Beiträge von Schieri_neu

    Zitat

    Original von berndo
    Ach Ulle, jetzt bin ich aber enttäuscht. Ich hätte mir nach dieser Diskussion jetzt schon mal eine Stellungnahme von Dir erhofft: Bestrafung bei absichtlichem nicht angekündigten Kopftreffer aus dem Spiel heraus möglich oder nicht???
    Also, ich denke ich kenne Deine Antwort.


    Nein, nein und nochmals nein :wall: :wall: :wall: :nein: :nein: :nein:

    Zitat

    Original von berndo

    Nicht ganz: Es muss nur ein Teil eines Fusses während der Wurfausführung am Boden bleiben, das ist selbst beim Rutschen möglich (aber jetzt bitte nicht meterweit rutschen). Der andere Fuss kann beliebig abgehoben und wieder hingesetzt werden.


    Und bitte nicht über "Begrenzungslinie" rutschen! :lol:

    Aus dem Spiel heraus hast du (außer nach vorheriger "Ankündigung") keine Chance zu bestrafen!

    @TNT: Natürlich ist das Spiel dort unterbrochen, nicht aber die Spielzeit (jeder Pfiff unterbricht das Spiel; und der war ja durch die Verhängung eines FW eindeutig da!

    IHF - Erläuterung 6e)

    Grob unsportliches Verhalten...

    den Ball während einer Spielunterbrechung (also auch bei der Ausführung eines FW oder 7-m) bewußt auf einen Gegenspieler werfen, wenn dieses nicht als Tätlichkeit zu bewerten ist.

    In Kombination mit 8:5 (s.o) brauchen wir also nicht mehr über unsportliches Verhalten (Ermahnung, Verw.,2-m) nachdenken! Hier gibt´s nur eines: Minimum rot!

    Ob Absicht oder nicht spielt hier nicht die Rolle; auch nicht die Spiel- und Altersklasse. Hier steht der Schutz der Spieler im Vordergrund!

    In Sachsen, in der Nähe von Leipzig:

    Ein Vater möchte seinem 8-jährigen Sohn die Tiere im Wald zeigen.

    Sie steigen auf einen Hochsitz. Der Junge schaut nach Norden und sieht sogleich zwei Füchse, der Vater beobachtet den Süden und erblickt eine nackte Frau, die sich auf einer Lichtung sonnt.

    Der Sohn ganz aufgeregt zu seinem Vater: "Vati, Figgse, Figgse!!!"

    Daraufhin der Vater: "Nur, wenn de dor Muddi nüscht soochst!!!"


    Liebe Freunde aus Sachsen: Bitte:Hail: .... bitte nicht persönlich nehmen!:Hail:

    Da Anspucken mit Treffer = Tätlichkeit (Auschluss), ohne Treffer = grobe Unsportlichkeit (Disqualifikation) kann das Spucken auf die Erde (ohne(!!!) deutlich zu erkennenden Grund) nur unsporliches Verhlaten sein und somit nur unter die "normale" Progressionsreihe fallen.

    Zitat

    Original von agusta
    Das Spucken iswt ja nicht immer als Verachtung oder Beleidigung zu werten, manche sind vielleicht zu dumm zum schlucken oder fühlen sich megacool...ich finds einfach widerlich, aber Rot ist doch etwas heftig, denke ich. Ermahnung und Aufwischen des "Spuckers" finde ich okay.

    Ich auch :hi:


    Zitat

    naja in der BL wird sowas scheinbar geduldet oder wurde ned gesehen, aber im Fernsehn war da am Dienstag Kretzsche in der 38. Minute in Großformat dabei zu sehen, deswegen bin ich da drauf gekomm, find sowas ned ansehlich, sind ja ned beim Fußball, wo alle wie die Lamas rumspucken, oder?


    Ob sich da die Bördelandhalle gefreut hätte :baeh:?

    Wenn ich so etwas sehe, kriege ich das k...

    Anspucken ist laut Regelwerk (8:7) Komm. eine Tätlichkeit! Anspucken bedeutet dabei, dass man getroffen wird; sonst grob unsportlich - also rot.

    Übrigens wertet der Gesetzgeber anspucken auch als Tätlichkeit.

    Wenn ich also darüber zu werten hätte, wenn ein Spieler in meine Richtung "spotzt", hat er mich mit Sicherheit immer getroffen - so etwas gehört nicht in die Hallen.

    Hauptproblem ist jedoch, dass unsere Jugend es ständig von den "Rasenbewässerern" vorgemacht bekommt - da sollte man auch mal ansetzen.

    Ich fühle mich bei dieser Diskussion ganz stark an die "Atomkraft - nein Danke"-Diskussion der 70-er Jahre erinnert. Da standen 11 - 14 - jährige vor den AKW´s und beschimpften, bespuckten und traten die Polizei.

    Bitte, sachlich bleiben:

    Natürlich kann (und soll man!) geteilter Meinung über Sinn und Zweck solcher Transporte (und auch kontroverser) Meinung sein.

    Wenn man sich aber gegen bestehendes Recht stellt, muss man sich im klaren sein, mit den Konsequenzen umzugehen. Wenn man also Bungeespringer ist, muss man damit rechnen, dass das Seil reissen könnte (ich wähle hier bewusst den Konjunktiv). Wenn man sich einem sportlichen Wettkampf stellt, muss man damit rechnen, dass man ihn verliert. Wenn ich eine Bank überfalle (zugegeben ist dieses Beispiel wirklich saublöd), muss ich damit rechnen, in´s Gefängnis zu kommen.

    Also:

    Wenn ich mich an Bahngleise (hinter einer Kurve, wo ich weiß, dass der Zug bestimmt kommt!) ankette, rechne ich natürlich damit, dass der Zug rechtzeitig anhält(???)

    Ich bin absolut kein Ja-Sager, aber Protest sollte so ausgeführt werden, dass alle Beteiligten damit sinnvoll umgehen können, bei aller Emotion.