Zitat
Original von Mannem vorne!
@ Friggi und Jörg aus Basche
Bei nebenberuflicher Ausübung (bis 15 Stunden/Woche) besteht auch unter € 154 eine Pauschalierungspflicht der Abgaben: 12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung und 2 % pauschalierte Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag - zusammen also 25 %.
Wenn z. B. ein Trainer netto € 50,00 erhalten soll, entsteht dem Verein dafür ein Aufwand in Höhe von € 66,66.
Die Bundesknappschaft ist dabei nur zuständig für Abgaben von privaten Beschäftigungsverhältnissen, z. B. Kindermädchen, Putzfrau, etc.
So ihr "Hobby-Steuerfachleute" 


Sorry das ist falsch !
Es handelt sich hier um einen s.g. Freibetrag, der Übungsleitervergütungen ganz klar regelt. EUR 1848,-- sind pro Jahr abgabenfrei --> abgabenfrei bedeutet hier, dass weder Lohnsteuer noch sozialversichrungsbeiträge abgeführt werden müssen. Es liegt hier kein Minijob oder geringes Beschäftigungsverhältnis vor.
Ich betone deshalb auch, dass es sich hierbei um einen Jahresfreibetrag handelt, der oftmals fälschlicherweise auf den Monat umgerechnet wird. Das bedeutet in der Praxis, dass man z.B. EUR 1500,-- in einem Monat als Übungsleiter kassieren kann, wenn ich in den anderen Monaten nicht mehr als 348,-- bekomme. Auch diese Variante fällt unter den Bereich Übungsleitervergütung.
Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der Übungsleiter den jährlichen Freibetrag an den Verein abtritt. Entsprechende Formulare gibts beim Finanzamt oder Sportbund oder können mit dem genauen Wortlaut selbst erstellt werden. Diese Erklärung ist von allen Übungsleitern jedes Jahr einzuholen. (Achtung der Betrag auf der Erklärung darf den erhaltenen Betrag nicht übersteigen.)
Anders verhält sich das natürlich, wenn ich den Trainer auf Honorarbasis gegen Rechnung beschäftige. (Trainer stellt z.B. seine Leistung dem Verein in Rechnung.)
Zusätzlich können Fahrtkosten zu den Auswärtsspielen abgabenfrei erstattet werden. Der km-Satz lag hier pro gefahrenem km im Jahr 2003 für die ersten 10 km bei EUR 0,30 für die weiteren 10 km übersteigenden km bei EUR 0,40. Diese km-Abrechnung muß detailliert erfolgen.
Pausch.steuerfplichtig sind hingegen die Fahrten des Trainer vom Wohnort bis zur Halle (15 %)