ZitatDie Nutzung von
Trillerpfeifen ist untersagt, vgl. Abs. 3. Hundepfeifen gelten bei Nutzung
außerhalb geschlossener Räume in Landkreisen mit einer 14-Tage-Inzidenz von
unter 42 und einem R-Wert von nicht mehr als 0,815 an Sonn- und gesetzlichen
Feiertagen, ausgenommen des Karfreitags, nicht als Trillerpfeifen.
Großartig ![]()