Ich bin spät dran, aber dennoch. Die Antwort von höchster Stelle,
"Soweit bei der Beantragung eines Team-Time-outs weder ein akustisches Signal erfolgt, noch vom Zeitnehmer die Spielzeituhr angehalten wird, gibt es keine Möglichkeit, etwas zu korrigieren.
Wenn, wie von Dir geschildert, die Spielunterbrechung erst erfolgt, nachdem die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, kann dieser Treffer nicht annulliert werden. Hieran ändert sich auch nichts, wenn der Zeitnehmer erklärt, zu welchem Zeitpunkt (wie will er dies zweifelsfrei wissen und vor allem belegen) und bei welcher Spielsituation die Mannschaft das Team-Time-out beantragt und er die Hand gehoben hatte.
Wenn in den Ausführungen im Kommentar zur Regel 2:9 vom Signal des Zeitnehmers die Rede ist, handelt es sich dabei um einen Pfiff (siehe IHF-Erl. 3 Abs. 3 und auch Regel 2:8c). Ein Handzeichen reicht nicht aus.(........)
Deshalb ist in diesem Fall das von der gegnerischen Mannschaft erzielte Tor regelgerecht. Es geht mit Anwurf für die Mannschaft weiter, die eigentlich zuvor ein Team-Time-out beantragt hatte. Aber das kann sie ja jetzt wieder tun, sie ist ja im Ballbesitz…
Das Fehlverhalten ist dem Zeitnehmer zuzuordnen. Er ist von den Schiedsrichtern entsprechend zu belehren. Der Vorfall sollte mit Angabe von Zeitpunkt und Spielstand im Spielprotokoll vermerkt werden. Zudem ist die Grüne Karte der beantragenden Mannschaft zurückzugeben.(.....)"