nö....
selbstverständlich auch für die zeit nach der inso-eröffnung - nur halt insgesamt max 3 monate...
und noch deutlicher :
spielt jemand danach für "nothing" riskiert er
a- dass das insogeld gekürzt wird
b- dass er beim möglichen arbeitslosengeld eine sperre bekommt
c- dass er bei verletzung zwar versichert ist- aber ein regressanspruch gegen ihn vorgenommen werden kann
d- der arbeitgeber muss ihn trotz nichtzahlung eines gehaltes mit eben diesem imaginären gehalt versichern und versteuern
ich glaube nicht, dass die mit insolvenzanmeldung neu bestehende gesellschaft/ juristische person die die geschäftsführung
übernimmt, sich dieser gefahren aussetzt- dann würde nämlich letztlich der insoverwalter in regress genommen
werden können
bis zum jetzigen zeitpunkt ist nirgends belegbar aufgetaucht, für welchen spieler wann die 3 monatsfrist abläuft oder
schon abgelaufen ist.
ich gehe nicht davon aus, dass auch nur 1 spieler aufläuft, der dies nach dem motto "ohne gehalt" macht-
der insoverwalter hat dennoch die möglichkeit, besondere absprachen mit dem jobcenter etc. auch für eine evtl.
übergansfrist zu treffen.