Beiträge von Hagi63

    Der festgespielte Spieler wird wieder teilnahmeberechtigt wenn er entweder die besagte Anzahl von Spielen in der höheren Mannschaft aussetzt oder die 4 Wochenfrist verstrichen ist. Dies ist vor allem der bisherige allgemeine Kritikpunkt wenn es bspw. um Ferienzeiträume geht, wo ein Spielbetrieb im Nachwuchsbereich so gut wie nicht stattfindet, Spieler in diesen Zeiträumen wieder freiwerden und damit schon kalkulativ von Vereinen gehandelt wird. Daher mit der neuen Spielordnung die 6 Wochenfrist denk ich mal.
    Oft geht es ja auch um "unterklassig spielende Spieler" die in der höheren Mannschaft bspw. bei einer Verletztenmisere aushelfen müssen und die unteren Mannschaften nicht gerade personalmäßig üppig bestückt sind.
    Deswegen ist das Szenario aus #139 auch richtig. Wenn ein Spieler nach vier Wochen wieder frei ist und dann ein Spiel wieder höherklassig spielt ist er nicht wieder festgespielt, erst wieder beim zweiten es sei denn es liegen dann wieder vier Wochen zwischen den Folgespielen. Mit den neuen 6 Wochen wird die Festspielregelung deutlich verschärft und damit sollten die Vereine in Zukunft ihre Mannschaftsmeldung für eine Saison deutlich intensiver unter die Vereinslupe nehmen.

    Den Regelungen der Spielordnung des DHB nach gilt für beide Fälle Spielerin ist festgespielt, es sei denn der Landesverband hat im Nachwuchsbereich spezielle Regelungen in seinen Durchführungsbestimmungen erlassen, die die SPO spezifizieren oder außer Kraft setzten, bspw. ganz speziell nur für bestimmte Altersklassen oder für den Jugendbereich komplett und ja es reicht wenn der betreffende Spieler auf dem Spielberichtsbogen als Spieler eingetragen ist, damit ist er ja als am Spiel teilnahmeberechtigt nach Regel 4:3 dokumentiert und hat am Spiel teilgenommen. Für Schl.-Holst. gilt übrigens im Landesspielbetrieb der §55 definitiv , du müsstest jetzt noch ggf. in den Durchführungsbestimmungen deines Kreises oder Unterbezirkes nachschauen, da die auch wieder abweichen können vom Landesverband.

    die gelben Karten auf der Hand notieren


    Das ist sozusagen die Ersatzkarte in der Buli, wenn du richtig schaust verwenden die BL SR keine Karten mehr, denn da sitzen ja jetzt tausend wichtige Leute um den Kampfrichtertisch. Im Nachwuchsbereich wenn nicht viel zu erwarten ist mach ich das mittlerweile auch so, spart die teuren Notizkarten.

    Zu den Klamotten, andere Sportarten stehen bei den Herstellern halt nicht auf der Agenda,die sind halt für Fußballschiris konzipiert und da ist nu mal Klett von Vorteil im Gegensatz zu unserer Zunft. Ich habe bisher fast alles durch ( b und D, Adidas, kempa und aktuell Hummel) nimmt sich alles nicht viel.
    Notizkarte und gelbe Karte in der linken Hosentasche, Stift dazu in der Brusttasche links (auch wenns meist ordentlich Rückstände gibt) rote Karte in der besagten rechten Gesäßtasche und die blaue in der rechten Brusttasche. Wenn dann entsprechende Routine vorhanden ist minimierst du die Chance auf eine Verwechslung, letztendlich musst Du das aber die für dich beste Lösung selbst rausfinden.

    Die Frage war auch garnicht auf die eigene Mannschaft bezogen, sondern auf den Fall, dass der Gegner einen festgespielten Gegner einsetzt.
    So geschehen vor 2 Jahren, als eine Mannschaft einen Spieler in der 3. Mannschaft einsetzte, der sich zuvor in der ersten und zweiten Festgespielt hatte. Da fragte ich aus Interesse beim BHV mal nach wie genau in so einem Fall zu entscheiden ist und ob nuliga dies erkennen könnte.

    Dann ist das in diesem Moment schon zu spät. Unabhängig davon das Staffelleiter je nach Verband noch das ein oder andere Hilfsmittel zur Feststellung solcher Sachverhalte zur Verfügung haben. Wenn jedoch ein solcher Verdacht besteht, steht es jedem Mannschaftsverantwortlichen frei vor Unterzeichnung des Spielprotokolls diesen in den Schiedsrichterbericht aufnehmen zu lassen. Immerhin sind solche Spieler am ehesten auf der Platte auszumachen. Dann kann und muss auch ein Staffelleiter/spielleitende Stelle aktiv werden und die Sachlage prüfen.

    Anbei der Text der Spielordnung des DHB welche mit der neuen Saison gültig wird. Neu ist die Verlängerung der Wartezeit auf 6 Wochen. Es gibt nach wie vor zwei Kriterien, die 6 (alt 4)Wochen bzw. zwei aufeinanderfolgende Spiele in der höheren Mannschaft.

    § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von sechs Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Sechs-Wochen-Frist einzurechnen.
    (2) Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt.
    (3) Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt1. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.
    (4) Durch den Einsatz in der Deutschen Jugendbundesliga der wA-Jugend findet die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine Anwendung.

    vom Schiedsgericht per roter Karte vom Platz gestellt

    geht nicht, disqualifizieren können nur die Schiedsrichter

    das Spiel wurde als verloren gewertet.

    macht in erster Instanz die spielleitende Stelle, in der Regel also der Staffelleiter

    Ist diese Entscheidung richtig?

    für diesen speziellen Fall ja, da diese Spielerin nicht teilnahmeberechtigt gewesen ist, und damit ggf. auch die Bedingungen für eine Wertung gegen die betreffende Mannschaft vorliegen

    Wäre ein solcher Nachtrag überhaupt möglich gewesen, wenn noch Platz auf der Bank/in der Aufstellung gewesen wäre? Dann lediglich Gelb gegen die Bank

    ja das wäre dann so

    Hätte man eine Spielerin aus der Aufstellung nehmen können und dafür die betroffene Spielerin nachtragen können?


    Eigentlich Nein, die Regel lautet wer zu Spielbeginn im Protokoll eingetragen und anwesend ist, ist teilnahmeberechtigt. Ursprünglich waren Streichungen auf dem Spielberichtsbogen aus Papier nicht gestattet, in der heutigen digitalen Zeitrechnung relativiert sich dies etwas, da man ja nicht streicht sondern löscht.Heißt
    also bis zum Start und der digitalen Unterzeichnung des digitalen
    Spielprotokolls könnte man jederzeit seine Mannschaftsaufstellung
    entsprechend korrigieren bis zur regelkonformen Maximalanzahl von
    Spielern. Nach dem Start nicht mehr.
    Es sei denn die Durchführungsbestimmungen der Verbände geben hier Regelungen vor.

    Bei einem B-Jugend-Spiel stand eine spielberechtigte Spielerin bei Anpfiff auf dem Platz. Es wurde jedoch aus Schusseligkeit vergessen, sie im Spielbericht einzutragen. Das fiel auf, als sie nach 5 Minuten ihr erstes Tor warf. Sie wurde vom Schiedsgericht per roter Karte vom Platz gestellt und das

    Spielberechtigung implementiert nicht automatisch die Teilnahmeberechtigung am Spiel. Spielberechtigungen werden durch die jeweiligen Passstellen der Landesverbände erteilt und gelten nach Vorlage aller Voraussetzungen, können unter Umständen eingeschränkt sein oder bspw. durch Sperren außer Kraft gesetzt werden. Da bei Deinem Beispiel bereits 14 Spielerinnen eingetragen waren ist ein mögliches Nachtragen also ausgeschlossen gewesen. Damit gehen die Folgewirkungen in Ordnung abgesehen von den oben gemachten Bemerkungen.

    Es gelten dieselben Reglung als ob die 1. Mannschaft eine Klasse höher spielen würde.


    Nicht unbedingt, dies ist wiederum eine Festlegungsfrage des einzelnen Landesverbandes, anbei der aktuell gültige Spielordnungstext.
    Heißt konkret wenn der jeweilige Verband kommentarlos die Festspielregelung übernimmt dann ist es so wie bspw. im Post 113 gesagt. GGf. erweitert ein Landesverband die Regelung Spielklassenbezogen, dann wäre es nicht so.

    § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen
    (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Vier-Wochen-Frist einzurechnen.
    (2) Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt.


    Red.: DHB Stand: 09.11.2018 Seite 28 von 40

    (3) Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt2. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.
    (4) Durch den Einsatz in der Deutschen Jugendbundesliga der wA-Jugend findet die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine Anwendung.

    Wenn das in Finnland so geregelt ist, okay, wäre aus meiner Sicht unter den hier gültigen Bestimmungen ein Einspruchsgrund der ggf. Aussicht auf Erfolg hätte. Letztendlich sind dann aber die finnischen Spielordnungsbestimmungen etc. heranzuziehen um das zu beurteilen.

    Wolln wir vielleicht erstmal klären welche Liga, drittes TTO gibts nur in der Bundesliga ggf. Profiligen wo man auch 16 Spieler im Formular hat, ich bin mir gerade nicht sicher wie weit runter diese Ausnahmeregelung gilt. Ab 4. Liga abwärts gibt die Regel nur zwei, je eins in der Halbzeit, her. Die Begründung des Kampfgerichts selbst ist etwas abenteuerlich.

    die Schnittstelle fehlt, um die Daten sauber auf der Homepage darzustellen


    Das ist dann aber ein Problem was auf der entsprechenden Homepage zu lösen ist und nicht bei NU Liga. Die NU liga ist auf den Landesverbandshomepages die es einsetzen mit zahlreichen Daten und entsprechenden Livetickern abrufbar. Anbei die Beispielverlinkungen vom HVMV nuLiga Handball und

    HVB nuLiga Handball den Verzweigungen bis in die untersten Ligen des jeweiligen Verbandes.

    Persönliche Sperren die keine automatische Sperre nach § 17 (1) sind, gelten grundsätzlich für alle Tätigkeitsfelder, Staffeln, Mannschaften etc. für den Zeitraum des ausgesprochenen Strafrahmens.
    Es wäre jetzt von Vorteil zu wissen ob mit der Geldstrafe nach dem benannten § 17 5d auch der Zeitrahmen für die Sperre durch die spielleitende Stelle benannt wurde. Außerdem stellt sich die Frage hinsichtlich der Erlassfrist für die persönliche Sperre.
    Grundsätzlich kann dies auch saisonübergreifend erfolgen wenn das Delikt entsprechend schwer war und die spielleitende Stelle fristgerecht reagiert hat.

    Hatte ich gerade selbst zum letzten Saisonende einen solchen Vorgang am Wickel.
    Für die Einhaltung von Strafmaßnahmen ist dann nun mal jeder selbst verantwortlich egal ob als Verein oder Person. Die entsprechenden Konsequenzen sind ja vorher bekannt, wenn nicht gerade ein Verfahren ins Laufen gebracht worden ist.

    Seit heute ist das neue DHB Schiedsrichterportal online, Zugang für SR im Bereich des DHB u.a. entweder mit den persönlichen NU Liga Account Daten oder Handball4all. Für meine Begriffe endlich ein innovativ gestaltetes Portal mit allen Informationen u.a. auch den aktuellen Fragenkatalogen.

    Das kann doch nur eine Angebotsliste sein

    Ist es aber nicht, das ist ein Bild aus dem System selbst mit den gebundenen Admins. Im übrigen haben ich eben feststellen können, das es beim DHB bereits eine Teilumsetzung insofern gibt, das man als SR im Bereich des DHB Zugang mit seinen NU Liga Daten zum seit heute online gegangenen neuen Schiedsrichterportal erhält.