Beiträge von hasenhirn

    Zitat

    Original von Schieri_neu
    @Mannem vorne + @ Hasenhirn:

    Eure Ausführungen sind wirklich toll. Helft mir aber bitte mal hier weiter:

    Meines Wissens hat (vor etwa 10 Jahren) ein Gericht entschieden, dass "Negativeinkünfte" für Übungsleiter nicht anerkannt werden. Ist das heute auch noch so?

    Da liegst Du richtig.

    1. Ich kann nicht mehr Freibetrag geltend machen als ich als Übungsleiter wirklich bekommen habe.
    2. Wenn Du für Deine Tätigkeit eine Übungsleitervergütung erhälst, Deine Kosten wie zum Beispiel Fahrten zu den Auswärtsspielen oder Sitzungen des Verbandes, Spesen für längere Abwesenheiten vom Wohnort, Papier und Telefonkosten für Pressearbeit usw. die Einnahmen übersteigen, werden diese nur bis zur Höhe der erhaltenen Aufwenungen anerkannt. Man sollte auch nicht mehr angeben, einmal merkt das das Finanzamt, zum anderen erspart man sich dann dämliche Rückfragen.
    3. Anders verhält es sich, wenn Du Deine Übungsleitervergütung als Selbständiger gegen Rechnung erhälst, das ist aber klar.

    Zitat

    Original von Mannem vorne!
    Das hat dann zur Folge, dass von den Einkünften als Übungsleiter bis zur Höhe von € 1.848 keine Lohn-/Einkommensteuer gezahlt werden muss, aber der Betrag dieser Einkünfte dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird und sich auf die Steuerprogression entsprechend auswirkt

    Wirkt sich in der Steuerprogression nicht aus, weil diese Einkünfte dem zu versteuernden Einkomem zugerechnet werden, und mit dem Jahresfreibetrag wieder abgezogen werden.


    Zitat

    Original von Mannem vorne!
    Es ist nicht so, dass die Einkünfte bis zur Freibetragsgrenze nicht in der Steuererklärung oder bei der Antragsveranlagung (frühere Bezeichnung: Lohnsteuer-Jahresausgleich) angegeben werden müssen.

    Das ist absolut richtig !

    Zitat

    Original von Mannem vorne!
    Von einer Abtretung des Freibetrages an den Verein weiß ich nichts, könnte mir auch den Vorgang nicht plausibel erklären, denn wenn der Freibetrag abgetreten wird, kann ich diesen Freibetrag doch nicht mehr persönlich nutzen, oder?

    Richtig, den kann ich dann nicht mehr nutzen. Der Wortlaut einer solchen Abtretung kann lauten:

    Bestätigung
    zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i.S. des § 3 Nr. 26 EStG. Hiermit erkläre ich, <Vorname/Nachname> wohnhaft in <Ort> gegenüber dem <Verein>, dass ich die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG im laufenden Kalenderjahr XXXX bei den Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit als Übungsleiter / Betreuer / Jugendleiter (begünstigte Tätigkeit) in Höhe von XXXX EUR in Anspruch genommen habe, bzw. in Anspruch nehmen werde.

    Zitat

    Original von Schieri_neu
    @Mannem vorne + @ Hasenhirn:

    Eure Ausführungen sind wirklich toll. Helft mir aber bitte mal hier weiter:

    Meines Wissens hat (vor etwa 10 Jahren) ein Gericht entschieden, dass "Negativeinkünfte" für Übungsleiter nicht anerkannt werden. Ist das heute auch noch so?


    Was verstehst Du bei Privatpersonen unter Negativ-Einkünften

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    Original von Gismo
    moment.. das kann ich nicht bestätigen. wir lassen unser wachs immer von der apotheke mixen.. ist in unseren "neuen" halle neben dem spraywax das einzige was offiziell erlaubt ist.. unser apo-backe lässt sich aber auch nur mit viel seife abwaschen.. die reinigung der halle soll aber laut aussage des hausmeister viel leichter sein.
    ist auch etwas flüssiger die ganze geschichte.. fragt mich nicht wie der kram zusammegesetzt ist.. kostet übrigen 70 euro je 1000ml

    Kennt jemand die Zusammensetzung von der Apotheker - Pampe ??

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    Original von Mannem vorne!
    @ Friggi und Jörg aus Basche
    Bei nebenberuflicher Ausübung (bis 15 Stunden/Woche) besteht auch unter € 154 eine Pauschalierungspflicht der Abgaben: 12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung und 2 % pauschalierte Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag - zusammen also 25 %.
    Wenn z. B. ein Trainer netto € 50,00 erhalten soll, entsteht dem Verein dafür ein Aufwand in Höhe von € 66,66.
    Die Bundesknappschaft ist dabei nur zuständig für Abgaben von privaten Beschäftigungsverhältnissen, z. B. Kindermädchen, Putzfrau, etc.

    So ihr "Hobby-Steuerfachleute" :D:P:D

    Sorry das ist falsch !

    Es handelt sich hier um einen s.g. Freibetrag, der Übungsleitervergütungen ganz klar regelt. EUR 1848,-- sind pro Jahr abgabenfrei --> abgabenfrei bedeutet hier, dass weder Lohnsteuer noch sozialversichrungsbeiträge abgeführt werden müssen. Es liegt hier kein Minijob oder geringes Beschäftigungsverhältnis vor.
    Ich betone deshalb auch, dass es sich hierbei um einen Jahresfreibetrag handelt, der oftmals fälschlicherweise auf den Monat umgerechnet wird. Das bedeutet in der Praxis, dass man z.B. EUR 1500,-- in einem Monat als Übungsleiter kassieren kann, wenn ich in den anderen Monaten nicht mehr als 348,-- bekomme. Auch diese Variante fällt unter den Bereich Übungsleitervergütung.
    Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der Übungsleiter den jährlichen Freibetrag an den Verein abtritt. Entsprechende Formulare gibts beim Finanzamt oder Sportbund oder können mit dem genauen Wortlaut selbst erstellt werden. Diese Erklärung ist von allen Übungsleitern jedes Jahr einzuholen. (Achtung der Betrag auf der Erklärung darf den erhaltenen Betrag nicht übersteigen.)

    Anders verhält sich das natürlich, wenn ich den Trainer auf Honorarbasis gegen Rechnung beschäftige. (Trainer stellt z.B. seine Leistung dem Verein in Rechnung.)

    Zusätzlich können Fahrtkosten zu den Auswärtsspielen abgabenfrei erstattet werden. Der km-Satz lag hier pro gefahrenem km im Jahr 2003 für die ersten 10 km bei EUR 0,30 für die weiteren 10 km übersteigenden km bei EUR 0,40. Diese km-Abrechnung muß detailliert erfolgen.
    Pausch.steuerfplichtig sind hingegen die Fahrten des Trainer vom Wohnort bis zur Halle (15 %)

    Zitat

    Original von mhs
    Auch wenn es vielleicht manchmal zum Nachteil der SR ist, so bin ich dennoch der Auffassung, dass es Zeit wird und der Videobeweis auch im Handball eingeführt wird.

    :hi:

    das halte ich für äußerst gefährlich, wo will man da die Grenze abstecken, wo Einspruch angekündigt werden kann und wo nicht ? Insbesondere bei PRIVAT-Videos halte ich es für gefährlich, da sind Manipulationen Tür und Tor geöffnet.

    Weiter würde eine Protestwelle auf die Verbände zurollen.

    Zitat

    Original von vr316
    Wieder mal ein spektakuläres Urteil mit Beteiligung des HHV. Nach Heini-Urteil, Anweisungen für SR sind für SR nicht verbindlich und weiteren tollen Fällen hat es ein Gericht wieder gepackt, ein Urteil so zu formulieren, dass der Laie sich sehr intensiv mit dem Vorgang beschäftigen muss um den Fall zu verstehen.

    Ich finde es witzig, wie juristische Laien hier oftmals Recht sprechen. (da nehme ich die anderen Verbände nicht aus). Ich hab mir eben mal die Urteile angesehen - ich finde besonders das "Heini" - Urteil sehr amüsant, wo doch bereits ein uns bekannter Bundespräsident (Hrch. Lübke) für den Satz bekannt wurde: "You're perhaps a Henry" - " Sind Sie vielleicht ein Heini" - was beweist, dass diese Bezeichnung doch durchaus salonfähig ist.

    "Wehe mich nennt einer Hasenhirn - dann fühle ich mich aber beleidigt"

    Jetzt wirds ganz schwer eine Lösung i.S. Regionalliga zu finden.
    Die Reduzierung von 6 auf 5 Staffeln droht zum Chaos zu werden.

    Ich glaube nicht, dass die Verantwortlichen der Regionalverbandes West, die für die Kündigung des "Regionalliga-Vertrages" verantwortlich waren, sich der Tragweite Ihrer Entscheidung bewußt waren.

    Da hat der Bauch und nicht das Hirn des Verbandes West entschieden, ohne sich darüber im klaren zu sein, welche Konsequenzen das eigentlich nach sich zieht.

    Übrigens wurde bis heute kein Grund für die Kündigung des Vertrages bekannt

    :mad::mad::mad::mad::mad:

    Mir sind folgende Mittel bekannt:

    DerbyStar/Select (dänisches Mittel) hab ich leider keine Erfahrungen.

    Con-Sport:
    Vorteil: klebt wie der Teufel, dadurch sparsamer, ist leichter entfernbar und geht normalerweise auch aus den Trikots wieder raus
    Nachteil: relativ teuer -- Offizieller Preis gut 60,-- - im Internet auch ab 49,-- zu haben (der 500gr-Pott)

    Trimona Handballwax:
    Vorteil: günstig, Offizieller Preis 14.80 - im Internet auch ab 12,-- zu haben
    Nachteile: Flecken.


    Aber es gibt ja auch Reinigungsmittel - und hier pack ich das ganze mal von der anderen Seite an:

    Trimona bietet einen Spezialreiniger an und der entfernt auch Jahre alte Harzflecken ohne großen Einsatz - da wäre doch eine Lösung des alten Problems oder ?

    Zitat

    Original von TBV-Schnuller
    Worauf achten Schiris eigentlich am Meisten wenn es bei einem Spiel um die Auswahl des Balles geht?
    Und welcher Ball ist eigentlich der "perfekte" Spielball und welche kann man vergessen?

    Ich glaube so langsam TBV-Schnuller wollte eigentlich eher eine Diskussion nach dem besten Ball beginnen - deshalb bring ich mal die Diskussion in diese Richtung:

    Wir spielen wenn geharzt wird mit dem Con-Sport PowerPlay "weiß" (meistens isser aber schwarz :P )
    Spiele ohne Harz (z.B. in der Jugend) spielen wir mit dem Con-Sport "SoftGrip"

    Beim B-Jugend Spiel versucht hat ein Spieler wegen 3x2 bereits das Spiel "verlassen".
    Die zweite "D" bekam dann ein Spieler derselben Mannschaft als er beim Tempogegenstoß à la Kung-Fu seinen Gegner versuchte zur Strecke zu bringen.

    "D" Nr. 3, nach einer kleinen SR-Beleidigung und so stands dann auch im Spielbericht (übrigens Bruder von "Kung-Fu")

    Nr. 3, TuS ....., Gem Regel .... da er den Schiedsrichter mit den Worten: "Soll ich Dir noch Wachspolitur für Deine Glatze bringen, du fetter Schwabbel" beleidigte.

    Schwaniwolli hat hier unbarmherzig zugeschlagen !!!!

    stimmt - noch härter wärs gewesen, wenn wir wegen dem Schei.... abgestiegen werden - aber trotzdem

    Die Begründung -

    "Der Videobeweis ist unzulässig" und drei Sätze später "gut wer so ein Video als Gedankenstütze hat" zu schreiben

    das find ich schon ein wenig haarsträubend