Beiträge von Hagi63

    Zickenbändiger

    Das hängt mit den Spielrechten zusammen, diese werden im Jugendbereich fast komplett anders gestaltet, indem die Spielrechte Mannschaften zugeordnet werden müssen, heißt festspielen innerhalb CI und CII wird bleiben, wenn in unterschiedlichen Ligen am Start, dürfte dann auch heißen das die D Jugendliche die ein Spielrecht in der C haben wird, sich festspielt in der C Liga, in einer D Liga aber weiter eingesetzt werden darf

    Der § 19 wird zukünftig das Jugendspielrecht beinhalten, ein Jugendspieler kann dann wohl maximal drei Spielrechte in maximal zwei Vereinen erwerben im groben gesagt, 19a Zweitspielrecht und 19b Gastspielrecht werden komplett gestrichen.

    Wie sich das in der Praxis darstellen wird bleibt aber noch abzuwarten.

    Nach Regel 17:9 obliegt die Entscheidungshoheit aber ausschließlich den Schiedsrichtern. Dies wurde nach wie vor nicht geändert auch wenn es nach und nach ausbildungstechnisch und höherklassig durch den Einsatz des vermeintlich ach so notwendigen Technischen Delegierten aufgeweicht wird.

    Die SR können also mit ihrer Entscheidung auf das Handeln des TD bzw. des ZN abstellen.

    Zitat 17:9

    Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die

    Richtigkeit der Zeitmessung, treffen die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch

    2:3).

    2 Spiele bzw. 8 Wochen gilt dann nur noch im Erwachsenenbereich

    anbei das Zitat aus dem Entwurf

    (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Alters-

    klasse im Erwachsenenbereich wird das Spielrecht der Spie-

    ler*innen in Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Ver-

    eins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler/ eine Spiele-

    rin nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen

    der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft

    erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere auf-

    einanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mann-

    schaft/en ohne ihn/ sie ausgetragen worden sind bzw. nach

    der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höhe-

    ren Mannschaft ein Zeitraum von sechs acht Wochen verstri-

    chen ist. Der Tag, an dem der Spieler/ die Spielerin zuletzt in

    der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Sechs Acht-

    Wochen-Frist einzurechnen. Während der Dauer einer persön-

    lichen Sperre ist die Wiedererlangung des Spielrechts ausge-

    schlossen.

    Ich denk mal Zickenbändiger hat das wohl richtig erkannt. Wäre seine Beispielplanung genau umgekehrt (also Samstag Bundesliga und Sonntag Landesliga), dann wären die in der Bundesliga eingesetzten Spieler jedes Wochenende festgespielt und könnten in der LLiga nicht eingesetzt werden. Der Knackpunkt wird hier voraussichtlich wirklich die Spielplanung innerhalb der Ligen werden. Hier kommt den Mannschaftsverantwortlichen / Vereinen zukünftig ein Haufen Verantwortung entgegen, bezüglich Überblick behalten.

    Das ist dann voraussichtlich zusätzlich eine schwierige Gestaltung beim altersklassenübergreifenden Einsatz von Jugendspielern ( bspw. C jugendlicher in B Jugend). Na mal schauen wo die Reise hingejht.

    @ Dany das hast Du dann wirklich falsch verstanden, es war nur die abgekürzte Schnellausführung zu Coglyns Erläuterung. Und beim Freiwurf geht bspw. der Block schon mal mit hoch, also Kopf zum Ball. Beim Torwart (Kopf zum Ball) eher unwahrscheinlicher aber nicht unmöglich bspw. bei angebotener kurzer Ecke die dann mit einer nichttypischen Torwartbewegung zugemacht wird, da spielen dann die Hunderstel sec eine Rolle im Situationsablauf. Einen Konjunktiv ("..hätte..") gibt es dabei nicht. Die Entscheidung muss/müssen der/die SR treffen so er/sie dies denn wahrnimmt/wahrnehmen. Es ist übrigens definiert wann ein Kopftreffer tatsächlich einer ist, geht der Ball bspw. nur ans Ohr ist es keiner oder wird vorher noch ein Körperteil berührt bspw. die Schulter dann ist es auch kein Kopftreffer .

    siehe Funkrufs Beschreibung zu 8:9 d, heißt Disqualifikation ohne Bericht, an der Stelle gibt es keinen Ermessensspielraum für den SR nur die Frage zu klären Ball zum Kopf oder Kopf zum Ball, der Schütze trägt letztendlich die alleinige Verantwortung für sein Wurfverhalten (siehe Kommentar zu 8:9), und wie so oft im Leben gilt Unwissenheit oder auch Unvermögen schützt vor Strafe nicht zwingend, Regel 8:9 ist übrigens mit der groben Unsportlichkeit überschrieben die zu ahnden sind.

    Moinsen,

    nach der neuen Einlassung von f21Dirk kommen wir der Sachlage etwas näher.

    Genau im Gegenteil zu der Annahme ist der Punkt 2 das entscheidende Kriterium zur weiteren Betrachtung.

    Erstens, die Sachlage zum Wechsel im Jugendbereich bis Jugend B als Regelbestandteil im DHB in 4:4 wurde bereits zitiert.

    Zweitens, das Anzeigen der Richtung durch einen der beiden SR ist in diesem speziellen Falle nicht alleinig ausreichend um Ballbesitz für A zu erwirken, da nach Regel 15:6 und 15:7 Regelwidrigkeiten des Werfers und seiner Mitspieler bei formalen Würfen (Freiwurf, Einwurf. etc.) zu korrigieren sind. Dieser "Prozess" war hier jedoch noch nicht durch Spielfortsetzung mit Einwurf abgeschlossen.

    Dabei unerheblich sind die Umstände (Protest oder aus eigenem Antrieb des SR) die zur Korrektur des Wurfes führten. Durch Mannschaft B wurde die entsprechende Regelfolge ja eingeräumt, die zur Korrektur und damit zum "Nachteil" für A führte.

    Da die Wurfausführung des Einwurfes sich noch im Status "ohne Anpfiff" befand sind nach 15:7 alle Fehler zu korrigieren, anschließend ist anzupfeifen. Mit der Korrektur verblieb damit Mannschaft A also definitiv und regelkonform im Ballbesitz. Damit einhergehend ist die Bestrafung wegen des Wechselfehlers bei Nichtballbesitz ebenfalls regelkonform und nach 17:11 gedeckelt. Soviel zur formalen Seite.

    Insgesamt ist die Angelegenheit aber an mehreren Stellen etwas unglücklich wie bereits angedeutet.

    Erstens hätten die SR hier durchaus ein Beratungs Time Out nach 17:7 geben können bzw. sogar müssen um dies auch nach außen zu dokumentieren, damit klar für alle ist, weiterführende Richtung ist nicht klar und eindeutig. Der Wechselfehler hätte übrigens, bei gleicher Abfolge wie beschrieben, auch in diesem Falle genauso Bestand gehabt.

    Zweitens, ein cleverer und das Spiel mitverfolgender Mannschaftsverantwortlicher hätte die ausreichend vorhandene Zeit zum Reagieren/Handeln genutzt um die einwechselnde Spielerin B7 vom Eintreten zurückzuhalten und B6 wieder zurück aufs Parkett geschickt bzw. gar nicht erst runtergelassen. Entsprechend der Einlasung zu 1, das Spiel war ja eben noch nicht fortgesetzt.

    Moin

    einen Spezialistenwechsel Abwehr/Angriff (wie oben Bst. 2 b ) kann es im Nachwuchsbereich nicht geben, genau um das im Nachwuchsbereich zu unterbinden wurde diese Regelung ja halt eingeführt, nur bei eigenem Ballbesitz (im eigenen Angriff) wechseln zu können. Bei vorgenanntem Sachverhalt stellt sich lediglich nur die eine Frage, war das Spiel bereits wieder fortgesetzt oder noch nicht. Wenn nicht, was ich der Beschreibung nach als höher wahrscheinlich einstufe ( "Schiedsrichter begibt sich zur Aufklärung zum Ort des Geschehens" ), dann war der Wechsel von B etwas voreilig, da der Ballbesitz strittig war und noch nicht eindeutig zu B gewechselt hatte und somit ist die Wechselfehlerstrafe regelkonform, da eine Entscheidung durchaus korrigiert werden kann solange keine Spielfortsetzung stattgefunden hat. Die Verantwortung an dieser Stelle für einen korrekten Wechsel liegt ausschließlich bei den Mannschaftsverantwortlichen. War jedoch eine Spielfortsetzung bereits wieder erfolgt (Ball wieder im Spiel) , wären sämtliche Schritte oben nicht mehr regelkonform gewesen und könnten durchaus als Basis für einen Einspruch nach dem Spiel herangezogen werden.

    In einem sehr schwierigen Spiel haben die Schiris das meiste richtig gemacht. Und es zeugt eher von Größe, das zu checken, wenn man es für möglich hält, sich bei den Pässen verzählt zu haben. Dann noch der Druck von beiden Seiten, besonders vom dänischen Trainer...

    Größe ist das mit Sicherheit gewesen aber regeltechnisch aus meiner Sicht völlig daneben und wird den beiden in ihrer Entwicklung vielleicht nicht dienlich sein, wobei dies mal wieder eine Situation für die Regelhüter war, die für endlosen Diskussionsstoff sorgen wird und möglicherweise vielleicht zukünftig mit Eingang ins Regelwerk findet.

    Beim schauen dachte ich mir nämlich auch beim Pass auf Landin, wo bleibt der Pfiff, das war doch der 5.Paß Es kam aber keine Entscheidung, das Spiel lief also weiter und war nicht unterbrochen. Es war definitv die falsche bzw. nicht rechtzeitig richtig getroffene. Inwieweit der Rest des gesamten Ablaufs mit Entscheidungskorrektur im laufenden Spiel jetzt unter den 17:11 also die unanfechtbaren Tatsachenfeststellungen der SR fällt würde mich dann doch interessieren. Ich hätte mir vorstellen können, wenn die Konzessionsentscheidung gegen die Schweden nicht getroffen worden wäre und Bergendahls Tor gezählt hätte, wäre Dänemark in einen Einspruch gegangen.

    Insgesamt jedoch ein tolles Spiel und auch die SR haben eine sehr gute Figur bis eben zur Min. 59:43 dahin abgegeben.

    Mit der Einführung des digitalen Spielberichtes ist die Fehlerquote an dieser Stelle "drastisch" in die Höhe geschnellt. Bin selbst "Opfer" einer solchen Schluderhaftigkeit der Beteiligten in einer ähnlichen Situation als MV in der Ostsee Spreeliga im Nachwuchsbereich geworden, mit einem ebensolchen Spielstandsausgang zu unserem Nachteil.

    Als "Prominentes" Beispiel sei hier aus der letzten Zweitligasaison auch noch mal das Spiel von Empor Rostock in Konstanz erwähnt. Im von mir erwähntem Falle hat es dahingehend sogar einen Protokolleintrag mit nachfolgendem Einreichen des spezifizierten rechtlichen Gehörs gegeben, der eigentlich ein Ermittlungsverfahren durch die spielleitende Stelle hätte nach sich ziehen müssen. Das wurde aber geflissentlich unter den Tisch gekehrt bzw. hat keine Konsequenzen nach sich gezogen.

    Da kann man schon mal ins Grübeln kommen, vor allem sehe ich den sportlichen Gedanken an dieser Stelle zukünftig mehr als in Gefahr, da es keine "Waffengleichheit" für die am Spiel Beteiligten mehr gibt.

    Ansonsten gebe ich der Idealvorstellung von "Funkruf" recht, diese wird aber in den Schiedsrichterausschüssen bezüglich des Lehrinhaltes z. T. ad absurdum geführt, wie selbst erlebt. Und wenn dann am Kampfgericht die neuen jungen Beteiligten als Zeitnehmer/Sekretär, dank ihres grandiosen Bildungszustandes, nicht mal mehr wissen was eine Heim und eine Auswärtsmannschaft ist, braucht man sich nicht zu wundern, wenn manche Anzeigetafel in der Halle ihr ganz spezielles Eigenleben entwickelt.

    Das "Aufeinanderfolgen" von Spielen in der höheren Spielebene wird eben nicht durch das o. g. besagte eine Spiel einer unteren Ebene unterbrochen, heißt ein Spieler der unteren Mannschaft II spielt Spiel 1 in I danach in II und dann wieder in I, danach ist er festgespielt und muss entsprechend die zwei Spiele oder 6 Wochen in Mannschaft I absitzen bevor er wieder in II spielen kann, die gesammelten Ausnahmeregelungen (bspw. die 21er) lass ich hier mal außen vor. Spielt er dann ein drittes Spiel in Aufeinanderfolge der Ebene I ist er wieder fest mit neuer Freiwerdefrist, ist jedoch ein Spiel Pause in der Aufeinderfolge der Spielebene I für diesen Spieler ist er danach nicht für II fest. Durch die Anwendung der NU liga bspw. kann das mittlerweile jeder selbst kontrollieren, die Staffelleiter können das im Rahmen ihrer Ligenbefugnisse dabei sehr schnell nachvollziehen, vor allem wenn mehrere Mannschaften eines Vereins am Start sind.

    Es gibt keinen "falschen Nullkontakt" sondern nur den regelkonformen nach Paßempfang. Nullkontakt aus dem eigenen Anprellen gibt es nicht. Die Erläuterung dazu steht sehr wohl unter den Guidlines und Interpretationen: Zitat wie folgt

    "Gemäß Regel 7:3c zählt das erste Berühren des Bodens nach der Ballannahme im Sprung nicht als Schritt (Nullkontakt). Unter "Ballannahme" ist jedoch nur die Ballannahme nach einem Zuspiel zu verstehen. Demgegenüber ist das eigene Anprellen und wieder Fangen des Balles in der Luft nicht mehr als Ballannahme im Sinne der Regel zu verstehen. Der Bodenkontakt nach Anprellen zählt deshalb ausnahmslos als Schritt." Zitat Ende (Regelstand 01.07.2022)

    Hab jetzt nochmal das Video selbst gefunden und besagte Szene geschaut, wenn das Signal von Z/S tatsächlich vor dem Torerfolg der Ägypter erfolgte ist die Spielfortsetzung mit 7m und 6 Rot gegen 5 Weiß korrekt. Ist jedoch die hörbare Wahrnehmung richtig das das Signal erst nach dem Torerfolg der Ägypter kam, wäre die sofortige Toranerkenntnis aus meiner sicht regelkonform, danach Anwurf und ebenfalls weiter mit 6 Spieler Rot gegen 5 Spieler Weiß

    Entscheidend zur Beurteilung an dieser Stelle ist, wann ertönte das Signal vom Kampfgericht, bzw. ertönte es überhaupt und wurde dann mit diesem Signal die Spielzeit seitens Z/S unterbrochen. Alles was nach diesem Signal kommt ist auf der Platte quasi ungültig bzw. nicht geschehen, Ausnahme sind die persönlichen Strafen, die Spielfortsetzung richtet sich dann nach der ursächlichen Situation. Wenn das Kampfgericht den Fehler nicht bemerkt, sind die SR angehalten selbst zu handeln vorausgesetzt sie erkennen selbst diesen Fehler. Da das Spiel wohl erst nach dem Torerfolg unterbrochen wurde, ist die Folge wie beschrieben wohl korrekt, es stellt sich nur die Frage ob tatsächlich mit 6 oder doch richtigerweise mit 5 Feldspielern bei Weiß das Spiel fortgesetzt wurde.

    Insgesamt finde ich übrigens bei der Situation gestern dass das Einstiegen von Smarason schon mehr als unglücklich war.

    Seine Schlagbewegung in dem Moment war einfach nicht ganz sauber, wenn er nur den Ball trifft ok, wenn er so wie er ausholt nur den Gegner trifft und gar nicht den Ball, kann das durchaus so wie er ausgeholt hat schon mal 2min geben und dummerweise landet dann seine Hand noch schön satt in den Weichteilen von Gidsel weil dieser den Ball zuvor weg/zurück gezogen hat, sodass die Hand von Smarason am Ende weit weg vom Ball ist und an der denkbar schlechtesten Stelle des Gegeners einschlägt.

    Blaue Karte hätte ich da defintiv nicht gegeben.

    Wenn man aber seinen Fokus auf eine handvoll Standbilder/Super Slomotions legt und die Gesamtsituatiuon ausblendet, kann ich zumindest verstehen wie man auf Rot kommt / kommen kann.

    Moin,

    du zeigst hier doch genau die Bewertungskriterien auf in der entsprechenden Abfolge.

    Schlagen ist regeltechnisch nicht erlaubt (auch nicht nach dem Ball), Praxis sieht entsprechend oft anders aus. Ich gehe davon aus das die SR sich nur überzeugt haben ob tatsächlich getroffen ja oder nein.

    Da der Treffer nicht wegzudiskutieren ist wird eine gesundheitsgefährdende Spielweise daraus mit der regeltechnischen Konsequenz einer Disqualifikation. Aus welchem Grund die Blaue nachgezogen wurde ist für mich auch nicht ersichtlich und eigentlich nicht regelkonform, es sei denn der Delinquent hat den SRtern noch einen entsprechenden Kommentar mit auf den Weg gegeben der aus den Bildern nicht ersichtlich ist. Die Begründung der SR im Spielprotokoll würde mich daher mal an der Stelle interessieren.

    Ja, die Blaue zieht eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich, es sei denn der bereits getätigte Einspruch vom SCM kommt zum Tragen oder die spielleitende Stelle erhöht da oder kippt alternativ sogar die SR Entscheidung was normalerweise nicht zu erwarten ist. Schlauer ist man als Zuschauer da erst beim nächsten Spiel des SCM.