Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir diese Saison von solchen Themen verschont bleiben...
Zitat
Original von Hereticus
Nun gut, die "Erste" firmiert als GmbH & Co. KG, womit der Restverein mit in der Haftung sein dürfte.
Die Aussage ist so nicht ganz korrekt. Die Spielbetriebsgesellschaft ist eine KG. In einer KG gibt es Vollhafter (Komplementäre) und Gesellschafter, deren Haftung auf ihre Einlage (Kommanditisten) beschränkt ist. Bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH Komplementärin, es sind folglich zwei Gesellschaften (GmbH und KG), von denen die GmbH Gesellschafterin der KG ist.
Meist ist der Verein entweder Gesellschafter der GmbH oder Kommanditist der KG, in beiden Fällen ist die Haftung auf seine (schon erbrachte) Einlage beschränkt. In beiden Fällen dürfte sich daher ein Liquiditätsengpaß der Spielbetriebsgesellschaft nicht aufgrund der Rechtsform auf den Hauptverein auswirken.
Deine Aussage, wonach der Verein mit in der Haftung sein dürfte ist zwar grundsätzlich richtig, beschränkt sich aber auf die erbrachte Einlage und hat daher keine Auswirkung auf die zweite Mannschaft.
Plausibler ist daher die Aussage, wonach diese KG aus anderen Verträgen (Lizenz, Altschulden, etc.) laufende Zahlungsverpflichtungen an den Verein hat, diesen nicht nachkommen kann und daher den Verein ebenfalls in ein Liquiditätsproblem zwingt.