ich bin auch dabei (und werd ein "paar" Bilderchen machen)
Hier noch mal das Plakat mit den Sponsoren
der Veranstaltung
[Blockierte Grafik: http://img299.imageshack.us/img299/1151/partyplakatjw8.jpg]
ich bin auch dabei (und werd ein "paar" Bilderchen machen)
Hier noch mal das Plakat mit den Sponsoren
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na da waren ja zwei richtige "Spezialisten" am Werk
in der Regio wird nicht eingezogen - warum auch ?
Quelle Weinheimer Nachrichten vom 11.12.2006
Bei der SG Leutershausen tut sich was
(AT) Lange war es still um die Zukunftsplanungen der SG Leutershausen, was allerdings nicht heißt, dass sich in Sachen Herrenhandball dort nichts tun würde. Ganz im Gegenteil: Als es nach der Abmeldung des Zweitbundesligateams darum ging einen völligen Neustart zu wagen, fanden sich viele "Ehemalige" zusammen, um an einem Konzept für die neue SGL zu basteln.
Federführend arbeiten Uli Roth und Klaus Eiberger daran, dass es in der Saison 2007/08 - außer dem bisher einzig aktiven Ic-Team - wieder Herrenhandball in Leutershausen geben wird. In der kommenden Woche will man das Erarbeitete der Öffentlichkeit vorstellen, auch ein neues Jugendkonzept unter Leitung von Philipp Schmitt wurde auf die Beine gestellt.
Mit dem Rückzug der Bundesligamannschaft und der Insolvenz der Spielbetriebs GmbH steht die SGL eigentlich als erster Absteiger in die Regionalliga fest, für einen Neubeginn halten die Verantwortlichen - nach Informationen unserer Zeitung - allerdings den Start in der Baden-Württemberg-Oberliga für sinnvoller. Die Planungen gehen in Leutershausen Richtung "Derbyliga" BWOL, allerdings wird sich erst diese Woche entscheiden, ob die SGL in dieser vierten Spielklasse starten darf. "Eine Aufnahme von Leutershausen in die BWOL ist nur dann möglich, wenn dem Verein die Bundesligalizenz nicht noch entzogen wird", informierte Horst Keppler, spieltechnischer BWOL-Leiter. "Sollte dies doch der Fall sein, würde Leutershausen in eine Spielklasse des badischen Handballverbandes eingegliedert werden."
Das hieße im Klartext also ein Abrutschen der ersten SGL-Herrenmannschaft in die Badenliga. Die Handball Bundesliga (HBL) - die überprüfte, ob die Lizenz rechtens erworben wurde - hat in der letzten Woche dazu einen Beschluss gefasst. HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann: "Wir werden in dieser Woche erst den Verein informieren." Allerdings hatte die HBL bis zuletzt nichts vom Insolvenzverwalter Dr. Höpfner gehört. "Ihn hatten wir um Aufklärung und Stellungnahme zu unseren Zweifeln gebeten hatten."
Spieler nicht gesperrt.
(im SHV wird der Spielausweis auch bei SR-Beleidigungen nicht einbehalten)
dann sollte der DHB bzw HBL mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einschreiten !!!
Wenn (ich schreibe absichtlich im Konjunktiv) es sich wirklich so, wie im Presseartikel geschrieben wurde, zugetragen hat, dann ist das ein Fall für den DHB oder HBL.
Die Strafe sollte dann so empfindlich ausfallen, dass sich solche Vorfälle nicht mehr ereignen.
ZitatOriginal von Trollinger
Vor diesem Hintergrund finde ich es schade, wenn man die Vorschläge mitkommentiert und geradezu respektlos, wenn man unterstellt, dass Herr Kempa vor "seinem Ableben nochmal Aufmerksamkeit will".
Wer solche Forderungen aufstellt, aus welchen Gründen auch immer, im Grunde genommen Kritik an dem derzeitigen Handball übt, muss auch damit rechnen, dass diese Forderungen auch gewisse Gegenreaktionen hervorrufen, nämlich Kritik an denselbigen. Wer damit nicht umgehen kann möge in Zukunft halt schweigen. (siehste ich komme auch ohne grafischer "ferz" aus).
ZitatOriginal von ATOM
Ich werde wohl dem Wolli seinen Schlüssel tragen und sein Phaeton bewachen - die Stelle wird aber erst noch geschaffen. WOLLI`s LOK ASSISTENT
ich werd in Mannheim fürs LOK ein paar (hundert) Bilderchen machen und hab Karten fürs Endspiel in Köln
ZitatOriginal von Thainobbi
Ich finde dies Diskussionswürdig
ich nicht,
- weil, diejenigen, die nicht harzen dürfen, dann die "Kugel" gar nicht mehr fangen können.
- weil Herr Kempa die neuen Hallenmarkierungen in allen Hallen sicher nicht aus eigener Tasche bezahlt
- weil Herr Kempas sportlichen Erfolge schon sehr lange zurückliegen, dass Änderungen man getrost denen überlassen kann, die sich damit auskennen.
- weil diese Änderungen m.E. genauso schwachsinnig sind, wie damals viele Vorschläge, die Vlado Stenzel gemacht hat. ![]()
![]()
Bevor Ihr den Handball verändert, solltet Ihr darauf achten ihn nicht zugrunde zu richten. (frei nach Pierre Claudel) - Der Satz gewinnt hier immer mehr an Bedeutung.
....obwohl, wenn ich es mir so recht überlege, könnte das meinen Ball und Harzumsatz weiter steigern ...... ![]()
ZitatOriginal von Schwaniwolli
KIH_MDLass Dir das mal von einem SR sagen, der zwar nur 30 Jahre pfeift
+
ZitatOriginal von Schwaniwolli
ich bin auf einmal so was von müde, einfach nur müde
Jaaaah Wolfgang wenn man schon solange pfeifft, dann dürfen Herren gesetzteren Alters auch mal ganz plötzlich müde sein ![]()
Unser Freund "KIH_MD" ist wohl einer derjenigen SR, die auch dann auf ihrer Meinung beharren, wenn andere bereits das Gegenteil bewiesen haben.
Rechthaberei und die Gier nach Macht auf dem Spielfeld - das ist genau das, womit Einige Wenige die Zunft der SR in Verruf bringen - und da wundert man sich, wenn sich ein Vereinsverantwortlicher kurz vor dem "Herzkasper" befindet.
![]()
ZitatOriginal von Tussi Lisa
@ Ellob
Danke das du einfach nur meine Farge beantwotest hast.
Das Unglaublich von "ATOM" und mir war ja auch nicht gegen Dich gerichtet, sondern gegen Vereinsverantwortliche, die über sowas anscheinend eine Spielerin nicht aufklären können.
ZitatOriginal von ATOM
...... UNGLAUBLICH
Vollste Zustimmung !
huhu TLpz ![]()
nein ich stelle das nicht als Nonplusultra dar, sondern als Möglichkeit, die sich Vereinen bietet, die "normal" miteinander umgehen. Wenn es von vornherein zu streitigkeiten kommt, sollte man natürlich sowas lassen.
Wie bereits geschrieben, sind m.E. Forderungen zu Ausbildungskosten eh nur zivilrechtlich durchsetzbar, die Praxis wird zeigen, ob die Landesverbände hier überhaupt einschreiten oder sich gänzlich raushalten. (so wie ich die Organisation DHB kenne handelt das jeder Landesverband wieder anders
)
§2, Abs 1 regelt nur welche Strafen für Vergehen verhängt werden können, nicht aber für welche Vergehen sie angewendet werden, insofern bewegen wir uns hier wieder im sehr "wachsweichen" Bereich.
ZitatOriginal von Schwaniwolli
Was wird hier wieder fürn Mist produziert. Das hatten wir alles doch schon längst :1. Bei Bedrohung ist der Spieler SOFORT für 14 Tage gesperrt.
2. Wenn du während dieser 14 Tage noch einmal gespielt haben solltest, wird die Sperre verdoppelt. Das Spiel, in welchem Du mitgewirkt hattest, kann als verloren gewertet werden.
3. Die Spielleitende Stelle kann eine höhere Strafe aussprechen, wird es bei dieser Begründung sein lassen.
4. Warum legt ihr bei solch einer dünnen Sachlage für eine D keinen Einspruch ein und geht nicht den Versuch, die Strafe aufzuheben über eine einstweilige Verfügung.
Schwaniwolli - wir sind uns mal wieder einig ![]()
also ich hab mir Deine Schilderung des Sachverhalts nochmal ganz genau angesehen.
Wenn die Schiedsrichter wirklich Das Wort "Bedrohung" auf dem Spielberichtsbogen eingetragen haben, dann greift hier §5 der DHB Rechtsordnung:
Das bedeutet in Deinem Fall:
(1) du bist in jedem Fall 14 Tage gesperrt, automatisch, die spielleitende Stelle wird nur dann unterrichten wenn ein anderes Strafmaß angewendet wird (kürzer oder länger).
(2) Wenn wirklich dieser Paragraph zur Anwendung kommt ist der Punkt von heute futsch. Zusätzlich gibts noch eine Geldstrafe wegen Deines Einsatzes für den Verein, und jetzt kommts noch knüppeldick: Wenn Du als gesperrter Spieler trotzdem spielst oder auf der Bank das Traineramt ausübst wird sich diese Sperre eventuell sogar verdoppeln.
(3) Die automatische Sperre beträgt 14 Tage, es sei denn, die spielleitende Stelle entscheidet noch anders. (die maximale Sperre beträgt 4 Spiele, wobei der Zeitraum eines Monats nicht überschritten werden darf) - allerdings könnte sich diese Sperre aufgrund Deines Spiels von heute noch verlängern.
Es bleibt Dir nichts anderes übrig, als Deinen Vereinsverantwortlichen zu bitten, bei der Spielleitenden Stelle die zu erwartende Strafe zu erfragen.
Noch ein Wort zum Passeinzug (ich komme aus dem SHV, Süddeutscher Handballverband): Auch bei Beleidigung usw, wird der Spielausweis nicht mehr eingezogen.
hier mal der vollständige Paragraph:
ZitatAlles anzeigen
§ 5 Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen im Wettkampfbereich(1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder verhält er sich grob unsportlich im Sinne von Abs. 5 d), ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.
(2) Der Betroffene oder dessen Verein kann innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach dem betreffenden Spiel eine Stellungnahme gegenüber der Spielleitenden Stelle abgeben (rechtliches Gehör). Fax oder E-Mail ist zugelassen.
(3) Die Spielleitende Stelle prüft anhand des Schiedsrichterberichts, eines Berichts der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten und gegebenenfalls der Stellungnahme des Betroffenen oder des betroffenen Vereins den Sachverhalt. Sie kann auf Grund dieser Prüfung
a) die für das Vergehen vorgesehene Sperre verhängen,
b) weitergehende Bestrafung bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragen.
Die Spielleitende Stelle unterrichtet in dem Fall des Buchstaben
a) oder b) vor Ablauf der Frist von zwei Wochen den betroffenen Verein.(4) Verzichtet die Spielleitende Stelle innerhalb der Dauer der vorläufigen Sperre nach Absatz 1 auf weitere Maßnahmen ist der vorläufig gesperrte Spieler oder Mannschaftsoffizielle mit Ablauf dieser Frist automatisch wieder spielberechtigt.
(5) Strafrahmen für folgende Tatbestände:
a) Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär und Spielaufsicht-/Technischen Delegierten können von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu zwei Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu € 15.000,00 bestraft werden.
b) Tätlichkeiten gegen Spieler, Mannschaftsoffizielle im Sinne der Regel 4:2-3 der Internationalen Hallenhandball-Regeln und andere Personen können von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu zehn Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von zwei Monaten nicht überschritten werden darf und/oder einer Geldstrafe von bis zu € 15.000,00 bestraft werden.
c) Wiederholtes unsportliches Verhalten eines Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 16:6a; 16:13 und 16:14) oder grob unsportliches Verhalten eines Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 16:6c) kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Geldstrafe bis 5.000,00 € bestraft werden.
d) Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6), das eine Beleidigung (s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten darstellt sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder Zuschauers (einer anderen Person) (s. Regel 16:8, letzter Absatz, und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a), kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von einem Monat nicht überschritten werden darf und/oder eine Geldstrafe bis 5.000,00 € bestraft werden.
wichtig ist auch der folgende Paragraph:
Zitat§ 5e Teilnahme am Spielbetrieb während einer Sperre oder einer Wartefrist (1) Wer als Spieler, Mannschaftsoffizieller, Trainer, Übungsleiter, Betreuer, sonstiger Offizieller, Schiedsrichter, Zeitnehmer oder Sekretär gesperrt ist, darf am Spielbetrieb nicht teilnehmen. (2) Für denjenigen, der während einer Sperre am Spielbetrieb oder seiner Durchführung teilnimmt, verlängert sich die Sperre automatisch wie folgt:
a) Eine Sperre von einer bestimmten Anzahl von Meisterschafts- bzw. Pokalspielen bis zu einem Sperrzeitraum von 2 Monaten verdoppelt sich jeweils......
ich glaube, mit "TLpz" ist ein Besserwisser zu Gange, der Erfahrungswerte, Argumente .... nicht gelten lässt. Die gute Erfahrung mit dieser Vereinbarung haben wir jedenfalls gemacht. Zumindest im nordbadischen Bereich gehen die Vereine nämlich anständig miteinander um - ob das in anderen Bereich anders ist - keine Ahnung.
m.E. gibt die Spielordnung für die Sportinstanzen bei Nichtzahlung keine Rechtsgrundlage her, die einen Punktabzug rechtfertigt. (oder hab ich das in der DHB-Bibel - Spielordnung vielleicht überlesen ?)
Der DHB hat nicht ohne Grund die bis 01.07.2006 gültige Spielordnung geändert, wohl auch gerade deshalb, damit sich die Rechtsgremien bei Streitigkeiten um die Ausbildungskosten nicht befassen müssen und die Vereine die Zivilinstanzen anrufen müssen. Woher ich das weiss ? Vielleicht Insiderwissen ? ![]()
und damit ist das Thema zumindest für mich erledigt.
ZitatOriginal von TLpz
hasenhirn..... Also müßtet ihr dann ggf. doch zahlen oder Punktverluste hinnehmen.
.....
Wo bitteschön steht in der SpO etwas von Punktverlusten ? Bist DU der Meinung, dass wenn ein Verein die Ausbildungkosten nicht zahlt im nachhinein die SPielberechtigung entzogen wird und die Punkte der Spiele, in denen der betreffende Spieler mitgewirkt hat, nachträglich entzogen werden ? Dieses "Laien-Sportgericht" möchte ich sehen, das so entscheidet.
Die Spielberechtigung erteilt, egal ob Ausbildungskosten gezahlt wurden oder nicht.
Wenn es wirklich hart auf hart geht, sind diese Ausbildungskosten eh nur Zivilgerichtlich durchsetzbar, und ob das dann auch wirklich durchgeht, wird sich dann in Zukunft, wenn die ersten Fälle bei den Amtsgerichten gelandet sind, auch zeigen.
Letztlich bietet aber diese Zusatzvereinbarung zusätzliche Sicherheit und vor allen Dingen den moralischen Gesichtspunkt, dass die Vereine sich einig sind.
Ich würde (als "Nicht-SR) den Spieler disqualifizieren gem. Regel 16:6b.