Vergehen während des TTO sind so zu ahnden, als wären sie während der Spielzeit begangen worden.
Also:
Wenn du der Ansicht bist, dass diese Aktion eine Ursache hatte (z. B. Ärger über einen nichtgegebenen Schrittfehler), kannst du durchaus eine grobe Unsportlichkeit unterstellen; also DQ. (Wertung des "kickens" = dreschen)
Siehst du aber keine "Frustaktion", so bleiben dir noch zwei Möglichkeiten:
a) 2 - Min wegen unsp. Verhaltens ("kicken" = spielen)
b) nichts, da du "zufällig"
zum Kampfgericht (wegen des TTO - Pfiffs) geschaut hast (nennt man glaub´ ich dann Fingerspitzengefühl).
Somit ist es mal wieder wie immer im Leben : alles Interpretationssache. 