Bei kleinen und mittleren Unternehmen und speziell im Sport/Handball ist es schon ein relativ normaler Vorgang, besonders in Corona-Zeiten.
Gerade bei kleineren, Inhaber-geführten Unternehmen werden/können keine großen Reserven aus Gewinnen aufgebaut werden. Oft auch aus Inhabersicht auch steuerlich nicht so interessant. Wenn es da mal zu vorübergehenden Liquiditätsengpässen kommt, dann macht man schnell ein Darlehen vom Eigentümer und alles ist gut. Wenn im Unternehmen das Geld nicht mehr gebraucht wird, dann wird das Darlehen zurückgezahlt. Ist schneller, einfacher und günstiger als eine Kapitalerhöhung (Notar, etc. - und kann nicht so einfach umgekehrt werden, bzw. fallen bei Gewinnausschüttungen Steuern an). Für so ein Darlehen muss der Gesellschafter dann "Rangrücktritt" gewähren um eine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung zu vermeiden.
Die Alternative wäre, dass eine "positive Fortführungsprognose" gestellt wird, die quasi aussagt, dass das Problem nur vorübergehend ist und keine Insolvenzgefahr besteht. So eine positive Fortführungsprognose muss über ein externes Gutachten bestätigt werden (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, o.ä.) und ist aufwändig und nicht ganz billig, da der Gutachter Haftungsrisiken ausschließen muss. Verkürzt dargestellt (Langversion: Gesetz zur Aussetzung Überschuldung als Insolvenzgrund mit allen Details) ist der Weg aktuell viel einfacher, wenn die Schieflage auf Corona zurückgeführt werden kann. Insofern ist es für viele Unternehmen, die eine kurzfristig notwendige Finanzspritze erhalten, so viel einfacher die Überschuldung darzustellen, bzw. insolvenzrechtlich abzusichern.
Und gerade im Sport/Handball ist das Problem noch viel verschärfter. Denn in zwei wesentlichen Punkten unterscheiden sich Handball-GmbHs von klassischen Unternehmen: faktisch keine Gewinnerzielungsabsicht und oft Liebhaber-Gesellschafter. Das Ziel einer Handball-GmbH ist mit den verfügbaren Mitteln einen maximalen sportlichen Erfolg zu erzielen und nicht den Gewinn zu maximieren. Rücklagen können aber nur aus Gewinnen gebildet werden oder durch Gesellschaftskapital. Das hat dann aber zur Folge, dass die finanziellen Reserven eher niedrig sind. Und wenn es mal einen Engpass gibt, vielleicht auch weil eine Sponsoren-Zahlung ausbleibt, dann ist dafür die Chance höher, dass einer der idealistischen Gesellschafter oder aus dem Umfeld kurz einspringt. Entweder mit einem Sponsorenvertrag oder eben mit einem Gesellschafterdarlehen. Nicht selten werden solche Gesellschafterdarlehen später, wenn absehbar ist, dass sie nicht gezahlt werden können, in Sponsorings/Schenkungen/Tilgungsverzicht gewandelt.
Die Details/Hintergründe bei Nordhorn kenne ich im Speziellen nicht. Und das kann natürlich "bedrohlich" sein, aber es fallen mir auch genug plausible Möglichkeiten ein, dass das ganz normal ist. Als Spieler würde ich aber vor Vertragsunterschrift schon mal nachfragen...