Beiträge von hasenhirn

    ich finde es interessant, dass Vlados Vorschläge in den letzten 10 Jahren im Jahresrhythmus in der Handballszene hochkommen, wie manch einem Sodbrennen nach zu fettem Essen.

    Ich halte das eher für einen netten PR-Gag sich mal wieder ins Gespräch zu bringen.....

    entsprechende Einträge gabs in der Handballecke bereits

    hier (von Anfang 2007)
    hier (von 2002)
    hier (von 2004)

    Auch wenn man das Thema noch so oft hochkocht - der Schwachsinn wird dadurch nicht besser.

    Ich schreibs hier nochmal groß (steht unter jedem meiner Einträge)

    Bevor ihr den Handball verändert, solltet Ihr ihn nicht zugrunde richten
    (frei nach Pierre Claudel)

    Zitat

    Original von Ellob
    War jemand in Budenheim und kann berichten?
    Sind vll Spieler hier die nach diesen Regeln gespielt haben?
    Mich würden die Erfahrungen interessieren .....

    Ich glaube, es war 1996 oder 1997 da haben wir in Hemsbach schon ein Demo-Spiel nach Vlados Regeln gegen die Russische Nationalmannschaft gehabt.

    Seit 10 Jahren oder sogar länger dümpeln jetzt diese Reform-Vorschläge des "greisen Magiers" in der Weltgeschichte herum und tauchen alle halbe Jahr mal wieder auf.

    Irgendwann sollte man es auch mal gut sein lassen....

    Wechselfreie Zeit (offizielle Bezeichnung Wechselkorridor gibt es nur bei Jugendspielern in der Zeit vom 15.03.-31.05.)

    zu 1)
    Im Abschnitt VI der Spielordnung DHB in den Pragraphen 23-30
    zu finden unter http://www.dhb.de und dann unter "DHB intern"

    zu 2)
    Abschnitt VI - Vereinswechsel
    (Sperrzeit heißt "Wartefrist")
    link siehe oben

    zu 3)
    Wenn die Spielberechtigung für den neuen Verein beantragt ist, dann gilt die Wartefrist NICHT für Freundschaftsspiele, es sei denn Du verbüßt noch eine persönliche Strafe z.B. wegen eines Ausschlusses.
    Turniere sind mit Freundschaftsspielen gleichzusetzen
    Auswahlmaßnahmen sind von der Wartefrist nicht betroffen

    zu 4)
    - Trainer keine Strafe
    - Spieler i.d.R. Verdoppelung der Wartefrist
    - Geldstrafe für den Verein

    Zitat

    Original von Ellob
    Nun stellt sich für mich allerdings eine wichtige Frage:

    Wenn der Pass von Poch beim DHB beantragt wurde, dann muss ein alter Pass vorgelegt werden. Dies war anscheinend der Pass aus Gelnhausen.
    Welchen Pass hat dann Fleidern beim HHV vorgelegt, als dessen Spielberechtigung für Fliedern erstellt wurde?
    Entweder der DHB oder der HHV hat einen Pass ausgestellt, ohne die vorherige Spielberechtigung zu klären. bei uns in Württemberg muss ich den alten Pass einschicken wenn jemand neues zu uns wechseln möchte ......

    Genau so isses, meine Rede, da dem DHB wohl nix aufgefallen ist, lag wohl der Pass aus Gelnhausen beim Wechsel nach Willstätt vor. Insofern konnte der DHB nicht von der "Flieden-Geschichte" wissen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Hessen da eindeutig gepennt haben und eine SPielberechtigung ausgestellt haben ohne den Spielerpass von Gelnhausen vorliegen zu haben.

    ich will mal möglichst kurz und knapp antworten:

    Ausbildungskosten können erst verlangt werden wenn der betreffende Spieler das 14. Lebensjahr erreicht hat. Für jüngere Spieler kann nichts verlangt werden.

    Für Jugendspieler über 14 Jahre , kann die Zahlung verlangt werden. Fällig wird die Zahlung, wenn der neue Verein die Spielberechtigung beim zuständigen Verband beantragt. Mit der Beantragung der Spielberechtigung erkennt der neue Verein die Forderung gem. der Spielordnung des DHB an, kann sich also ohne konsequenzen befürchten zu müssen, nicht weigern zu zahlen.

    Zitat

    Original von Harz ist geil
    So wie "Hasenhirn" das erklärt, könnte man damit wahrscheinlich eine
    Lawine ungeahnten Ausmaßes lostreten...
    Ich selbst z.B. habe bei keinem meiner Vereinswechsel solch eine
    schriftliche Abmeldung eingereicht und es ist mir auch kein Spieler bekannt, der das je getan hat. Da könnte man also alle Serien der letzten zehn Jahre komplett wiederholen/korrigieren :pillepalle:

    Ich weiss dass die Praxis in dieser Sache völlig anders aussieht:

    Pass anfordern - Pass abstempeln lassen (mit Datum) - Tschüss sagen.

    Doch wenn man ganz genau die DHB-Spielordnung beachtet und jetzt den vorliegenden Fall betrachtet, sollte man sich als Vereinsverantwortlicher sich darüber Gedanken machen...

    Zitat

    Original von Halblinks
    ich denke, man müßte in diesem Zusammenhang in der Tat auch püfen, inwieweit der Typ überhaupt ins Spielgeschehen entscheidend eingegriffen hat.
    Das man den Verein für diese Nachlässigkeit bestrafen sollten, kann ich noch nachvollziehen, aber so zu tun oder anzunehmen, dass deshalb ohne den Torwart die Spiele alle verloren gegangen wären, ist eigentlich auch nicht fair.
    Da könnte ja schließlich auch eine der unterlegenen Mannschaften ein echtes Mistspiel abgeliefert haben. Und die würden jetzt nachträglich noch einen Sieg zugesprochen bekommen, nur weil da ein falscher Ersatzkeeper (war der 1. oder 2. Torwart?) auf dem Spielbericht stand.

    Mit dem Eintrag im Spielprotokoll hat ein Spieler gespielt. Dabei ist es völlig unerheblich ob er überhaupt ins Spielgeschehen eingegriffen hat 1, 10 oder 60 Minuten gespielt hat.

    Es ist das Gute Recht von Kirchzell, sollte es hier zu Fehlern gekommen sein, gegen diese Mißstände vorzugehen.

    Fakt ist, dass in dem vorliegenden Fall, wenn wirklich etwas an der mangelnden Spielberechtigung dran sein sollte, einer der beteiligten Verbände gepennt hat.

    nämlich

      *Der HHV (Hessen) der bei der Ausstellung des neuen Spielausweises nicht darauf geachtet hat, dass für den Landesligisten TV Flieden vorliegt. (denn bei einem Verbandswechsel geht der alte Spielausweis an den austellenden Landesverband)

      *Die HBL die trotz des vorliegenden Spielberechtigung von Flieden den Pass ausgestellt hat.

      *inwieweit der Landesverband (Südbaden) bei der Ausstellung von Spielberechtigungen für Bundesliga-Spieler beteiligt ist entzieht sich meiner Kenntnis.


    Wenn ich den Fall richtig lese, dann geht es hier allein darum, dass sich der betreffende Spieler wohl beim Wechsel nach Willstätt den Pass hat abstempeln und geben lassen, ohne eine weitere gesonderte schriftliche Willenserklärung über die Abmeldung als Handballspieler abzugeben.

    die Spielordnung des DHB lautet:
    § 23 Vereinswechsel, Spielausweisverfahren

    Zitat

    (1) Der Spieler, der den Verein wechseln will, muss sich als Handballspieler schriftlich bei seinem Verein abmelden. Die Abmeldung ist, ungeachtet einer weiteren Vereinszugehörigkeit, frühestens am Tage nach seinem letzten Spiel – auch Freundschaftsspiel – wirksam. Abmeldedatum ist der Tag des Zugangs der Abmeldeerklärung beim bisherigen Verein, bei vorheriger Abmeldung der Tag nach
    seinem letzten Spiel bzw. das in der Abmeldung genannte Datum. Bei Spielgemeinschaften genügt auch der Eingang bei einem der Spielgemeinschaftsverantwortlichen gemäß § 4 Abs. 5 SpO. Erfolgt die Abmeldung auf dem Postweg, gilt als Abmeldedatum das Datum des Poststempels. Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein erlischt erst mit dem Erteilen der Spielberechtigung für einen anderen Verein.

    (5) Bei einem Wechsel in einen anderen Verband des DHB hat die Passstelle des neuen Verbandes den bisherigen Spielausweis oder die Mitteilung gemäß Abs. 3 unverzüglich an die für den bisherigen Verein zuständige Passstelle zu übersenden.

    Das Ganze bedeutet im Klartext, ein Wechsel ist gem. der Spielordnung nur dann absolut wasserdicht, wenn nicht nur der Pass an den SPieler mit Austrittdatum herausgegeben ist, sondern der Spieler auch die Abmeldung als Handballspieler schriftlich formuliert.
    Die bei Spielerwechseln gängige Praxis sich den Pass auszuhändigen zu lassen und "gut ist" reicht eigentlich nicht aus.
    Gerade an dieser Stelle wäre der DHB gefordert diesen §23 zu ändern, nämlich dass es als Willenserklärung bzw. als Wechselvoraussetzung völlig ausreichend ist, sich den mit Austrittsdatum versehenden Spielausweis aushändigen zu lassen.

    Mich würde hier an dieser Stelle mal interessieren, welcher Verein grundsätzlich darauf achtet, dass sich die neuen Spieler schriftlich bei Ihrem alten Verein abgemeldet haben.

    Zitat

    Original von Hereticus
    Das riecht nach Aufstockung - und zwar allerdings in Liga eins, da sich Dormagen und Essen wohl beide als "rechtmäßiger" Aufsteiger fühlen würden. Die ganze Relegation wäre Hinfällig (inklusive Stralsundspiele)..

    da wette ich doch glatt mit... bin auch der Meinung, dass, sollte Kirchzell wirklich Recht bekommen, es so kommen wird. Auf den Klassenverbleib von Bittenfeld wird das keinen Einfluß haben.

    Zitat

    Original von Andrew1993
    Alos ich habe bei uns im Verein (HSG Li-Ho-Li) in der C und B-jugend ide Qualli gespieltt und es gab keine probleme

    da gibt es auch keine Probleme - in Baden ist das auch soweit sehr unkompliziert, weil diesbezüglich auch nicht mit eigenen "Dufü" alles verpfuscht wird.

    Zitat

    Original von ELM15
    Auf der Seite des Südwestdeutschen Handballverbandes steht Bittenfeld als eventl Abesteiger in den Südwesten obwohl der TVB zum Süddeutschen Verband gehört. Für Vallendar/Rheintal würde dies den Abstieg bedeuten. Wieso kommt Bittenfeld nicht in die RL Süd?

    Kann nicht sein, weil es keinen Vertrag mehr über die gemeinsam Bildung der Regionalligen gibt und somit Bittenfeld, als Verein vom HVW wieder in die Regionalliga Süd zurückkommen wird.

    Zitat

    Original von Ché Guevara
    Oliver Schoof mit 23 Toren gegen Waiblingen :respekt
    hat ja erst letzte Woche(?) gegen Erlangen 18 gemacht :D

    Ist dir der Begriff "Pressen-Ente" bekannt ?

    Es waren keine 23 sondern 13 !!!

    Zitat

    Original von Peterle
    Lieber sgz... Im Seniorenbereich geht das schon und ob du es glaubst oder nicht: Da gibt es zwei Pässe!!! :baeh: ;)

    Nein im Seniorenbereich ist das anders geregelt, da gibt es keinen zweiten Pass.
    Das Zweifachspielrecht ist nur für Spieler der ersten und zweiten Bundesliga möglich, wenn sie unter 23 Jahre als sind (die absoluten Feinheiten mit dem Alter spar ich mir).
    Das Zweifachspielrecht wird von der HBL auf dem Bundesliga-Spielausweis (im Scheckkartenformat) eingetragen. Der Spieler spielt dann mit diesem HBL-Spielausweis in der Regionalliga oder Oberliga.

    Zitat

    Original von S.A.M.
    Schwaches Bild der Schieris, wenn sie nach Time-Out wieder anpfeifen, obwohl der Arm des Zeitnehmers noch nicht oben war.

    Ein guter Sichtkontakt zwischen Schieris und Kampfgericht wird jedes Jahr auf's Neue angemahnt.

    Natürlich auf beiden Seiten.

    Ich seh das anders, schwaches Bild des Zeitnehmers, der nicht aufgepasst hat und beim Pfiff des Schiedsrichters nicht schnell genug auf den "Knopf" gedrückt hat.

    Zitat

    Original von Dickmann
    Gab letzte Saison bei einer Mannschaft in der Oberliga nen ganz dicken Punktabzug, weil es erst dem fünften SR-Gespann aufgefallen ist. Von 8:2 auf 2:8 oder so ähnlich.

    und genau deshalb ist die Handhabe aus Baden-Württemberg so idiotensicher, dass soetwas eigentlich nicht mehr passieren kann. (es sei denn, man vergisst die Doppelspielberechtigung zu beantragen)

    Zitat

    Original von Ellob
    Um genau diesem Fall vorzubeugen wurde bei uns das Eintragen in den Jugendpass abgeschafft. Die Spieler erhalten einen aktiven-Pass mit eingetragener Jugendspielberechtigung. Nach ablauf der Jugendzeit muss also kein neuer Pass beantragt werden, außer natürlich in dem Fall, dass der Spieler einen Vertragspielerstatus erlangt.

    Genau deshalb, wurde das auch im Badischen Handballverband gehandhabt.
    Seit letztem Jahr gab es ein neues Aussehen der Pässe. Es wird nicht mehr unterscheiden zwischen Erwachsenenpass und Jugendpass, so dass Fehler bei der Umschreibung (von Jugend nach Erwachsenenspielrecht) gar nicht mehr möglich sind.

    Gell Ellob, da stimmst Du mir doch sicher widerspruchslos zu ? Bei den "ARGE-Verbänden" HVW / BHV / SHV war mal schon immer ein wenig cleverer :P

    Zitat

    Original von Linus
    Wenn mir als Schiedsrichter so etwas bei der Passkontrolle auffällt, ich muss betreffende Spieler spielen lassen und kann nur einen Vermerk auf dem Spielberichtsbogen bei "Passkontrolle, Beanstandungen" machen, oder?

    SR sollten so etwas eintragen, es gehört zum sportlichen Miteinander dazu, den MV der betreffenden Mannschaft auf das Problem hinzuweisen. Wenn der Spieler dann trotzdem aufläuft, ist das allein dessen Sache. Als SR kannst Du das Spielen nicht verhindern.