine Beurteilung der konkreten Situation, sondern um die möglichen Strafen. Kann es eine progressive Bestrafung gegen den Torwart in einer oben beschriebene Situation laut Regelwerk geben?


    Ein klares ja, es ist immer auf die Einzelsituation abzustellen, grundsätzlich schließe ich mich aber der Grundsatzfage an , der Torraum ist das Revier vom Torhüter. Es gibt leider den ein oder anderen Torhüter der genau diese Situationen ausnutzt, andersherum gibt es genug clevere Angreifer die eine solche Situation bewußt provokant herbeiführen.