Beiträge von hasenhirn

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    Original von Alex 91
    Der WHV ist von der Neuregelung ja auch als einziger nicht betroffen...

    Der WHV war einer von denjenigen, denen wir den Scheiß mit der Neuordnung der Regionalliga zu verdanken haben.


    Zitat

    Original von Alex 91 Wie das alles funktionieren soll ist aber wohl auch den Funktionären noch nicht ganz klar.

    Das hätten sich die Funktionäre des WHV und NHV mal besser vorher überlegen sollen. Der Süden und Südwesten müssen das jetzt ausbaden !

    So seh ich das auch - Die Köndringer waren "dusselig" genug obwohl man wußte, dass nur 12 spielen dürfen, doch noch 14 Spieler auf den Bogen zu schreiben und bei den Profis aus Wallau inkl. Profi-Management fehlen mir bei diesem Vorfall einfach die Worte.

    Jeder kleine Vereinsvertreter bekommt beim kleinsten Fehlverhalten eine mehr oder weniger deftige Strafe aufgebrummt - da darf man vor einem Bundesligisten nicht halt machen

    Zitat

    Wir müssen die Trainer ausbilden und nicht regeltechnisch einengen.

    Genau das ist nämlich der Punkt. Kindern und Jugendlichen soll eine umfassende und vor allen Dingen vielseitige Ausbildung gewährt werden. Da macht es wenig Sinn ein einziges Spielsystem vorzuschreiben und alles andere zu verteufeln.

    Sinn der DHB-Konzeption ist, Kinder und Jugendliche an gewisse Deckungsformationen ranzuführen und das fängt nunmal mit der offensiven Deckungsvariante an. Die defensiveren sind dann in späteren Zeiten dran.

    Und genau das ist das Problem, dass viele nun der Meinung sind, Offensiv ist die einzig wahre Formation und alles andere ist Schrott. Was nützt es wenn ein "großes Talent" nur offensiv decken kann und später zu einem Bundesligisten kommt, wo 6:0 gespielt wird.

    Also Vielseitigkeit ist gefragt. Auch eine definsive 6:0 oder 5-1 hat, ab einem gewissen Alter natürlich, auch seine Vorteile.

    Quelle Handball-world.com

    Die Ausführungen und das Urteil des Bundessportgerichts


    Sachverhalt:

    Am 05.11.2004 fand das Meisterschaftsspiel Nr. 3081 der Zweiten Bundesliga Männer, Gruppe Süd, zwischen SG Leutershausen und TSG Gross-Bieberau statt. Es wurde von den Schiedsrichtern Wolfgang Kramer und Andreas Zahn geleitet. Beim Spielstand von 29:30 Toren für TSG Gross-Bieberau wurde nach einem Time-out das Spiel von SG Leutershausen bei Spielzeit 59:59 Min. mit Anwurf von der Mittellinie wiederaufgenommen. Nach kurzem Zuspiel vom Anwurfausführenden versuchte der Leutershausener Spieler Thomas Zahn mit einem Sprungwurf den Ball direkt aufs gegnerische Tor zu werfen. Vier gegnerische Spieler, die halbkreisförmig im 3-m-Abstand zum Anwurfausführenden Aufstellung genommen hatten, stürmten auf den zum Wurf ansetzenden Thomas Zahn zu und streckten die Arme hoch, um den Ball abzublocken. Als der Ball die Hand des Werfers verlassen hatte, ertönte das Schlußsignal und Zahn erhielt einen Schlag ins Gesicht und stürzte rückwärts zu Boden.

    Nach dem Spiel vermerkten die Schiedsrichter im Spielbericht: Carsten Bengs, Nr. 5, Groß-Bieberau, schlug unmittelbar nach Spielende seinem Gegenspieler mit beiden Fäusten ins Gesicht, ohne annährend zu versuchen, den Ball zu spielen. Die Aktion wurde als Tätlichkeit gewertet. Sie erfolgte aber nach dem Schlußsignal. (60 Minute).

    Der Spielleiter der HBL, Uwe Stemberg, forderte vom betroffenen Spieler Carsten Bengs und vom getroffenen Spieler Thomas Zahn eine schriftliche Stellungnahme an und erkannte sodann mit Bescheid der spielleitenden Stelle Nr. 23 vom 16.11.2004 auf eine Sperre des Spielers Carsten Bengs für 6 Meisterschaftsspiele wegen Tätlichkeit.

    Hiergegen hat TSG Gross-Bieberau mit Schriftsatz vom 22.11.2004 Einspruch eingelegt und beantragt, den Bescheid einschließlich der gegen den Spieler Carsten Bengs ausgesprochenen Sperre aufzuheben. Der Verein führt zur Begründung aus, die Sachverhaltsdarstellung der Schiedsrichter treffe so in keiner Weise zu. Dem seinen Sprungwurf ausführenden Gegenspieler Thomas Zahn hätten die Spieler Andi Neumann und Carsten Bengs am nächsten gestanden. Beide hätten einige Schritte auf den Werfer zu gemacht, um mit erhobenen Händen den Ball heraus zuspielen oder seien Flug zu blocken. Während Zahn sich noch im Sprung befand, der Ball jedoch bereits seine rechte Wurfhand verlassen hatte, sei er von beiden Spielern bei ihrem Abwehrbemühen am Körper getroffen worden. Bengs habe bei seiner Armbewegung mit offenen Händen den Brustkorb von Zahn getroffen. Neumann, der direkt vor Zahn gestanden habe und an seinen Wurfarm wollte, habe dabei das Gesicht getroffen. Dies alles sei nicht erst nach Spielende geschehen, sondern sei Teil der letzten Spielhandlung gewesen. Zur Unterstreichung seiner Ausführungen verweist der Verein auf 4 beigefügte Standfotos aus der letzten Spielphase.

    Entscheidungsgründe

    Der Einspruch ist gemäß Paragraph 19 Ziffer 1 RechtsO zulässig. Er ist auch form- und fristgerecht eingelegt worden. Das Begehren auf Aufhebung der Sperre ist begründet. Die Berechtigung des im Bescheid der spielleitenden Stelle gegen den Spieler Carsten Bengs erhobenen Vorwurfs der Tätlichkeit konnte in der mündlichen Verhandlung nicht zur vollen Überzeugung der Rechtsinstanz festgestellt werden.

    Der attackierte Spieler Thomas Zahn hat in seiner schriftlichen Zeugenaussage bekundet, er habe bei seinem Sprungwurf von einem Gegenspieler einen Schlag ins Gesicht erhalten; könne aber nicht sagen, wer ihn getroffen habe. Der Spieler Andi Neumann hat als Zeuge ausgesagt, er habe bei seinem Abwehrversuch den Ball aus der Wurfhand von Thomas Zahn spielen wollen, sei bei der Abwärtsbewegung seines Armes aber mit der Hand in den Hals-Kopf-Bereich des Gegners geraten. Der Betroffene bestreitet, Thomas Zahn mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen zu haben. Er will ihn vonder Seite mit flachen Händen am Brustkörper getroffen haben.

    Alle drei Spieler haben den Vorfall als Teil der laufenden Spielhandlung geschildert. Schiedsrichter Kramer hat ausgesagt, er habe als Torschiedsrichter den Vorfall nicht selbst beobachten können. Er sei von seinem Kollegen über dessen Wahrnehmungen informiert worden und habe dann in der Schiedsrichterkabine den Vermerk im Spielbericht gefertigt. Schiedsrichter Zahn hat nach Vorlage der 4 Standfotos bestätigt, daß sie Momentaufnahmen der maßgeblichen Spielsituation sind. Er hat bekundet, daß Bengs, wie auf den Fotos ersichtlich, seitlich auf den Werfer Zahn zugelaufen sei. Im Moment der Wurfausführung habe Bengs seine Arme vorgestreckt und die rechte Hand geballt. Aus der ruckartigen Kopfbewegung des Spielers Zahn habe er gefolgert, daß Bengs ihn direkt im Gesicht getroffen haben muß. Da der Ball schon die Hand des Werfers verlassen hatte, habe Bengs gar keine Chance gehabt, anden Ball zu kommen. Auf das Ertönen des Schlusssignals habe er nicht geachtet. Sein Kollege habe die zeitliche Einordnung des Vorfalls vorgenommen.Dieses Beweisergebnis schränkt die Absolutheit einer richtigen Wiedergabe der streitigen Spielsituation im Spielbericht ein.

    Es liegt an der Komplexität und Nichtlinearität der im mündlichen Verfahren ermittelten Spielsituation, daß wegen der gegenläufigen Bewegungsabläufe bei den beteiligten Spielern und Schiedsrichtern die Kausalität des Schadensereignisses nicht vollständig und zweifelsfrei dem Spieler Bengs zugerechnet werden kann. Zudem konnten keine weiteren Anhaltspunkte ermittelt werden, die eine Wertung der Armbewegungen des Spielers als einen besonders starken und absichtlichen Angriff auf den Körper einer anderen Person im Sinne der Regel 8:7 stützen.

    Mangels zweifelsfreien Beweises war daher zu Gunsten des betroffenen Spielers Carsten Bengs zu entscheiden.

    He Ulle,

    Guckst Du in Regio-Forum und Du findest Antwort auf Frage! (12/3).

    Ich denke in der Regionalliga-Süd sind einige Überraschungen zur Zeit drin, klar - Kronau/Östringen II, HSC Bad Neustadt, Pforzheim. Bittenfeld ......
    Den Tabellendritten trennen gerade einmal 3 Punkte vom 10. Da ist noch genug Pfeffer drin in den restlichen 16 Spieltagen !

    Man muß sich immer wieder wundern auf welche Ideen einige der Herren in Schwarz da einfach kommen. Will man vielleicht einem Trainer jetzt vielleicht vorschreiben, wann er seine Anweisungen der Mannschaft zu geben hat und wann nicht.

    Meines Wissens ist das nicht verboten, der Trainer könnte ja zum Beispiel auch seine Anweisungen lautstark über das gesamte Spielfeld hinweg verkünden. Das kann man ihm genauso wenig verwehren.

    ich baue mal folgenden Fall zusammern.

    Die kommende Saison 2005/06 wird mit 20 Mannschaften gespielt. Durch den Spielmodus soll durch einen Mehrabstieg die Anzahl der Mannschaften zum Rundenbeginn 06/07 = 16 betragen.
    Der Meister steigt auf, angenommen der Süden muß zwei Absteiger aus der 2. Bundesliga aufnehmen, von unten kommen vier Aufsteiger.

    Das würde folgendes bedeuten:

    Saison 2005/2006: 20 Teams
    - 1 Aufsteiger
    + 2 Absteiger aus der 2. Bundesliga
    + 4 Aufsteiger aus den Landesverbänden
    = 25 Mannschaften

    Die Reduzierung auf 16 Teams bedeutet 9 Mannschaften müssden absteigen = 9 Mannschaften von 10 aus der Abstiegsrunde. Wie will man das den Landesverbänden erklären, wenn von diesen 9 Absteigern z.B. 6 oder sieben aus dem Bereich BWOL kommen. Wieviel müssen dann dort absteigen ? 9 von 16 ? was dann gleichbedeutend wäre bei zwei Aufsteigern 11 von 16 Mannschaften "auszutauschen".

    So eine Spielform macht keinen Sinn - oder hab ich da einen Fehler in meiner Rechnung.

    Alt nicht Bär auch nicht, aber solche Regeln in den anderen Landesverbänden existieren wirklich (und glücklicherweise nicht im Kreis Mannheim).

    Spielt man von Hemsbach 7 km weiter nördlich in Heppenheim gelten im Jugendbereich insbesondere bei den jungen Jahrgängen (E+D-Jugend) ganz andere Regeln.

    Und genau das ist das Problem des deutschen Handballs und der Nachteil gegenüber dem Sport Fußball (kontinuierliche Regeln, nicht jedes Jahr was Neues ...)

    Ich verweise mal wieder auf den Spruch unter jedem meiner Threads...
    Der bekommt hier wieder eine ganz neue Aussagekraft !